Eignungsuntersuchungen in der Feuerwehr

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  • Hallo,


    Ja, weil in Sachsen muss da keine Leiter begangen werden im Gruppenführerlehrgang (F-III) bzw. Zugführerlehrgang (F-IV). Ich finde diese Forderung etwas überzogen. Aber das ist hier ja auch nicht Bestandteil der Diskussion.

    Danke für die Rückmeldung.
    Eine interessante Meinung, wenngleich ich sie nicht teile.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Moin,


    ist das wirklich so?
    Wir arbeiten vor allem auf Raffinerien und chemischen Anlagen. Mir fällt aus dem Stand ein ganzer Sack von Arbeiten unter Atemschutz ein, bei denen die Fremdgefährdung ganz offensichtlich ist. Wir haben unter anderem deshalb auch die G26.3 als Eignungsuntersuchung festgelegt. Ich weiß, dass das bei anderen Firmen auch so geregelt worden ist.
    Wenn man sich die Entstehung der neuen ArbMedVV anguckt, hatte, meiner Meinung nach, niemand die Absicht, die Untersuchung für schweren Atemschutz aus dem Bereich der Eignungsuntersuchung rauszunehmen, es ist halt passiert.
    Ich bin gespannt, wie die Gerichte entscheiden, wenn ein körperlich ungeeigneter Mitarbeiter einen Unfall unter Atemschutz hat. Warum die Forderung körperlich geeignete Mitarbeiter einzusetzen ausgerechnet für das Tragen von Atesmchutz nicht gelten sollte, bzw. die Feststellung der körperlichen Eignung in die Verantwortung des Mitarbeiters gelegt werden sollte versteh ich nicht.

    Gruß Moritz

    Das komplette Zitat war "G26 in der Industrie ist im Normalfall eine reine Vorsorge im Sinne der ArbMedVV, falls keine zusätzlichen Vorschriften die entsprechende Tätigkeit regulieren."

    Viele Grüße

    Ruslan

  • Hallo,

    die Frage wird eindeutig mit dem Anhang 3 der BGR 190
    (zu Gr. 2 u. 3) beantwortet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    die Frage wird eindeutig mit dem Anhang 3 der BGR 190
    (zu Gr. 2 u. 3) beantwortet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Im Anhang 3 der BGR 190 handelt es sich um die Vorsorge im Sinne der ArbMedVV.
    Um weitere grundlose Diskussionen zu vermeiden, habe ich den Anhang 3 der BGR 190 unten komplett in den Beitrag kopiert.

    Viele Grüße

    Ruslan
    -------------------------------------------------
    BGR/GUV-R 190 Anhang 3

    Erläuterungen zu den Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen
    Vorsorge (ArbMedVV) und zur Gruppeneinteilung nach den „Auswahlkriterien
    für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen
    Grundsatz G 26 „Atemschutz“ (BGI/GUV-I 504-26).
    Arbeitsmedizinische Vorsorge
    Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen.
    Eine Pflichtuntersuchung ist beim Tragen von Geräten erforderlich, die in
    die Gruppen 2 und 3 eingeteilt sind. Für die Gruppe 1 ist durch den Unternehmer eine
    Angebotsuntersuchung anzubieten.
    Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte
    Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den
    Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand).
    Für die Zuordnung des Atemschutzgerätes zu einer Gruppe ist die
    Überschreitung bereits eines der beiden Grenzwerte (Gerätegewicht oder Atemwiderstand)
    maßgebend. Die Belastung durch die Geräte steigt von Gruppe 1 nach Gruppe 3 an.
    Gruppe 1:
    Gerätegewicht bis 3 kg
    Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind
    gering
    (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig
    20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
    Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und
    partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder
    Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte,
    jeweils
    mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
    Gruppe 2:
    Gerätegewicht bis 5 kg
    Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind
    erhöht
    (über 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig
    20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
    Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, mit Gasfiltern
    und Kombinationsfiltern aller Filterklassen; Regenerationsgeräte unter
    5 kg; Frischluft-Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in
    Verbindung mit Schlauch- bzw. Filtergeräten.
    Gruppe 3:
    Gerätegewicht über 5 kg
    Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind
    erhöht
    (bis 6 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig
    20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
    Beispiele: Frei tragbare Isoliergeräte, wie Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer);
    Regenerationsgeräte über 5 kg; Schutzanzüge in Verbindung mit
    Geräten der Gruppe 3.
    Hinweis: Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der Gruppe 3 und Regenerationsgeräte
    über 5 kg stellen eine zusätzliche Belastung für den Träger dar. Bei Schutzanzügen
    ist die Belastung durch Gewicht, Mikroklima, psychische Einflüsse (Platzangst)
    und Umgebungseinflüsse (Notfallsituation) gegeben. Bei Regenerationsgeräten über
    5 kg resultiert die Belastung aus der langen Tragezeit und der zunehmenden Erwärmung
    der Einatemluft.
    Diese Untersuchungen können unterbleiben bei Verwendung von:
    – Atemschutzgeräten, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände
    besitzen.
    Sie belasten den Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung
    nicht zu befürchten ist.
    Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstütze Filtergeräte mit Haube oder
    Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann.
    − Atemschutzgeräten der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag
    benutzt
    werden.
    Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten
    und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter
    Arbeit eingesetzt werden.
    -------------------------------------------------

