Leitern und Tritte

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  • Hallo,

    wir sind dabei eine Betriebsanweisung für Leitern und Tritte zu erstellen. Dabei ist mir in der BGI 694 folgender Satz aufgefallen:
    Bei der Beurteilung, ob es sich um kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs und mit geringer Gefährdung handelt, ist neben der Dauer und dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit sowie dem einzusetzenden körperlichen Aufwand auch der Umfang des auf der Leiter mitzuführenden Werkzeugs und Materials zu berücksichtigen.

    Beispiele hierfür sind, wenn
    •der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 7,00 m über der Aufstellfläche liegt,

    Lese ich das so, dass Arbeiten auf einer Leiter in 7,00m Standhöhe, kurzzweitige Arbeiten mit geringem Gefährdungspotential sind? Bei einer Fallhöhe von 7,00m halte ich das für eine ässerst gewagte Aussage. Bin ich auf dem Holzweg?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hi,

    nicht so ganz.

    Es geht darum, das in 7m Höhe nur Arbeiten durchgeführt werden, die die Standsicherheit nicht gefährden.

    Als Beispiel: Laub aus der Dachrinne holen, ohne sich dabei zur Seite zu lehen.
    -> kaum Kraftaufwand, Mitzuführendes Wekrzeug: Handschuhe und Handbesen und einen kleinen Laubsack.
    Wie hoch ist das Sturzrisiko?

    Wenn jedoch in 7m Höhe an der Hauswand nun mehrer Löcher für die Weihnachtsdeko gebohrt werden müssen, sieht es anders aus:
    Schlagbohrmaschine -> Gewicht und Kraftaufwand sind etwas höher, dann ist noch das Kabel...
    Wie hoch ist das Sturzrisiko?

    Oder noch extremer: Verputzarbeiten um ein neu eingebautes Fenster.
    Normal müsste ein Gerüst aufgestellt werden...
    Wie hoch ist das Sturzrisiko?

    Es hängt immer von der Tätigkeit ab.

    Und auch ein Sturz aus 1,5m kann schon tötlich sein wenn die 5kg Schlagbohrmaschine einem noch auf den Kopf fällt.

    Grüße
    Lucy

  • Lese ich das so, dass Arbeiten auf einer Leiter in 7,00m Standhöhe, kurzzweitige Arbeiten mit geringem Gefährdungspotential sind? Bei einer Fallhöhe von 7,00m halte ich das für eine ässerst gewagte Aussage. Bin ich auf dem Holzweg?


    Das ist eine übliche erlaubte Arbeitshöhe für Glasreiniger.
    Bedingung , Einhändige Arbeit, und ausser eine Katze und nem Abzieher haben diese Leute eh nichts mit, und diese Sachen können sie bequem in ihren Werkzeuggürteln mit führen.

  • Hallo!

    Selbstverständlich ist das Ersteigen einer Leiter und die Arbeit darauf immer mit einem Risiko verbunden.
    Ein Gerüstaufbau birgt aber ebenfalls Risiken. Das Gerüst müsste ja schon 3 Lagen aufweisen. Aufbau und Abbau der jeweils obersten Lage ist mit einem Gefährdungspotential versehen.
    Um also kurzfristig etwas in 5 m, 6 m, 7 m Höhe zu arbeiten ist die Gefährdung abzuwegen.
    Eine kurze Arbeitszeit hat für mich klar ein kleineres Risiko als eine längere.

    Grüße
    Flügelschraube