BG Ausbildung zum Ausbilder für ...

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  • Wie ihr ja wisst bin ich erst 22.

    Um bei der BG den Ausbilder für Flurförderzugfahrer Hubarbeitsbühnenbediener und Kranführer zu machen.
    Wird ein Mindestalter von 24 Jahren angegeben...
    Aber wie ist das jetzt bei mir?
    Ich bin IHK geprüfter Ausbilder.
    Gilt für mich die 24 Jahre Regelung auch noch???

    Schöne Grüße Tobi

    Heute hier morgen dort. |?

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  • Bitte verstehe das jetzt nicht falsch, aber irgendwie verstehe ich solche Fragen nicht. Außerdem ist meine Glaskugel seit Monaten zur Reparatur, ich bekomme sie einfach nicht zurück...

    Warum stellst Du diese Frage nicht der betreffenden BG, oder wenn Du in verschiedenen Bereichen tätig werden willst eben bei den jeweiligen BGen.

    Hier zu fragen ist doch ein Fischen im Trüben...
    Sicher, auch dabei kann man Erfolg haben, aber zielgerichteter ist die BG-Anfrage.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    ist die Rechtslage nicht eindeutig?

    Auszug:

    Als Ausbilder für Flurförderzeugfahrer kann tätig werden, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Produktsicherheitsgesetz , Betriebssicherheitsverordnung ), Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:

    24 Jahre alt,
    2 Jahre Erfahrung im Umgang oder Einsatz von Flurförderzeugen,
    erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen,
    Meister oder mindestens 4-jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
    sowie erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugfahrern.

    Quelle: http://www.bgbau-medien.de/zh/z92/2.htm

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Genau das habe ich gemeint:

    Hier kann nur auf die Rechtslage Bezug genommen werden.

    Aber wenn es da keine Ausnahmen gäbe, wäre ich keine Fasi.

    Nur das kein Foristi die Ausnahmegenehmigung aussprechen kann. Deshalb ist es relativ sinnlos, hier solche Fragen zu stellen.
    Sinn würde höchstens die Frage "Gab es überhaupt schon eine Ausnahme in diesem Bereich?" machen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Tach,

    wo ist denn das Problem?

    Ein 23jähriger wird doch auch irgendwann 24. Bis dahin hat er aber noch eines getan: Er kann noch ein Jahr Erfahrung sammeln. Das ist etwas was man nicht mit Geld kaufen kann. Man wird auch reifer. Ein Ausbilder braucht doch eine gewisse Reife und ein "standing". Er hat eine Vorbildfunktion. Ein Handwerksmeister hat früher etwas gelernt, Berufsjahre gesammelt und ist dann zur Meisterschule gegangen um seiner Tätigkeit vielleicht noch ein Krönchen aufzusetzen. Das ist heute nicht mehr so. Es gibt Leute mit Meistertitel, die sind vielleicht erst 20 Jahre alt. Fachlich sind die sicher gut drauf, doch es fehlt einfach die Erfahrung der Berufsjahre, die ja auch gar nicht da sein kann.

    Ich möchte jetzt nicht auf dem jüngeren Kollegen rumhacken. Das ist nicht persönlich gemeint.

    Klar gibt es immer Ausnahmen von irgendwelchen Regeln. Doch ist das immer sinnig?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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