Hallo zusammen,
wir hatten in unserem Betrieb vor rund 1 Woche einen ziemlich schweren Unfall. Einer unserer Einrichter hat sich im Tipp/Einrichtbetrieb an einem Montageautomaten mit Ausnahme des Daumens alle Finger der linken Hand gebrochen und alle Sehnen weggerissen. Wie meist in solchen Fällen, handelte es sich um einen sehr erfahrenen Mitarbeiter. Wahrscheinlich hat er beim Hineingreifen in die Maschine den Zustimmungsschalter in der anderen Hand behalten, ist damit irgendwo hängengeblieben, die Maschine ist losgelaufen ... das wars dann. Der Arzt konnte alle Finger retten, die Bewegungsfähigkeit wird jedoch auf Dauer euingeschränkt sein.
Die BG war schon da, hat uns ein paar Hausaufgaben dagelassen, war aber bezüglich Arbeitsschutz recht zufrieden. Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage:
Die aktuelle Maschinenrichtlinie schreibt ja für die Betriebsart 2 Einrichtbetrieb eine max. Geschwindigkeit an allen Achsen von 2m/min vor. Wie ist das mit einer Maschine, die noch nach EN 292, Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, und Mindestvorschrift für Sicherheit 89/655/EWG zertifiziert wurde. Welche Geschwindigkeitsgrenzen/Sicherheitsvorschriften sind da festgelegt. Da die Maschine auch im Tippbetrieb mit voller Geschwindigkeit losläuft, liegt hier m.E. nach ein Versäumnis des Maschinenherstellers vor. Laut seiner ersten Aussage läßt sich das auch nicht ohne weiteres ändern, da Drehstromantrieb.
Danke und Gruß
Mikey