Gefährdungsbeurteilung für Leiharbeiter

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  • Hallo zusammen,
    irgendwie beiße ich mir an dem Thema: Gefährdungsbeurteilung für besondere Personengruppen (hier Leiharbeitnehmer) die Zähne aus. Bisher dachte ich eigentlich, dass die im Betrieb vorhandenen Gefährdungsbeurteilung ausreicht- aber ist laut Angaben der BG nicht so. Besondere Personengruppen müssen wohl extra betrachtet werden. So viel wie ich bisher herausgefunden habe, unterscheidet sich das dann auch noch zwischen kurzzeitig Beschäftigte (kürzer als 3 Monate) und langfristig Beschäftigte. Wie handhabt ihr es? Hat vielleicht jemand Anregungen- oder eine Vorlage? Ich habe jetzt schon so viel Zeit in dieses Problem investiert und weiß nicht, wo ich Anfangen soll. Über Hilfe und Anregungen würde ich mich sehr freuen.
    Ratlose Grüße,
    Colibrie

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  • Hallo Frank,
    die Seite hatte ich schon gefunden. Mir fehlt irgendwie ein Einstieg in die Gefährdugebeurteilung :-(. je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich. Die Gefährdungsbeurteilung für Leiharbeitnehmer gestaltete sich nach den Angaben schwieriger als die für Stammmitarbeiter.

  • Hallo Colibrie,

    ich bin nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Die im Betrieb vorhandene Gefährdungsbeurteilung (GBU) reicht auch für besondere Personengruppen aus. Sie müssen dann aber auch in der GBU berücksichtigt werden.
    Z.B. bei der Unterweisung:
    Kurze, wiederkehrende Unterweisung möglichst häufig, mindestens 1-mal jährlich, insbesondere
    - bei Arbeitsplatzwechsel,
    - nach längerer Pause (z. B. Mutterschutz, Wehrdienst),
    - von besonders schutzbedürftigen Personen (z. B. Behinderten; Personen, die nach einem schweren Arbeitsunfall eingegliedert werden; Beschäftigten im gebärfähigen Alter, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, gentechnisch veränderten Organismen oder ionisierenden Strahlen ausüben),
    - von Leiharbeitnehmern, Fremdfirmenmitarbeitern, Reinigungspersonal, sonstigen Betriebsfremden.Zeitpunkt der Unterweisung so wählen, dass die Teilnehmer noch aufnahmefähig sind, also z.B. nicht gegen Ende der Schicht

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Die GB betrachtet die Anlage, die Tätigkeiten, die Stoffe und natürlich die Mitarbeiter.

    Also ergänze ich die GB wie folgt: Alle Mitarbeiter insbesondere Leiharbeitnehmer müssen vor Aufnahme der Tätigkeit von .... in der Handhabung der Anlage XY unterwiesen werden. Der Nachweis der Unterweisung ist von ... bei/in ... zu hinterlegen. Bei neuen Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern erfolgt in den ersten x Tagen eine besondere Beaufsichtigung hinsichtlich der Beherschung der Arbeitsabläufe und Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch ... .


    Gruß

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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