Wegeunfall ja oder nein ???

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  • Hallo zusammen,
    bei uns kam folgende Frage auf:

    Wir könne nan einer Computerschulung (word, excel) teilnehmen, die vom Betrieb bezahlt wird. Für die Schulung muß aber Gleitzeit genommen werden. Wenn jemand auf dem Weg dahin einen Unfall erleidet (egal ob Verkehrsunfall oder er einfach nur auf der Treppe ausrutscht), ist das dann ein Wegeunfall ?

    Gruß aus dem Schwabenländle

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  • Moin,

    wenn Euer Betrieb Euch die günstige Möglichkeit anbietet einen Kurs außerhalb der Arbeitszeit (so verstehe ich jetzt mal die Gleitzeit) freiwillig wahrzunehmen, dann würde ich das wie eigenwirtschaftliches Interesse ansehen. Ein Unfall wäre m. E. dann kein Wegeunfall.

    Wenn Euer Betrieb aber Eure Teilnahme ausdrücklich anordnet, würde ich einen dann geschehenen Unfall als Wegeunfall einstufen, denn auf Grund der betrieblichen Anordnung geht ihr einer versicherten Tätigkeit nach.

    Dies ist meine Meinung (die nicht stimmen muss) - auf keinen Fall maße ich mir eine Rechtsberatung an.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    Wir könne nan einer Computerschulung (word, excel) teilnehmen, die vom Betrieb bezahlt wird.

    Dann ist es eine betriebliche Veranstaltung.

    Für die Schulung muß aber Gleitzeit genommen werden.

    Wie die Arbeitszeit / Anwesenheitszeit verrechnet wird, ist für die BG/UK nicht relevant. Entscheidend ist der betriebliche Charakter (Eine "Weihnachtsfeier" fällt oft auch nicht in die Arbeitszeit, aber unter den Versicherungsschutz).

    Wenn jemand auf dem Weg dahin einen Unfall erleidet (egal ob Verkehrsunfall oder er einfach nur auf der Treppe ausrutscht), ist das dann ein Wegeunfall ?

    Das wird gehandhabt wie jeder andere Unfall auch. Die BG/UK entscheidet zuerst einmal über die Anerkennung und dann steht der Rechtsweg offen.

    Die Antwort entspricht meiner Erfahrung ist eine keine Rechtsberatung. ;)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin,

    ... auf dem Weg dahin einen Unfall erleidet (egal ob Verkehrsunfall oder er einfach nur auf der Treppe ausrutscht), ist das dann ein Wegeunfall ?

    Nein, ein "Wegeunfall" auf keinen Fall; das wäre es beim Weg von zu Hause zur Arbeit oder zurück; (dienstliche) Wege sind Arbeitsunfälle.
    In vorliegendem Fall ist die Veranstaltung dienstlich motiviert, daher wäre ein Unfall meiner Meinung nach ein Arbeitsunfall.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Auf der Homepage der BG ETEM steht ein ähnlicher Fall, hier Fahrsicherheitstraining, beschrieben:
    http://www.bgetem.de/unfall-berufsk…estellte-fragen

    Bin ich als Teilnehmer eines Fahrsicherheitstrainings versichert?

    Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zum
    Fahrsicherheitstraining geschickt, so handelt er im Interesse des
    Betriebes und ist damit versichert. Initiiert der Beschäftigte eine
    solche Trainingsmaßnahme von sich aus, ohne Wissen und Einflussnahme des
    Betriebes, besteht kein Versicherungsschutz, da die Teilnahme dann als
    privat anzusehen ist.

    Hat jemand vielleicht Erfahrung mit solchen Veranstaltungen und Unfällen? Wir bieten unseren Mitarbeitern auch Fahrsicherheitstrainings an. Der Betrieb organisiert das Training und bezahlt es, der Mitarbeiter "opfert" seine Freizeit. In wie weit der Beschäftigte nun im Interesse des Unternehmens handelt, liese sich diskutieren..

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  • Hallo Basster,

    Hat jemand vielleicht Erfahrung mit solchen Veranstaltungen und Unfällen?

    In deinem Zitat steht doch das Wesentliche bereits drin. Und alles andere, auch die persönliche und subjektive Erfahrung, lässt sich nur im Einzelfall klären.

    Der Betrieb organisiert das Training und bezahlt es, der Mitarbeiter "opfert" seine Freizeit.

    Organisiert der Betrieb das Training, so ist es zuerst einmal eine betriebliche Veranstaltung. Und alles weitere wird dann von der BG/UK untersucht und entschieden. Die Frage nach "FreiZEIT" (=unbezahlt) oder "ArbeitsZEIT" (=bezahlt) ist nicht relevant! Das steht auch in dem von dir verlinkten Dokument: Maßgebend für den Versicherungsschutz ist, dass der Arbeitsnehmer zum Unfallzeitpunkt eine Tätigkeit durchführt, die dem Unternehmen dienen soll.

    In wie weit der Beschäftigte nun im Interesse des Unternehmens handelt, liese sich diskutieren..

    Achtung! Hier geht es nicht darum, ob der Beschäftigte im Interesse des Betriebes handelt. Sondern ob die Veranstaltung im Interesse des Betriebes ist. Das ist ein kleiner, feiner, aber wesentlicher Unterschied.

    Und darüber diskutieren kann man ewig. Ich plädiere aber immer dafür, die Entscheidung denen zu überlassen, die es zu entscheiden haben. Und das ist nicht die Sifa.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Allerdings wird, zumindest bei uns im Unternehmen, die Frage des Unternehmers kommen, ob dies dann ein Arbeitsunfall ist.

    Hallo Basster,

    Die kommt immer. Aber hat er es zu entscheiden? :D
    Aber das will er wahrscheinlich nicht hören... 8)

    Und am meisten fuchst es "die Unternehmer", wenn sie feststellen, dass sie keinen wirklichen Einfluss darauf haben. Da hilft dann immer das Argument mit der Vertreterversammlung, schließlich ist "die BG" ja eine Selbstverwaltung. :thumbup:

    Ach ja, auch das mit der Meldepflicht relativiert sich immer, wenn der behandelnde Arzt seine Rechnung an "die BG" schickt. :S

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo,

    ich hab nun mal bei der BGHM nachgefragt und die sagte mir, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handeln würde, da die Schulung zu eigenen Zwecken durchgeführt wird. Wer die dann bezahlt ist irrelevant. Wichtig ist nur , ob die Schulung im Interesse des Betriebes oder des Mitarbeiters ist ! Und da es sich bei uns um eine freiwillige, vom Unternehmer bezahlte Schulung handelt, ist das kein Arbeitsunfall.

    Nochmal mein Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, auf meine Frage zu antworten

    Gruß aus dem Schwabenländle