Hallo liebe Gemeinde,
ich habe in unserer Werkstatt eine Standbohrmaschine und einen Schleifbock im Durchgangsbereich stehen. Eine Umsetzung der Maschine ist mangels Platz leider nicht möglich.
Meiner Meinung nach muss der Gefahrenbereich um die Bohrmaschine und dem Schleifbock (ca. Radius 1.5m ??) auf dem Boden farblich gekennzeichnet sein. Leider finde ich dazu keine Regeln oder Vorschriften.
Über Tipps wäre ich sehr Dankbar
Gruß