  • Hallo,

    BGR/GUV-R 190 Anhang 3

    Arbeitsmedizinische Vorsorge
    Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen.
    Eine Pflichtuntersuchung ist beim Tragen von Geräten erforderlich, die in
    die Gruppen 2 und 3 eingeteilt sind.
    Für die Gruppe 1 ist durch den Unternehmer eine
    Angebotsuntersuchung anzubieten.

    Fett markiert um was es mir geht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,


    Fett markiert um was es mir geht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    eine Pflichtuntersuchung im Sinne der ArbMedVV ist keine Eignungsuntersuchung. Im Gegenteil, der Gesetzgeber sagt dazu eindeutig im §2 Abs. 1 Punkt 5 der ArbMedVV: "Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen."

    Viele Grüße

    Ruslan

  • Hallo,

    das mag sein, wenn aber die G26 nicht bestanden wird, geht auch
    keine AS-Ausbildung im Sinne der BGR 190 etc..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    das mag sein, wenn aber die G26 nicht bestanden wird, geht auch
    keine AS-Ausbildung im Sinne der BGR 190 etc..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    man kann eine Vorsorgeuntersuchung vom Begriff her nicht "bestehen", da es dabei explizit nicht um die Eignung geht.

    Viele Grüße

    Ruslan

  • Hallo,

    dies mag in der Theorie so sein, in der Praxis aber nicht.
    Ich hatte jetzt schon mehrere Kollegen die die G26 nicht oder
    nicht mehr geschafft haben. Folge, keine AS-Ausbildung bzw.
    nur eingeschränkten Einsatzdienst. Ferner war ich selbst schon
    davon betroffen das die G26 vom Arzt, aufgrund einer
    Erkältung abgebrochen (Lungenfunktion) wurde und
    wenige Wochen später, wiederholt werden musste.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Wenn Du den ersten Beitrag dieses Threads liest, wird es Dir klar, warum es bei der Feuerwehr so ist.

    Viele Grüße

    Ruslan

  • Hallo,

    sei mir nicht böse, aber dies hat mit Feuerwehr relativ
    wenig zu tun. Wobei man auch hier unterscheiden muss,
    man siehe nur wer z.B. Adressat vom verlinkten Schreiben
    ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    sei mir nicht böse, aber dies hat mit Feuerwehr relativ
    wenig zu tun. Wobei man auch hier unterscheiden muss,
    man siehe nur wer z.B. Adressat vom verlinkten Schreiben
    ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Hallo,

    sei mir nicht böse, aber wenn das Infoblatt der DGUV "Eignungsuntersuchungen in der Feuerwehr" und die dort erwähnten UVV "Feuerwehren" und Feuerwehrdienstvorschrift 7 für Dich "mit Feuerwehr relativ wenig zu tun hat", halte ich das weitere Diskutieren für völlig sinnlos.

    Viele Grüße

    Ruslan

  • Hallo,

    das nicht, aber deine Argumentation halte ich für Unsinn, gerade
    im Hinblick auf die BGR 190/ FwDV7 und bezüglich dem hier verlinkten
    Schreiben, sollte man mal beachten wer da als Adressat genannt
    wird und wer alles nicht.

    Wir drehen uns aber im Kreis.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Das komplette Zitat war "G26 in der Industrie ist im Normalfall eine reine Vorsorge im Sinne der ArbMedVV, falls keine zusätzlichen Vorschriften die entsprechende Tätigkeit regulieren."

    Viele Grüße

    Ruslan

    Moin,
    was willst du mir jetzt damit sagen? Wenn du der Meinung bist, dass ich deinen Beitrag durch das Zitieren im Sinn geändert habe, würde ich gerne wissen, wo. In unserem Bereich wird die G26 meines Wissens nach nicht durch andere Vorschriften geregelt.
    Trotzdem wird die G26, wie oben dargestellt, nicht als reine Vorsorge durchgeführt. Da mir das von anderen Firmen auch bekannt ist, glaube ich, dass, auch in der Industrie, die G26 weiterhin eher eine Eignungs- als eine Vorsorgeuntersuchung ist.

