Splitterverletzungen des Auges in Schreinerei - Statistik?

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  • Hallo,

    weiß jemand von euch, wo ich eine statistische Auswertung der Schwere von Augenverletzungen durch Holzsplitter in Schreinereien finden kann? Zur Not frage ich sonst morgen bei der BGHM nach.

    Danke und Gruß!

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  • Hallo,

    ist das wirklich so kriegsentscheidend für Deine Riskikobeurteilung? ich denke doch, dass das auch abhängig ist von der Größe des Holzsplitters und von der Geschwindigkeit des fremden Objektes. Nichts desto trotz, Augenverletzungen sind immer problematisch und schwierig und man sollte doch auch vom "worst case" ausgehen. Allein die Möglichkeit das, hat doch die Konsequnenz korrigierende Maßnahmen anzusetzen. Also wie schon beschrieben, bei möglichen Augenverletzungen, einem der empfindlichsten Körperteile, die wir haben, bedingt maximale korrigierende Maßnahmen.
    Wenig andere Fälle treten so häufig auf wie Finger- und Augenverletzungen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo BlauerKlaus,

    Ich hätte einfach gerne eine objektive Grundlage für die Risikobeurteilung.

    Was verstehst du unter objektiv? Objektivität liegt doch immer im Auge des Betrachters? :rot:
    In dem Fall wortwörtlich... Ganz nach dem Motto "Traue keiner Statistik..."

    Bei einer Risikobeurteilung gibt es keine Objektivität. Und schon gar keinen "gesunden Menschenverstand".
    Da gibt es nur eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten unter Berücksichtigung der bundesdeutschen Realität im Arbeitsschutz und dem allgemein anerkannten Restrisiko.

    Wer traut sich die Aussage zu "Eine Erblindung pro Jahr sind ja akzeptabel und statistisch abgesichert?" Oder vielleicht bei euch nur alle 10 Jahre? ?(

    Aber vielleicht hilft dir das weiter. Oder hier.
    Kontaktdaten sind jeweils angegeben.

    Oder geht es dir vielleicht um dieses Thema?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko, hallo alle anderen,

    da sind wir mitten drin in der Diskussion. TOP ist verpflichtend für den Arbeitsschutz. Es sei denn, der Kosten Nutzen Faktor bzw. der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis. Gibt es da eigentlich eine Orientierungshilfe? Weil dieser Punkt ist ja wohl individuell! Was dem einen zuviel, ist dem anderen zu wenig oder gerade recht.

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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das wäre doch eigentlich einen eigenen Thread wert? Ansonsten versinkt das Thema, das alle betrifft und sicher für alle interessant ist unter dem Titel "Statistik Augenverletzungen", wo man später nie mehr findet.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Leute,

    vielen Dank für die Mühe und die interessanten Links. Leider ist das, was ich genau suche, noch nicht dabei. Ich frage nochmal bei der DGUV nach und berichte dann.

    Liebe Grüße!
    :)

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  • Hallo Mick1204,

    ...Es sei denn, der Kosten Nutzen Faktor bzw. der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis...

    :cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing::cursing: Ganz entschiedener Widerspruch!

    Wo hast du denn DAS her, dass der Kosten/Nutzen-Faktor heranzuziehen ist?
    Schau mal ganz dringend in das Arbeitsschutzgesetz §3:
    Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und er hat die erforderlichen Mittel bereitzustellen!
    Da steht nichts von Kosten/Nutzen-Rechnung oder Aufwand/Ergebnis-Abwägung!
    Sondern über die Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, was erforderlich ist. Und dann ist das umzusetzen. 8o

    Originalton TAB einer BG: Was der Arbeitsschutz kostet, interessiert mich nicht. Und da hat er recht (siehe oben).

    Zu deiner Ehrenrettung muss ich aber schreiben, dass ich weiß wo diese Auffassung herkommt. In der früheren Reichsversicherungsordnung (RVO) gab es einmal einen entsprechenden (menschenverachtenden) Passus. Ein Unternehmer war dazumal nicht verpflichtet Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen, wenn er nachweisen konnte, dass die Kosten der Heilbehandlung die Kosten der Schutzmaßnahme übersteigen.

    Nachzulesen hier.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...Sondern über die Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, was erforderlich ist.


