Ex Schutz in Lackierbetrieb

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  • Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und auch neu auf dem Gebiet Ex-Schutz. Ich brauche dringend ein paar Praxistipps zum Thema Ex-Schutz in einem Lackierbetrieb (5 Spritzstände, räumlich getrenntes Lacklager). Ich habe folgende Fragen:


    1. Wie identifiziere ich Ex-Zonen? Welche Kriterien und Einsutufungen gibt es?

    2. Wenn das Lager für die Lacke ein Ex-geschützter Bereich ist, wie kann ich diesen günstig klimatisieren? Kann man handelsübliche Klimageräte verwenden und diese mit einem "Ex-Schutz" Gehäuse versehen?

    3. Welche Mindestanforderungen an Ex-Schutz muss der Geschäftsführer der GmbH erfüllen?


    Über etwas Hilfe würde ich mich sehr freuen.


    Liebe Grüsse

    Daniel

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  • Moin Daniel,

    mache dich schlau in Bezug auf "Zonen" im Ex-Schutz und auf elektrische Betriebsmittel. Selber ein Gehäuse bauen, geht sicherlich nicht. Jedes Betriebsmittel braucht hier eine entsprechende Zulassung.

    Normalerweise solltet ihr ein Explosionsschutzdokument haben? Nein? Machen! Daraus geht dann schon einiges hervor. Das Thema wird auf den Seiten von komnet in vielen Punkten behandelt. Surf doch da mal rüber und gib ein paar Stichwörter ein.

    Bei der Klimatisierung geht auch alles recht streng zu. Ich kenne Lacklager nur als Betonbunker, Größe recht klein, Heizung mit Wasser, Beleuchtung absoluter Ex-Schutz, Frischluft über Löcher im Bunker. Alles dann noch mittels potentialausgleich leitfähig miteinander verbunden. Beim handling ebenfalls überall Potentialausgleich.

    Gehe bitte nicht blauäugig an das Thema ran. Lacke und Lösemittel knallen sehr laut.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guck mal da rein. Wahrscheinlich findest du darin was dazu....

    BGI 557 Lackierer
    BGI 639
    BGI 740 (Muster Ex-Dokument)
    BGR 104 Explosionsschutzregeln
    TRBS 2152 Gefährliche Explosionsfähige Atmosphäre
    BGI 5027 Explosionschutz - Antworten häufig gestellte fragen.
    BGI 740 Bauliche Einrichtungen

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,

    siehe unter anderem hier: http://www.bghm.de/fileadmin/user…nen/BGI_740.pdf

    oder hier: http://www.stahl.de/fileadmin/Date…1_final_web.pdf

    Auch beim VdS findet man einiges dazu: http://vds.de/de/bildungszen…gesamtprogramm/

    Sollte wieder das kostenlose Online-Seminar "Explosionsschutz im Betrieb" verfügbar sein
    (vielleicht mal bei der BG hinsichtlich Termine nachfragen), wäre dies zu empfehlen:
    http://explosionsschutz.fsa.bgn-akademie.de/webcom/show_pa…c=21943&wc_id=1

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Daniel,

    da es im Ex-Schutz im Schadensfall um mehr als einen eingerissenen Fingernagel geht würde ich empfehlen einen Experten hinzuzuziehen und das Ex-Dokument mit ihm gemeinsam zu erstellen. Beim 2. Projekt benötigst Du dann eventuell nur noch ein wenig Unterstützung. So lernst Du imo mehr als durch Vorschriften zu lesen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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