Industriearbeitsstühlen mit Rollen ausstatten?

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  • Guten Abend allerseits,

    ich möchte Euch gerne ein kleines Problem in Sachen Industriearbeitsstühle vorstellen.
    Ich bin seit kurzem interne FASI einer WfbM für psychisch erkrankte Menschen. Nun gab es vor kurzem einen Umzug einer Arbeitsgruppe "Montage-Verpackung" in einen neu renovierten Arbeitsbereich. Der alte Bereich war vom Belag her mit polierten Granitfliesen ausgestattet, zur Verwendung kamen außerdem klassische Industriearbeitsstühle ohne Rollen, die sich sehr gut verschieben ließen. Der neue Raum hat einen Epoxidharzkunststoff als Bodenbelag. Dieser hat einen relativ hohen Grip und sorgt hiermit zu großen Problemen bei dem Verschieben der Stühle, vor allem im Sitzen nach hinten.
    Nun hatte der zuständige Gruppenleiter den Antrag gestellt für die Stühle Rollen anzuschaffen, um hierfür Erleichterung zu schaffen.
    Nun landete die Sache bei mir auf dem Tisch, es wurde meine Mitarbeit und meine Einschätzung zu der Sachlage erbeten.

    Ich schaute mir die Situation an und konnte nachvollziehen das es hier Probleme beim Umgang mit den Stühlen gab. Nun versuchte ich Vorschriften zu finden um eine genaue Beurteilung vornehmen zu können.
    Auf der Seite der BG ETEM fand ich den Hinweis auf ein Infoblatt, welches sich mit Industriestühlen beschäftigt. http://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/319.pdf

    Dort wird ein gängiger Industriestuhl beschrieben und unter welchen Voraussetzungen er als Arbeitsstuhl einsetzbar ist. Die Nutzung der Rollen ist abhängig von der möglichen, maximalen Sitzhöhe (65cm). Unter den gegebenen Voraussetzungen wären Rollen einsetzbar.

    Allerdings wird dort nochmal auf die nicht mehr aktuelle Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung hingewiesen (ASRtl 25/1). Dort steht wiederum das ein Einsatz von Rollen an Arbeitsstühlen nur möglich ist, sofern ein unbeabsichtigtes Wegrollen unterbunden werden kann. Da ich ansonsten nichts als Bewertungsgrundlage gefunden habe heißt dies nun für mich, das Rollen an Arbeitsstühlen möglich sind, diese aber laut der "Alten" Vorgabe (ASRtl 25/1) nur mit feststellbaren Rollenausführungen eingesetzt werden müssen?

    Mein Vorgesetzter hatte zufällig jemand vom Arbeitsamt im Haus, der auch SIFA ist. Dieser hatte dazu geraten keine Rollen zu installieren, da Sie laut seiner Ansicht "verboten" wären. Diese Ansicht konnte ich so nicht ganz nachvollziehen. Immerhin haben "Normale" Bürostühle auch Rollen und bewegen sich meist viel leichter auf vorhandenen Böden um mögliche Sturzgefahren verursachen zu können. Die Situation ist für die betroffenen Mitarbeiter nicht zufriedenstellend da immer wieder der Arbeitsfluss gebremst wird. Die psychische Gefährdung steht hier wohl momentan im Vordergrund. Außerdem die Gefahr beim schlechten Verschieben des Stuhles Stolpern und Stürzen zur Folge zu haben.

    Ich würde mich sehr auf ein Feedback von Euch freuen, ich würde bisher die Variante mit den Rollen vorschlagen. Am liebsten wäre mir die Anschaffung von abgebremsten Rollen, die erst einmal zum Versuch an ein, zwei Stühlen angebaut werden um zu sehen ob der Erfolg eintritt oder doch darauf verzichtet werden sollte.


    Ronny Gregor

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  • Moin sandstein,

    das Ganze ist nicht mein Fachgebiet und ich kenne mögliche Vorschriften für WfbM nicht, aber ich hätte da einen (vielleicht zu einfach gestrickten) Ansatz.

    Was sagt denn Deine Gefährdungsbeurteilung, wenn Du keine gesetzlichen Vorgaben findest? Was ist gefährlicher? Das Umstürzen des Stuhles ohne Rollen auf dem rutschfesten Boden mit möglicher Verletzungsgefahr für seinen Benutzer - oder die Gefahr, dass jemand mit seinem Stuhl (mit Rollen) wegrollt und sich dadurch verletzen kann?

    Das hängt dann sicherlich auch Art und Schwere der psychischen Erkrankung ab, die allein Du einschätzen kannst - ich denke nicht, dass jeder Mensch mit psychischer Behinderung gleich ein Idiot ist, sondern sehr wohl mit einem Stuhl mit Rollen klarkommt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin Ronny,

    das Problem kenne ich.
    Die ASR 25/1 gilt nicht mehr, hier war alles gut beschrieben und, wie du sagst, ist die Höhe zu keinen Rollen bei 650mm Sitz, Aufstiegshilfe, 5-Füße, usw.
    Jetzt könnte man noch Info's aus der DIN 68877.

    Leider schreibst du nichts über EURE Sitzhöhe. Ist sie unterhalb der entsprechenden Grenze, so würde ich passende Rollen für den Boden nehmen, die jedoch nur aktiv sind, wenn ein Druck darauf wirkt. Also eine Stoppfunktion für den leeren Stuhl und eine Fahrfunktion für den besetzten Stuhl.
    Wäre das eine Lösung für euch?

    Eine andere Möglichkeit wäre ein Stuhl mit Teilrollen. Der Stuhl steht mit festen Füßen auf dem Boden, ein leichter Kipp bringt eine Rolle zum Einsatz und das Ding kann man ziehen oder schieben.

    Weitere Möglichkeit aus dem Bastelleben:
    Stuhl mit festen Füßen. Diese unterlegen mit Schäl-PTFE (Teflon). Also anbringen einer Gleitschicht, die das Schieben oder Ziehen erleichtert.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Morgen!

    Erst einmal vielen Dank für Euer Feedback und Eure Sichtweisen.
    Prinzipiell schätze ich die Gefährdung der fehlenden Rollen auf dem sehr rauen Boden "gefährlicher" ein als die Unfallgefahr die durch die Installation von Rollen eintreten könnte, da es eine hohe Unzufriedenheit unter den Beschäftigten gibt die sich teilweise sehr schwer damit tun mit dem Stuhl umzugehen. Die Variante mit den gebremsten Rollen, bzw. den Teilrollen scheinen mir die beste Möglichkeit zu sein um hier einen Erfolg zu erzielen. Ich schaue mich einmal um, wo diese Ausführungen erhältllich sind. Sofern Ihre einen Hersteller kennt der spezielle Rollen im Programm hat wäre ich sehr dankbar für den Hinweis.
    Ansonsten nochmal "Merci" für die Tipps und ein schönes und entspanntes Wochenende!

    Liebe Grüße aus der Pfalz

    Ronny :thumbup:

  • Schon mal nachgesehen wie die Rollen von Bürostühlen funktionieren? Hier werden 2 verschiedene Arten von Rollen eingesetzt, solche für Teppichböden und solche für Hartböden. Die Rollen für Hartböden sind in der Regel automatisch gebremst und werden durch die Belastung des Stuhles freigegeben. Somit kann man den Stuhl leicht verschieben, wenn man darauf sitzt. Ist der Stuhl unbelastet wird er gebremst und rollt nicht weg. Trotzdem lässt er sich manuell bewegen.
    Ich würde somit für den angesprochenen Bereich solche Stuhlrollen ins Auge fassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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