länderspezifische Unerweisung?!?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Moin,

    mal wieder etwas „kniffliges“. :D

    Wir, als deutsche Firma, haben Vertriebsmitarbeiter im EU- Ausland, welche für uns tätig sind und bei uns direkt angestellt sind, also nicht als Selbstständige (Handles-) Vertreter o.ä. arbeiten.

    Nun wie sieht es denn nun mit der Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit aus? Was ist der Unterweisungsinhalt? Das deutsche Arbeitsschutzrecht, das Arbeitsschutzrecht des jeweiligen Heimat-/ und Einsatzlandes? Wie macht ihr das denn? Habt ihr länderspezifische Unterweisungen?

    Gruß
    QUASI

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    zwei Dinge würde ich unterscheiden:
    1. Welches Recht und welche Versicherungen gelten
    2. Wie wird die Unterweisung aufgebaut.

    Für den Punkt 1 kommt es darauf an, ob die Kollegen für eine begrenzte Zeit ins Ausland entsandt wurden und somit die deutschen Regelungen dorthin ausstrahlen, oder ob der Kollege extra für den Job im Ausland eingestellt wurde.
    Ein gute Übersicht bieten hier viele Infos der BG´n und der DGUV hier z.B:
    http://www.dguv.de/medien/inhalt/…itereinsatz.pdf

    oder auch hier:
    http://www.dguv.de/medien/inhalt/…pdf/guv_aus.pdf


    Für Punkt 2 -die Unterweisung - würde ich nach den deutschen Arbeitsschutzregeln unterweisen, sofern im Ausland keine höheren Anforderungen bestehen. Nur so können alle Mitarbeiter in einer Firma den gleichen Schutz geniessen.
    Natürlich sollten versicherungsrechtliche Besonderheiten aus Punkt 2 nach Bedarf auch in die Unterweisung einfliessen.

    Viele Grüsse aus Dresden
    EHS - Mann

  • Hallo Quasi,

    Wir, als deutsche Firma, haben Vertriebsmitarbeiter im EU- Ausland, welche für uns tätig sind und bei uns direkt angestellt sind, also nicht als Selbstständige (Handles-) Vertreter o.ä. arbeiten.

    Sind das nun "deutsche" Arbeitsverträge (Firmensitz Deutschland)? Oder Arbeitsverträge mit einer Niederlassung außerhalb Deutschlands einer Firma, deren Hauptsitz in Deutschland ist? Wo ist der Dienstsitz des Arbeitnehmers (sollte im Vertrag stehen)?
    Davon abhängig ist, welche Vorschriften greifen und einzuhalten sind.


    Nun wie sieht es denn nun mit der Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit aus? Was ist der Unterweisungsinhalt? Das deutsche Arbeitsschutzrecht, das Arbeitsschutzrecht des jeweiligen Heimat-/ und Einsatzlandes?

    Die Unterweisungsinhalte unterscheiden sich nicht wesentlich, zumindest in Europa. Lediglich der gesetzliche Rahmen und einige Detaillösungen sind zu beachten. Prinzipiell und zuerst einmal müsst ihr euch immer an die lokalen Gesetze und Vorschriften halten und dann noch evtl. deutsche Besonderheiten beachten. (Und nicht erstaunt sein, wenn die lokalen Vorschriften strenger und härter als die deutschen sind. 8) )


    Wie macht ihr das denn? Habt ihr länderspezifische Unterweisungen?

    Wir haben lokal bzw. regional angepasste Unterweisungen. Und parallel dazu konzernweite und einheitliche Unterweisungen. Das ist manchmal "doppelt gemoppelt", hat sich aber bewährt.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -