Umfrage über den Gefahrstoffbeauftragten

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  • Guten Tag liebe community,

    im Rahmen einer Forschungsarbeit an der Hochschule
    Furtwangen in dem Studiengang Security & Safety Engineering führen wir eine
    Umfrage unter Gefahrstoffbeauftragten durch. Diese Arbeit wird von Prof. Dr.
    Stephan Lambotte betreut und von Wjatscheslaw Kemler durchgeführt.

    Ziel dieser Forschungsarbeit ist es zu evaluieren, wie sich
    die Ausbildungssituation des Gefahrstoffbeauftragten darstellt. Es wird
    untersucht, welche Faktoren die Wirksamkeit der Tätigkeit von Gefahrstoffbeauftragten
    positiv oder negativ beeinflussen. Insbesondere werden folgende Faktoren
    analysiert: Ausbildung, Aufgaben und Qualifizierung des Gefahrstoffbeauftragten
    im Betrieb. Diese
    Umfrage dürfte nicht mehr als 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Ihre
    Antworten werden anonym behandelt.


    Die Umfrage richtet sich an Personen, die als
    Gefahrstoffbeauftragte beschäftigt sind.

    Link zu der Umfrage: http://www.einfacheumfrage.de/RespWeb/Qn.aspx?EID=1605761

    Falls Sie noch andere Personen kennen, die als
    Gefahrstoffbeauftragte beschäftigt sind, bitte ich Sie diese Umfrage
    weiterzuleiten.

    Vielen Dank, für Ihre Unterstützung bei unserer
    Forschungsarbeit.

    Mit besten Grüßen

    Wjatscheslaw Kemler

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  • Hallo Herr Kemler,

    in einem anderen Beitrag hat awen zu "Gefahrstoffbeauftragten" folgende Info gegeben:

    Einen Gefahrstoffbeauftragten gibt es rein formal nicht. Es gibt allerdings Arbeitgeber, die einen Gefahrstoffbeauftragten benennen und sich hierbei oftmals an die Regelungen der anderen Beauftragten im Umwelt-und Arbeitssicherheitsbereich anlehnen.
    Die Gefahrstoffverordnung sagt in § 7, Abs.7:
    "Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit....."


    das heißt, es gibt auch keine Ausbildung zum "Gefahrstoffbeauftragten", sodass Sie diese Ausbildungssituation nicht dargestellt bekommen.

    Vielleicht meinten Sie aber den "Gefahrgutbeauftragten", den gibt es, sowie auch dessen Ausbildung mit abschließender Prüfung.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Um missverständnisse zu beseitigen,
    diese Umfrage läuft im Rahmen meiner Bachelor-Thesis unter dem Titel:
    "

    Gefahrstoffbeauftragter


    Ermitteln von Parametern, die die Wirksamkeit
    der Arbeit des Gefahrstoffbeauftragten beeinflussen "

    dass der Gefahrstoffbeauftragte nicht gesetzlich geregelt ist spielt dabei die kleinere Rolle.

  • Ich habe die Seminare bei der BGW besucht, bin ich jetzt Beauftragter?
    Im Haus kümmere ich mich auch um die Gefahrstoffe.
    "Darf" ich an der Umfrage teilnehmen oder nicht? Diese Frage stellt sich doch...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • dass der Gefahrstoffbeauftragte nicht gesetzlich geregelt ist spielt dabei die kleinere Rolle.


    Hallo Wjatscheslaw,

    genau deswegen habe ich erhebliche Zweifel an der Aussagefähigkeit einer Studie zu "Gefahrstoffbeauftragte". Das ist unter der Überschrift "GefahrSTOFFbeauftragte" bis auf Weiteres wissenschaftlich nicht greifbar. ?(
    Sinn macht nach meiner Auffassung die Fragestellung: Braucht die Industrie/Handwerk eine geregelte Person, die - neben dem GefahrGUTbeauftragten - den Umgang und die Handhabung gefährlicher (Arbeits-)Stoffe überwacht, festlegt, betreut, etc.

    Ermitteln von Parametern, die die Wirksamkeit
    der Arbeit des Gefahrstoffbeauftragten beeinflussen "

    Was ich nicht verstehe:
    Wie kann die Wirksamkeit von etwas ermittelt werden, was es gar nicht gibt? ;(
    Oder anders herum: Wie definiere ich Wirksamkeit von etwas, worunter jeder etwas anderes verstehen darf? :huh:

    Vielleicht sollte ich an der Umfrage auch teilnehmen, da ich als SHE Engineer ja auch mit gefährlichen Stoffen umgehe, Schulungen durchführe und Betriebsanweisungen schreibe. :thumbup:

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • So, hab mal den Fragebogen beantwortet, allerdings kam bei mir dabei der Gedanke auf, dass der Fragesteller keine Ahnung davon hat, was ein Gefahrstoffbeauftragter ist und macht. Oder ich bin ein solcher Exot, dass ich immer gerade das anders mache als andere. ;)
    Die Freitextfelder könnten auch etwas länger sein, damit man mehr Informationen übermitteln kann, so ist man doch stark eingeschränkt.
    Bei den Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten orientiere ich mich immer an den "Umweltbeauftragten" und der SiFa und da steht Beratung an erster Stelle.
    Wenn ich dann im Fragebogen meine Arbeitszeit zu folgenden Themen angeben soll, habe ich schon ein Problem:

    • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung
    • Erstellen von Betriebsanweisungen
    • Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
    • Auswahl von Persönlichen Schutzausrüstungen
    • Prüfen technischer Schutzmaßnahmen
    • Arbeitsplatzmessungen von Gefahrstoffen
    • Einstufen von Gefahrstoffen
    • Substitutionsprüfung von Gefahrstoffen
    • Unterweisung inklusive Vor- und Nachbereitungszeit
    • allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
    • Vorkehrungen treffen für sichere Handhabung, Lagerung und innerbetriebliche Beförderung von Gefahrstoffen und von Abfällen



    Das sind alles keine Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten. Ich empfehle dringend eine Überarbeitung des Fragebogens.
    Die Frage nach einer gesetzlichen Pflicht ist auch ganz nett, ich kann mir schon denken, was dabei am Ende herauskommt. Ein untaugliches praxisfernes Konstrukt mit Hochschulabschluss. Wobei ich eine normierte Ausbildung durchaus begrüßen würde, dann aber auch gleich gekoppelt mit einer eindeutigen Festlegung des Status eines Gefahrstoffbeauftragten innerhalb eines Betriebes, wie man dies z.B. vom BImSchG her kennt.

    Nachtrag: Ich habe meine Gefahrstoffbeauftragten Schulung beim IAGgemacht, allerdings erst nachdem ich schon ein paar Jahre als solcher tätig war und mir so manches als Autodidakt erarbeitet habe. Dieser Kurs alleine hätte mich eigentlich zu nichts so recht qualifiziert. Kann man auch nicht erwarten bei 3 Tagen. Ständige Fortbildung auf diesem Gebiet schadet auch nicht, denn der Wandel im Gefahrstoffbereich ist nicht zu vernachlässigen. Allerdings stelle ich in letzter Zeit vermehrt fest, dass auf diesem Gebiet gewaltiges akademisches Geplänkel stattfindet, ohne dass man dies dann sinnvoll in die Praxis umsetzen kann bzw. entsprechende Vorschläge dazu bekommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Um missverständnisse zu beseitigen,
    diese Umfrage läuft im Rahmen meiner Bachelor-Thesis unter dem Titel:
    "

    Gefahrstoffbeauftragter


    [i]Ermitteln von Parametern, die die Wirksamkeit
    der Arbeit des Gefahrstoffbeauftragten beeinflussen "


    Um diese Parameter und die Wirksamkeit erstellen zu können müsste man die Aufgaben und somit die Arbeit des Gefahrstoffbeauftragten definieren. Da dies bisher nicht der Fall ist, ist auch keine Wirksamkeitsprüfung möglich.

    @Tiefflieger,
    die Aufgaben sind aus der Gefahrstoffverordnung herausgenommen.

    Welche aufgaben würden sie dem noch hinzufügen?
    ....


    Der Gefahrstoffverordnung ist nichts zu entnehmen, was die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten sind!
    Der Gefahrstoffverordnung sind die Aufgaben des Arbeitgebers zu entnehmen. Dies sind aber nicht die Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten. Bei den Umweltbeauftragten und auch der SiFa handelt es sich um Stabsfunktionen, die in der Regel keine Weisungsbefugnis haben. Für den Gefahrstoffbeauftragten halte ich ebenfalls eine Stabsfunktion als angemessen und daraus ergibt sich dann eindeutig sein Status. Dieser Status führt dazu, dass der entsprechende Beauftragte eine rein beratende und informierende Funktion hat, ohne Weisungsbefugnis und mit stark eingeschränkter aktiver Handlung. Die Aufgaben des Arbeitgebers werden in der Regel über die Linienfunktion innerhalb der Firmenhierarchie delegiert. Daraus folgt, dass die Bereichsvorgesetzten, bis herunter zum Team/Gruppenleiter für die entsprechende Umsetzung in ihrem Bereich verantwortlich sind. Die jeweiligen Vorgesetzten können dazu auf den fachlichen Rat des Gefahrstoffbeauftragten zurückgreifen. Dieser kann auch z.B. im Auftrag des Arbeitgebers eine gewisse Struktur erarbeiten, an die sich dann alle zu halten haben. Eigenständig geht dies allerdings nicht vom Gefahrstoffbeauftragten aus.
    Rechtlich problematisch wird es, wenn einem Gefahrstoffbeauftragten gewisse Arbeitnehmeraufgaben delegiert werden wie z.B. das Führen des Gefahrstoffverzeichnisses und die Erstellung von Betriebsanweisungen. Da kann man ganz schnell aufs Glatteis gelangen, welches der Richter dann als Organisationsverschulden würdigt. Trotzdem wird man eine solche "Mischfunktion" oftmals vorfinden, da sie auf den ersten Blick recht praktikabel und, vor allem für den Arbeitgeber, bequem erscheint.

    Nachtrag: Schau Dir mal das ASiG an. Zusätzlich solltest Du Dir das BImSchG ansehen (ab §53),denn das ist die Grundlageregelung aller Beauftragten im Umweltbereich und gilt somit als Maßstab, der für die anderen Beauftragten immer herangezogen wird. Wie sollte also eine entsprechende Regelung im Gefahrstoffbereich aussehen? Dann solltest Du Deine Masterarbeit entsprechend ausrichten. Anhand welcher Parameter könnte man eine Wirksamkeit der Tätigkeit des Gefahrstoffbeauftragten festmachen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.