Hallo, als SiFa habe ich ganz frisch mit der Ausbildung angefangen und auch schon gleich eine Frage: bei uns im Betrieb sollen für die Schmelzerei/Halbzeugfertigung demnächst Personen-Notsignal-Anlagen für die Nachtschicht (Einzelarbeit, bzw. Arbeitsplätze sehr weit auseinander) angeschafft werden. Die Beschäftigten hätten gerne welche und der Unternehmer ist auch nicht abgeneigt, diese anzuschaffen. Jetzt fragt der Hersteller, ob wir unter die BGR139 fallen oder nicht. Macht das für den Hersteller irgend einen Unterschied, ob wir unter diese Regelung fallen, oder ob das bei uns eine Kann-Maßnahme ist?
Schon mal Danke für mögliche Antworten
hnooasl