Hallo,
bei uns ist eine Diskussion bzgl. Arbeiten auf Dächern von Fremdfirmen im Gange. Speziell geht es darum, wer Anschlageinrichtungen für PSAgA zur Verfügung stellen muss. Meiner Meinung nach muss dies der Eigentümer des Gebäudes, da ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Das Fremdunternehmen ist bei seiner Gefährdungsbeurteilung durch den Auftraggeber natürlich zu unterstützen, aber die notwendigen Schutzmaßnahmen, seien es Geländer oder Anschlageinrichtungen (nicht PSAgA!), sind vom Auftraggeber (in unserem Fall auch der Eigentümer des Gebäudes) zur Verfügung zu stellen.
Was meint ihr?
Grüße