    LG Moritz

  • Hallo,

    das nicht, aber deine Argumentation halte ich für Unsinn, gerade
    im Hinblick auf die BGR 190/ FwDV7 und bezüglich dem hier verlinkten
    Schreiben, sollte man mal beachten wer da als Adressat genannt
    wird und wer alles nicht.

    Wir drehen uns aber im Kreis.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Hallo,

    der Argumentation geht leider nicht, da die BGR 190 nicht für Feuerwehren zählt. Man sollte immer den Geltungsbereich von Vorschriften beachten:

    Zitat von BGR 190


    1 Anwendungsbereich

    Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung sowie für Fluchtzwecke.

    In dieser Regel werden die Atemschutzgerätetypen und ihre Einteilung, Kennzeichnung, Auswahl, ihr Einsatz und ihre Instandhaltung behandelt. Sie enthält Festlegungen über die Anforderungen für Gerätträger und Gerätewarte und an deren Aus- und Fortbildung sowie Unterweisung.

    Diese Regel findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, soweit dort eigene Vorschriften bestehen. Werkfeuerwehren im Feuerwehreinsatz sind den öffentlichen Feuerwehren gleichgestellt.

    Diese Regel findet auch keine Anwendung auf Tauchgeräte und Höhenatmer.


    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,

    da hast Du nur bedingt Recht, da damit nur ausgewählte
    Feuerwehrarten und nicht alle, ausgeschlossen sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    ja für Betriebsfeuerwehren zählt diese Vorschrift, jedoch wird dies nicht in Eingangspost bzw. in der verlinkten Stellungnahme erwähnt, das es sich auf diese Bezieht. Auch die geführten Diskussionen differenzieren nicht zu 100% über was wir hier reden. Und Meiner Meinung nach geht der groß Teil von öffentlichen (Werk-)Feuerwehren aus. Denn eine FwDV7 zählt nicht für eine Betriebsfeuerwehr.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hallo,

    Hallo,
    ja für Betriebsfeuerwehren zählt diese Vorschrift, jedoch wird dies nicht in Eingangspost bzw. in der verlinkten Stellungnahme erwähnt, das es sich auf diese Bezieht. Auch die geführten Diskussionen differenzieren nicht zu 100% über was wir hier reden. Und Meiner Meinung nach geht der groß Teil von öffentlichen (Werk-)Feuerwehren aus. Denn eine FwDV7 zählt nicht für eine Betriebsfeuerwehr.

    Ja und dann wollen wir das Konstrukt Dienstleistungsfeuerwehr
    nicht vergessen, und ganz schnell kommen wir da mind.
    auf mehrere hundert bis tausend AGT.... natürlich hast Du
    aber Recht im Verhältnis zu FF etc. eine geringe Zahl.


    Denn eine FwDV7 zählt nicht für eine Betriebsfeuerwehr

    Da hast Du Recht bei der klassichen BtF, nehmen wir die Dfw oder
    die Dfw als BtF, würdest Du schon falsch liegen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,
    was willst du mir jetzt damit sagen? Wenn du der Meinung bist, dass ich deinen Beitrag durch das Zitieren im Sinn geändert habe, würde ich gerne wissen, wo. In unserem Bereich wird die G26 meines Wissens nach nicht durch andere Vorschriften geregelt.
    Trotzdem wird die G26, wie oben dargestellt, nicht als reine Vorsorge durchgeführt. Da mir das von anderen Firmen auch bekannt ist, glaube ich, dass, auch in der Industrie, die G26 weiterhin eher eine Eignungs- als eine Vorsorgeuntersuchung ist.

    LG Moritz

    Hallo,

    Du hast mich nicht verstanden. Mir geht es um die rechtliche Lage. Ich meinte, es existiert in Deutschland kein gesetzlicher Zwang für Industriebetriebe, eine Eignungsuntersuchung G26 durchzuführen (die Vorsorge muss dagegen angeboten bzw. durchgeführt werden). Natürlich kann ein einzelnes Unternehmen eine solche Eignungsuntersuchung für seine Mitarbeiter z.B. durch eine Betriebsvereinbarung einführen, wenn es dies nach der Gefährdungsbeurteilung für sinnvoll hält.

    Viele Grüße

    Ruslan