Guten Abend allerseits,
ich möchte Euch gerne ein kleines Problem in Sachen Industriearbeitsstühle vorstellen.
Ich bin seit kurzem interne FASI einer WfbM für psychisch erkrankte Menschen. Nun gab es vor kurzem einen Umzug einer Arbeitsgruppe "Montage-Verpackung" in einen neu renovierten Arbeitsbereich. Der alte Bereich war vom Belag her mit polierten Granitfliesen ausgestattet, zur Verwendung kamen außerdem klassische Industriearbeitsstühle ohne Rollen, die sich sehr gut verschieben ließen. Der neue Raum hat einen Epoxidharzkunststoff als Bodenbelag. Dieser hat einen relativ hohen Grip und sorgt hiermit zu großen Problemen bei dem Verschieben der Stühle, vor allem im Sitzen nach hinten.
Nun hatte der zuständige Gruppenleiter den Antrag gestellt für die Stühle Rollen anzuschaffen, um hierfür Erleichterung zu schaffen.
Nun landete die Sache bei mir auf dem Tisch, es wurde meine Mitarbeit und meine Einschätzung zu der Sachlage erbeten.
Ich schaute mir die Situation an und konnte nachvollziehen das es hier Probleme beim Umgang mit den Stühlen gab. Nun versuchte ich Vorschriften zu finden um eine genaue Beurteilung vornehmen zu können.
Auf der Seite der BG ETEM fand ich den Hinweis auf ein Infoblatt, welches sich mit Industriestühlen beschäftigt. http://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/319.pdf
Dort wird ein gängiger Industriestuhl beschrieben und unter welchen Voraussetzungen er als Arbeitsstuhl einsetzbar ist. Die Nutzung der Rollen ist abhängig von der möglichen, maximalen Sitzhöhe (65cm). Unter den gegebenen Voraussetzungen wären Rollen einsetzbar.
Allerdings wird dort nochmal auf die nicht mehr aktuelle Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung hingewiesen (ASRtl 25/1). Dort steht wiederum das ein Einsatz von Rollen an Arbeitsstühlen nur möglich ist, sofern ein unbeabsichtigtes Wegrollen unterbunden werden kann. Da ich ansonsten nichts als Bewertungsgrundlage gefunden habe heißt dies nun für mich, das Rollen an Arbeitsstühlen möglich sind, diese aber laut der "Alten" Vorgabe (ASRtl 25/1) nur mit feststellbaren Rollenausführungen eingesetzt werden müssen?
Mein Vorgesetzter hatte zufällig jemand vom Arbeitsamt im Haus, der auch SIFA ist. Dieser hatte dazu geraten keine Rollen zu installieren, da Sie laut seiner Ansicht "verboten" wären. Diese Ansicht konnte ich so nicht ganz nachvollziehen. Immerhin haben "Normale" Bürostühle auch Rollen und bewegen sich meist viel leichter auf vorhandenen Böden um mögliche Sturzgefahren verursachen zu können. Die Situation ist für die betroffenen Mitarbeiter nicht zufriedenstellend da immer wieder der Arbeitsfluss gebremst wird. Die psychische Gefährdung steht hier wohl momentan im Vordergrund. Außerdem die Gefahr beim schlechten Verschieben des Stuhles Stolpern und Stürzen zur Folge zu haben.
Ich würde mich sehr auf ein Feedback von Euch freuen, ich würde bisher die Variante mit den Rollen vorschlagen. Am liebsten wäre mir die Anschaffung von abgebremsten Rollen, die erst einmal zum Versuch an ein, zwei Stühlen angebaut werden um zu sehen ob der Erfolg eintritt oder doch darauf verzichtet werden sollte.
Ronny Gregor