    Hierzu ist allerdings eine Risikoeinschätzung notwendig. Die Schadensschwere bei Augenverletzungen dürfte unbestritten relativ hoch sein, allerdings die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hier nicht so leicht herauszufinden. Daher sind ja statistische Werte durchaus sinnvoll, sofern man sie zur Verfügung hat. Wenn man das Risiko eingeschätzt hat, muss man sehen ist man im Akzeptanz-, Toleranzbereich oder darüber.

    ...Originalton TAB einer BG: Was der Arbeitsschutz kostet, interessiert mich nicht. Und da hat er recht (siehe oben).


    Mag so sein, allerdings Arbeitschutzmaßnahmen um jeden Preis wird es nicht geben, somit ist die Kostenfrage immer auch ein mitentscheidendes Kriterium.

    Ich hatte vor einiger Zeit einmal eine ähnlich gelagerte Diskussion zum Tragen von Kontaktlinsen (unter der Schutzbrille) im chemischen Labor. Da gab es auch die beiden Extremmeinungen von kein Problem, bis streng verboten. Da wir hier eine größere Augenklinik betreiben hatte ich mich an dessen Leiter gewandt, um Daten zu bekommen. Seine Aussage war für mich eindeutig. In über 23jähriger Praxis war ihm kein Fall untergekommen in dem eine Kontaktlinse den Schaden durch Chemikalien im Auge vergrößerte oder die Behandlung erschwerte. Im Gegenteil, die Linse hatte in einigen Fällen eine zusätzliche schützende Wirkung.

    Wenn ich mir Filme/Reportagen aus USA, Kanada oder Australien ansehe, so habe ich subjektiv den Eindruck, dass dort Schutzbrillen obligatorisch bei vielen handwerklichen Tätigkeiten getragen werden. Offensichtlich ist man dort ein wenig anderer Meinung als in Europa und trägt eine Schutzbrille auch bei Tätigkeiten, bei denen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens eher gering ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo tiefflieger,

    Wenn ich mir Filme/Reportagen aus USA, Kanada oder Australien ansehe, so habe ich subjektiv den Eindruck, dass dort Schutzbrillen obligatorisch bei vielen handwerklichen Tätigkeiten getragen werden.

    Der Eindruck ist korrekt, einschließlich Helm, Schutzschuhe, Warnweste, etc.
    Ich achte inzwischen im TV auch auf die Darstellung des Arbeitsschutzes. Das gibt ein gutes Bild der jeweiligen Sicherheitskultur.

    Offensichtlich ist man dort ein wenig anderer Meinung als in Europa und trägt eine Schutzbrille auch bei Tätigkeiten, bei denen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens eher gering ist.

    Ja. Wobei, zumindest bei uns, nicht die Frage der Eintrittswahrscheinlichkeit im Vordergrund steht. Wir machen den Ansatz, dass der Mensch sich schützen muss. Und dann wird diskutiert, bei welchen Arbeiten auf einen Schutz verzichtet werden kann...
    Ist halt ein ganz anderer Ansatz, wobei das Ergebnis vergleichbar ist.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hierzu ist allerdings eine Risikoeinschätzung notwendig. Die Schadensschwere bei Augenverletzungen dürfte unbestritten relativ hoch sein, allerdings die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hier nicht so leicht herauszufinden. Daher sind ja statistische Werte durchaus sinnvoll, sofern man sie zur Verfügung hat. Wenn man das Risiko eingeschätzt hat, muss man sehen ist man im Akzeptanz-, Toleranzbereich oder darüber.

    Mich interessieren beide Faktoren, Schadensschwere UND Eintrittswahrscheinlichkeit. Aufgrund der geringeren Dichte von Holz könnte ich mir vorstellen, dass die Durchschlagskraft von Holzsplittern und damit die Schadensschwere nicht mit der von Metallsplittern vergleichbar ist. Allerdings könnte es natürlich sein, dass auch abgebrochene Stücke von Sägeblättern oder Steinchen im Holz etc. Verletzungen verursachen. Ich hatte diesbezüglich gestern ein längeres Gespräch mit einem netten Herrn der BGHM. Ein konkretes Ergebnis hab ich noch nicht, bleibe aber dran.

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