Guten Morgen zusammen,
angenommen ein Unternehmen realisiert ein Bauvorhaben als Generalunternehmer. Der Generalunternehmer stellt den SiGeKo gemäß BaustellV, da der Bauherr diese Pflicht an ihn abgegeben hat. Vor dem Hintergrund, dass der SiGeKo vollzeit auf der Baustelle ist, stelle ich mir die Frage inwieweit der SiGeKo auch als Koordinator gemäß BGV A1 eingesetzt werden kann (Personalunion).
a) Formalrechtlich spricht wohl nichts dagegen. Vgl. : http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…&lid=DE&bid=BAS&
b) Ich lese jedoch häufig von unterschiedlichen Aufgaben der Koordinatoren. Das der Koordinator BGV A1 nicht den SiGeKo ersetzten kann leuchtet ein, da letzterer bereits in der Planungsphase tätig ist. Umgekehrt sollte dies imho doch möglich sein.
Wie wird dieses Thema in der Praxis am besten gehandhabt, gibt es üblicherweise zwei Koordinatoren oder die Personalunion?
Danke im Vorraus für Eure Antworten