Verkehrssicherungspflicht bei Arbeiten auf Dächern

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  • Hallo,

    bei uns ist eine Diskussion bzgl. Arbeiten auf Dächern von Fremdfirmen im Gange. Speziell geht es darum, wer Anschlageinrichtungen für PSAgA zur Verfügung stellen muss. Meiner Meinung nach muss dies der Eigentümer des Gebäudes, da ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Das Fremdunternehmen ist bei seiner Gefährdungsbeurteilung durch den Auftraggeber natürlich zu unterstützen, aber die notwendigen Schutzmaßnahmen, seien es Geländer oder Anschlageinrichtungen (nicht PSAgA!), sind vom Auftraggeber (in unserem Fall auch der Eigentümer des Gebäudes) zur Verfügung zu stellen.

    Was meint ihr?

    Grüße

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  • Hallo blacksock,

    kommt drauf an ;) Werden die Firmen vom Eigentümer beauftragt, oder gibt es einen Nutzer des Gebäudes, der die Firmen beauftragt? Handelt es sich um eine Baumaßnahme, oder um wiederkehrende Arbeiten (z.B. Wartung)?

    Gruß
    Stephan

    Edit: Baumßanahme in Baumaßnahme geändert :rolleyes:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    "kommt drauf an" - das sagt mir mein Anwalt auch immer ;)


    Die Fremdfirmen werden vom Eigentümer (=Nutzer) des Gebäudes zur Wartung der dort installierten Anlagen beauftragt.

    Grüße

  • Moin,

    warum beauftragt nicht der Gebäudebesitzer einen Dienstleister mit einem "Rundumsorglospaket"?

    Der Dienstleister sollte doch wissen was er machen kann und auch das entsprechende Gerät zur Eigensicherung besitzen.

    Oder bin ich hier zu blauäugig / zu blond?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,

    der Dienstleister wartet die auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage. Geländer etc. gibt es nicht, also müssen die Mitarbeiter der Fremdfirma PSAgA nutzen. Jetzt fehlen aber noch Anschlagpunkte und die muss ja irgend jemand auf dem Dach installieren. Meiner Meinung nach der Eigentümer = Nutzer des Gebäudes.

    Es gibt hier aber Vorgesetzte, die der Meinung sind, dass es reicht, wenn ich den Fremdfirmen eine Fremdfirmenrichtlinie in die Hand drücke und das wars dann.

    Grüße

  • Hallo blacksock,

    wenn ich das richtig verstanden habe, wurde auf euer Dach eine Photovoltaikanlage montiert die nun gewartet werden soll.

    Wahrscheinlich war für die Montage der Anlage das konstruktive Gefüge des Daches zu ändern. Dann müsstet Ihr entsprechend der BauStellV eine "Unterlage für spätere Arbeiten" erstellt haben in dem die für die Wartung erforderlichen Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz zusammengestellt sind. Bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutskoordination (BauStellV) in der Planungsphase müsste die Planung der erforderlichen bleibenden sicherheitstechnischen Einrichtungen (z.B. Anschlagpunkte) berücksichtigt worden sein.

    Da die Anschlagpunkte nun nicht da sind, liegt die Vermutung nahe, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase seitens des Bauherrns nicht ausreichend war.

    Ihr seit verpflichtet (BGV A1 §5 Abs.3) Euren Dienstleister bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen (Einsicht in die Unterlage für spätere Arbeiten, Hinweis Achtung keine Anschlagpunkte vorhanden etc. ), mehr nicht.
    Euer Dienstleister darf die Arbeiten ohne Absturzsicherung (wie immer
    die auch gestalltet ist) nicht durchführen. Es liegt nun an Ihm die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen für sein Personal bereitzustellen. Ob nun der Auftraggeber oder der Dienstleister dabei die entsprechenden
    Sicherheitseinrichtungen beistellen,ist im Dienstleistungsvertrag
    zu regeln. Bezahlt wird es auf jedem Fall vom AG, entweder als Eigenleistung oder eingerechnet im Wartungspreis.

    Viele Grüße
    kuddel

  • Hallo kuddel,

    so einfach ist es imo für den Eigentümer nicht, oder habe ich Deinen Beitrag falsch verstanden?
    Der Eigentümer ist hier der Betreiber, weswegen die ASR A2.1 für ihn greift. Demnach muss er Absturzsicherungen vorsehen... das auf einen Dienstleister abzuwälzen ist nicht im Sinne der Gesetzgebung. Geht es aus betriebstechnischen Gründen nicht (und das ist ziemlich eng gestrickt) müsste eine Auffangeinrichtung vorgesehen werden. Jedesmal ein Gerüst aufstellen wäre auf die Dauer wohl etwas zu teuer für den Betreiber ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl