Neue Bezeichnung der BGI, BGV & CO

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  • Hallo!

    Schön zu wissen, dass es mal wieder eine größere Umstellung geben wird.
    Neue und alte Bezeichnungen und natürlich ganz neue bzw. ganz alte, ergeben eine schöne Suppe.
    Ein mir unerklärlicher Gerangel von Infos, Regeln, Grundsätzen und natürlich Vorschriften schwirrt in meinem Kopf.
    Ich hab das Gefühl, da müsste noch mehr aufgeräumt werden. Aber jede BG möchte ihr eigenes Süppchen kochen, möchte wichtig sein und abgegrenzt von den anderen.
    Auch auf die Gefahr hin, dass es lange dauert, nicht immer dem gesunden Menschenverstand entspricht und erst durch Richter genau geklärt wird, plädiere ich für staatliche Regeln.
    Dies wohl wissend, dass auch dies nur von begrenzter Lebensdauer sein kann. Im galoppierenden Tempo unserer Zeit, wird sicher bald die EG ein einheitliches Regelungssystem einfordern.
    Wir BRD als Musterknabe werden dann schnellstens diese Regelungen übernehmen, angleichen und erneuern.
    Welche Alternative bleibt aber sonst? Wollen wir zum Bremser, Verzögerer oder Querulanten werden?

    Manche Dinge hat unsere Generation auf den Weg gebracht. Sicher oft zur Verbesserung unserer Lebensbedingungen. Nun fährt der Zug und wir müssen zwangsweise mit.
    Manchmal bin ich nicht mehr sicher, was richtig, falsch, vernünftig, unausweichbar oder gar Lebensqualität steigernd ist.

    Grüße an alle
    Flügelschraube

  • Moin,

    wenn ich da an die Kollegen denke, welche in den Gefährdungsbeurteilungen auf das autonome Regelwerk verweisen. Die werden ein wenig Arbeit bekommen bzw. Anfragen.

    Ich finden das mit den staatl. Recht auch besser. Hat man wenigstens was in der Hand. Beispiel: BGI 650 -> ASRA 1.2. Nun sind die Grundflächen und Mindesttiefen wieder klar definiert :thumbup:

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    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Naja, ob eine rein staatliche Regelung so viel besser ist, wage ich zu bezweifeln.

    Staatliches Arbeitsschutzrecht gilt hier in DE (derzeit) nur für "Beschäftigte" im Sinne des Gesetzes und ist deshalb nicht auf andere Versichertengruppen anwendbar. Ein sehr deutlicher Nachteil des staatlichen Rechts. Der Staat hat aus meiner Sicht nur die Aufgabe, die Rahmenbedingungen festzulegen. Detaillösungen müssen und sollen in den Händen der Unfallversicherungsträger bleiben, da nur dort die dafür notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen und als autonomes Recht für alle Versichertengruppen gelten.

    Die neue Systematik ist aus meiner Sicht nur eine logische Konsequenz der bisherigen und der kommenden Entwicklung im Unfallversicherungsrecht und ein weiterer Schritt hin zur Angleichung und Harmonisierung.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)