Guten Tag,
als Fachkraft für Arbeitssicherheit soll ich auf eine Anfrage eines Betreibers einer Kläranlage (umschlossendes, abgeschranktes Gelände) klären, ob auf der Anlage die Straßenverkehrsordnung angewendet darf. Ich sage nein!
Wie sieht es der Rest und gibt es klare Rechtssprechung dazu?
Vielen im voraus!
FG U.Riedel