PNA wenn erwünscht, aber nicht benötigt

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  • Hallo, als SiFa habe ich ganz frisch mit der Ausbildung angefangen und auch schon gleich eine Frage: bei uns im Betrieb sollen für die Schmelzerei/Halbzeugfertigung demnächst Personen-Notsignal-Anlagen für die Nachtschicht (Einzelarbeit, bzw. Arbeitsplätze sehr weit auseinander) angeschafft werden. Die Beschäftigten hätten gerne welche und der Unternehmer ist auch nicht abgeneigt, diese anzuschaffen. Jetzt fragt der Hersteller, ob wir unter die BGR139 fallen oder nicht. Macht das für den Hersteller irgend einen Unterschied, ob wir unter diese Regelung fallen, oder ob das bei uns eine Kann-Maßnahme ist?

    Schon mal Danke für mögliche Antworten

    hnooasl

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  • Moin,

    ... Jetzt fragt der Hersteller, ob wir unter die BGR139 fallen oder nicht.

    Hat er das so gefragt?
    In in der BGR 139 steht: "Diese Regel findet Anwendung auf den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bei
    gefährlichen Alleinarbeiten gemäß DIN V VDE V 0825-1."

    Das halte ich aber auch nicht für zielführend.
    Die BGR 139 ist für mich ein Handlungsleitfaden / die Vorlage einer GefB, um zu ermitteln, ob Alleinarbeit überhaupt zulässig ist und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
    Für mich fällt jeder unter die BGR 139, der im Betrieb einen Alleinarbeitsplatz hat.

    Der Hersteller meint aber vielleicht: "Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Alleinarbeitsplatz, der als solcher vorhanden sein darf, und für den Sie eine PNA benötigen?"

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  • Hi...

    wie gesagt, die BGR 139 ist ein Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung.
    Ich empfehle zudem, die BGI 5032 mit anzuschauen.
    Ich hatte bei mir eine ähnbliche Problematik und anhand der BGR und der besagten BGI eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die ist so oder so wichtig, wobei der Schwerpunkt auf die Fragestellung liegt, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Situation auftreten kann, in der der MA handlungsunfähig wird und somit nicht selbständig um Hilfe rufen kann. Dies aber auf jeden Fall bezogen auf die versicherte Tätigkeit. Der mögliche Kreislaufkollaps aus medizinischer Ursache des Kollegen wird dabei rein formell ausgeblendet.

    Für den Hersteller macht es wiederum einen Unterschied, ob PNA nach der BGR sein muss oder nicht. Die technische Ausstattung kann bei einer Kann-Lösung etwas abgespeckt werden.
    Das musst Du aber, wie Du ja schon gemacht hast, mit dem Hersteller abklären.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (8. November 2013 um 19:38)

  • Stimmt, das kann sein, daß es vielleicht eine "abgespecktere/günstigere" Variante des Herstellers gibt. Der Tipp mit der BGI war auch gut, die werde ich mir gleich mal näher zu Gemüte führen; dann bin ich auf den Präsentationstermin schon etwas besser vorbereitet.

    Danke für die Antworten.


    *hnooasl*