...aber nix fuer ungut!!
In diesem Sinne
Der Michael
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellen...aber nix fuer ungut!!
In diesem Sinne
Der Michael
Hallo Simon,
Deine Antwort wirkt sehr grantig! Hast du Dich von meiner Antwort angegriffen gefühlt? Das war nicht meine Absicht. No offense!
Das wird wo so praktiziert?
Z.B. in jedem Industriebetrieb der Petrochemie in dem ich bisher war. Ich gehe davon aus, dass es in jedem anderen Betrieb auch so gehandhabt werden kann, wenn ich den Kunden/Arbeitgeber fachgerecht auf die Problematik hinweise.
Zitat von SimonSchmeisser
Sicherlich nicht im Dienstleistungsfeuerwehrwesen, da solche Personalansätze schlicht
von der Industrie nicht bezahlt werden. Genau lesen, was ich schreibe!
Von Dienstleistungsfeuerwehrwesen hattest Du nichts geschrieben. Du hast von Brandposten/-wache im Industriebereich geschrieben und darauf habe ich mich bezogen. Das ist aber eigentlich auch irrelevant, es geht ja um Schutzkleidung
Zitat von SimonSchmeisser
Die Überbekleidung an sich steht auch nicht zur Diskussion, es steht die
Überhose zur Diskussion. Und die Frage der Überhose wird vom Risiko abhängig
gemacht.
Nicht die Überhose steht zur Diskusion, sondern die Schutzkleidung im Allgemeinen. Im 2. Satz schreibst Du genau worauf ich hinaus wollte: Du machst die Schutzkleidung vom Risiko abhängig. Die Gefährdungbeurteilung fürt zur Notwendigkeit von Schutzkleidung, oder eben nicht.
Wenn auf Grund der Gegebenheiten eine Schutzkleidung notwendig ist (Beipiel Ex-Bereich Schutzkleidung nach EN 1149-5 und EN 533), sollte man nicht auf die Schutzkleidung verzichten, oder den Schutz durch offenes Tragen eventuell außer Kraft setzen. Du riskierst im Schadensfall möglicherweise nicht nur den Versicherungsschutz, eventuell übernimmst du juristische Verantwortlichkeiten, wenn Du von der GBU abweichst.
Zitat von SimonSchmeisserÄndert im Sommer nicht wirklich was.
Auch das praktiziere ich seit Jahren mit Erfolg. Ohne Ausnahme ist es Abends/Nachts/Morgens deutlich kühler. Selbst wenn z.B. ein Tank tagsüber enorm aufgeheizt wird, gibt es die Möglichkeit zusätzlich Klimalüftungen zu installieren, Kühlung durch Bewässerung vorzusehen, etc. Meine Erfahrungen bezgl. Temperatur beschränken sich allerdings auf Deutschland
Gruß
Stephan
Hallo,
Deine Antwort wirkt sehr grantig! Hast du Dich von meiner Antwort angegriffen gefühlt? Das war nicht meine Absicht. No offense!
Grantig? Nein.
Z.B. in jedem Industriebetrieb der Petrochemie in dem ich bisher war. Ich gehe davon aus, dass es in jedem anderen Betrieb auch so gehandhabt werden kann, wenn ich den Kunden/Arbeitgeber fachgerecht auf die Problematik hinweise.
Kann ich nicht bestätigen, und da war vom Kleinbetrieb bis zum bekannten Chemieriesen mit den vier
Buchstaben, schon alles dabei.
Von Dienstleistungsfeuerwehrwesen hattest Du nichts geschrieben. Du hast von Brandposten/-wache im Industriebereich geschrieben
Sorry, die Brandposten-/wachen- Tätigkeit gehört mit unter zu den Hauptaufgaben
(Abseits der Stellung BtF/WF) einer Dienstleistungsfeuerwehr. Sicherlich ist die Qualität
dieser Brandposten/-wachen eine andere.
sollte man nicht auf die Schutzkleidung verzichten, oder den Schutz durch offenes Tragen eventuell außer Kraft setzen. Du riskierst im Schadensfall möglicherweise nicht nur den Versicherungsschutz, eventuell übernimmst du juristische Verantwortlichkeiten, wenn Du von der GBU abweichst.
Du liegst sicherlich mit diesem Einwand nicht falsch, ich halte es aber für
ein vertretbares Risiko. Sicherlich kann diese Beurteilung je nach Lage,
auch eine andere sein.
Auch das praktiziere ich seit Jahren mit Erfolg. Ohne Ausnahme ist es Abends/Nachts/Morgens deutlich kühler. Selbst wenn z.B. ein Tank tagsüber enorm aufgeheizt wird, gibt es die Möglichkeit zusätzlich Klimalüftungen zu installieren, Kühlung durch Bewässerung vorzusehen, etc. Meine Erfahrungen bezgl. Temperatur beschränken sich allerdings auf Deutschland
Meine auch, und ich sehe darin keine wirkliche Lösung bzw.
Erleichterung. Die Arbeiter im Tank mögen da eine andere Wahrnehmung haben.
Gruß
Simon Schmeisser
Alles anzeigenHallo zusammen,
ich arbeite als Disponent und Geräteverwalter in einem Wasserbauunternehmen.
Da wir auf dem Wasser spezielle Anforderungen haben, was die PSA bzw. die Arbeitskleidung angeht, haben wir uns für einen Wechsel der Arbeitskleidung entschlossen.
Wir sind nun dabei Multischutzkleidung anzuschaffen, die diese Anforderungen auch erfüllen.
Wie das aber immer so ist, kommt die Kleidung bei dem einen besser an bei dem anderen weniger, was zur Folge hat, dass die Kleidung einfach nicht getragen bzw. angezogen wird.
Da es sich aber hier um eine spezielle Schutzkleidung handelt, sind wir der Meinung, das von der Geschäftsleitung ein tragen angeordnet werden kann.
Das war die Ausgangsfrage. Wieder einmal sind wir bei der Feuerwehr gelandet, die zwar auch über sehr spezielle Schutzkleidung verfügt, aber unter ganz anderen Einsatzumständen arbeitet. Wie wir in Hessen sagen: Vunn Kuchebacke uff Arschbacke
Hallo,
Wieder einmal sind wir bei der Feuerwehr gelandet
Ja, bei den betrieblichen Feuerwehren in denen über 30.000 Menschen
Dienst tun und teilweise ganz spezielle Probleme haben, siehe hier
die abweichende Diskussion (Was aber wenn die Schutzkleidung den Mitarbeiter
gefährdet?) .
Gruß
Simon Schmeisser
Sicherlich auch eine interessante Diskussion, aber völlig abweichend von der eigentlichen Fragestellung; deswegen mein Einwurf.
Hallo,
so abweichend war es meiner Meinung nach nicht, da als Begründung auf die Fragestellung
dieser Satz genannt wurde:
"ein klares JA. Schutzkleidung darf bzw. muss sogar von der Geschäftsleitung
angeordnet werden. Dies ist ihr Recht und ihre Pflicht (siehe Arbeitsschutzgesetz
§3 Absatz 1, erster Satz)."
Und daraus entwickelte sich die Folgediskussion.
Aber Gut, dann warten wir jetzt auf DEINEN Beitrag zur ursprünglichen Fragestellung
ganz sehnsüchtig jetzt.....
Gruß
Simon Schmeisser
Da ich inhaltlich nicht substantielles beitragen kann, hülle ich mich in Schweigen.