Moin,
mal wieder etwas „kniffliges“.
Wir, als deutsche Firma, haben Vertriebsmitarbeiter im EU- Ausland, welche für uns tätig sind und bei uns direkt angestellt sind, also nicht als Selbstständige (Handles-) Vertreter o.ä. arbeiten.
Nun wie sieht es denn nun mit der Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit aus? Was ist der Unterweisungsinhalt? Das deutsche Arbeitsschutzrecht, das Arbeitsschutzrecht des jeweiligen Heimat-/ und Einsatzlandes? Wie macht ihr das denn? Habt ihr länderspezifische Unterweisungen?
Gruß
QUASI