SiGeKo und/oder Koordinator BGV A1

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  • Guten Morgen zusammen,

    angenommen ein Unternehmen realisiert ein Bauvorhaben als Generalunternehmer. Der Generalunternehmer stellt den SiGeKo gemäß BaustellV, da der Bauherr diese Pflicht an ihn abgegeben hat. Vor dem Hintergrund, dass der SiGeKo vollzeit auf der Baustelle ist, stelle ich mir die Frage inwieweit der SiGeKo auch als Koordinator gemäß BGV A1 eingesetzt werden kann (Personalunion).

    a) Formalrechtlich spricht wohl nichts dagegen. Vgl. : http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…&lid=DE&bid=BAS&

    b) Ich lese jedoch häufig von unterschiedlichen Aufgaben der Koordinatoren. Das der Koordinator BGV A1 nicht den SiGeKo ersetzten kann leuchtet ein, da letzterer bereits in der Planungsphase tätig ist. Umgekehrt sollte dies imho doch möglich sein.

    Wie wird dieses Thema in der Praxis am besten gehandhabt, gibt es üblicherweise zwei Koordinatoren oder die Personalunion?

    Danke im Vorraus für Eure Antworten :)

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  • Hallo mtn10,

    wie kann man denn die Pflicht an den Generalunternehmer abgeben? ?(

    Formalrechtlich spricht wohl nichts dagegen


    formalrechtlich kann der Auftragnehmer nicht den SiGeKo stellen. Leider ist das häufig (selbst bei öffentlichen Aufträgen) der Fall und hat zur Folge, dass die Aufgabe nicht ordentlich wahrgenommen werden kann. :cursing:

    Umgekehrt könnte der SiGeKo schon die Aufgaben des Koordinators gem. BGV A1 übernehmen. Meistens wird dies aber sinnvollerweise von der SiFa oder von dem SiBe des Bauherrenbetriebes übernommen. Wird irgendwo auf dem grünen Feld gebaut ist das nicht ganz so wichtig, bei Industriebetrieben sieht das aber ganz anders aus.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo bauco,


    formalrechtlich kann der Auftragnehmer nicht den SiGeKo stellen. Leider ist das häufig (selbst bei öffentlichen Aufträgen) der Fall und hat zur Folge, dass die Aufgabe nicht ordentlich wahrgenommen werden kann.


    dies ist doch entsprechend §4 BaustellV möglich?

    Wie auch immer, wenn ich jetzt dein Beispiel mit dem Industriebetrieb nehme, kann ich nachvollziehen, dass sinnvollerweise die SiFa des Betriebes als Koordinator BGV A1 eingesetzt wird, vorrausgesetzt es gibt Schnittstellen zwischen Betriebsarbeiten und Baustellenarbeiten (gegenseitige Gefährdungen). Wäre das Baufeld aber z.b. vom Betrieb abgetrennt, gleicht es dann nicht eher der grünen Wiese, mit keinen/wenigen Schnittstellen? Dann halte ich die SiFa für weniger geeignet, denn sie kennt ja weder Baustelle noch vom GU eingesetzte Subs noch anstehende Arbeiten. In diesem Falle dann doch eher der SiGeKo? Zwischenzeitlich hab ich gelesen, dass in solchen Fällen Poliere oder Fachbauleiter für die Koordinatoren-Funktion empfohlen werden. Wundere mich allerdings wieso parallele eingesetzte Koodinatoren gebraucht werden.

    Ich weiß es driftet in Theorie ab, manchmal gibt es allerdings Situationen in denen man ebendiese kennen muss.

  • Natürlich kann die Bauherrschaft die Pflichten aus der Baustellenverordnung an einen Dritten übertagen. Dieser Dritte kann auch der ausführende Generalunternehmer sein. Die Sinnhafigkeit eines solchen Vorgehens ist durchaus diskutabel.

    Die beiden Koordinatoen können sich nicht gegeseitig ersetzen, da ihre Aufgaben und Befugnisse sehr unterschiedlich sind (z.B. Weisungsbefugnis). Personalunion könnte im Einzelfall sinvoll sein


    gruß kuddel

  • Hallo,

    aus meiner Sicht hat der Bauherr schon die Möglichkeit, den Generalübernehmer (GÜ) mit der SiGeKo Funktion zu beauftragen (siehe §4 BaustellV - Beauftragung).
    Unsere Firma ist öfter auch als GÜ tätig, die Entscheidung welche Aufgaben der SiGeKo noch mit ausführt, richtet sich da nach der Baustellengröße - also dem zu erwartenden Arbeitsumfang im Bereich Arbeitsschutz. Da die Koordinatoren aber sowieso sehr eng zusammenarbeiten müssen, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die Aufgaben nach BGVA1 mit beim SiGeKo zu platzieren - hier aber dafür mehr Manpower einzuplanen (also mehrere SiGeKos).
    Teilweise legen die Bauherrenaber Wert darauf, den SiGeKo selbst zu beauftragen - auf diesem Weg erhalten Sie ein unabhängigeres Bild von der Baustelle. In diesen Fällen wird über den GÜ der Koordinator nach BGVA1 gestellt.

    Gruss
    EHS-Mann

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  • im Prinzip gebe ich euch ja Recht, der Bauherr kann einen Dritten beauftragen. Und das könnte auch der GU sein. Das ist imo aber formalrechtlich fast unmöglich das auch für den Bauherren sicher zu machen. Die Verträge zur Gestellung des SiGeKo durch den GU sind dann durch den Bauherren zu prüfen, bzw. sind Vorgaben zu machen, etc. um z.B. eine "Zwittersituation" (Bauleiter=SiGeKo) zu vermeiden. Der Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands empfiehlt diese Praxis zu vermeiden.

    Da ich da einschlägige Erfahrung habe ist meine Einstellung dazu eher emotional, sorry :thumbdown:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl