Wegeunfall

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  • Moin Kollegen.

    Ich sitz grade an einer Unterweisung zum Thema "Wohlverhalten am Arbeitsplatz/Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz" von Arbeitnehmern und bin auf eine meiner Meinung nach interessante Frage gestoßen.

    Ich hab ich verschiedenen Gerichtsurteilen (LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 3 U 7/09) und Merkblättern (z.B. A007-3 BGRCI) der BG gelesen, dass "eigenwirtschaftliche Tätigkeiten" im konkreten Fall "Tanken" zu einer Aussetzung des Versicherungsschutzes führt.

    Manche der Arbeitnehmer haben Geschäftswagen, die sie privat nutzen (1% Regel) dürfen. Wie soll ich das angehen?
    - jede 100ste Tankfüllung ist privat?
    - der Mitarbeiter fährt 5km (also täglich 10) zur Arbeit und 100km zum Kunden --> 10% der Tankaktionen sind privat
    - jeder Tankstop wird privat gewertet, da der Beschäftigte die Rechnung erst hinterher im Geschäft einreicht

    Was meint ihr?

    Gruss
    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Moin Mike,

    ich würde das Tanken nicht auf den Weg nach Hause machen, sondern auf den Weg zum Kunden und somit ist es kein Wegeunfall, sondern Arbeitsunfall während einer Dienstreise!!!
    Dies ist meine persönliche Meinung! Manchmal muss man des Sachverhalt wunschgemäß der Behörden schildern :whistling:

    Gruß

    Stev

  • Manchmal muss man des Sachverhalt wunschgemäß der Behörden schildern :whistling:

    :D :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Moin Mike,

    ich würde das Tanken nicht auf den Weg nach Hause machen, sondern auf den Weg zum Kunden und somit ist es kein Wegeunfall, sondern Arbeitsunfall während einer Dienstreise!!!
    ...............Manchmal muss man des Sachverhalt wunschgemäß der Behörden schildern

    Gruß

    Stev

    Respeeeekt 8)
    P. Langstrumpflied: "Ich baue mir die Welt, so wie sie mir gefällt ....!" Wenn's funktioniert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    Manche der Arbeitnehmer haben Geschäftswagen, die sie privat nutzen (1% Regel) dürfen. Wie soll ich das angehen?

    Tanken auf dem Weg von und zur Arbeit ist auch mit Dienstwagen Privatvergnügen;
    Ausnahmen, damit BG-Versicherungsschutz dennoch gilt:
    - "unvorhergesehenes Tanken" (was auch immer das sein mag) und
    - wenn die Firma schriftliche Nutzungsvorgaben gemacht hat: z.B.
    "Tank muss immer mindestens zu einem Drittel gefüllt sein".

    Tanken während einer Dienstreise ist dann BG-versichert, wenn getankt werden muss, um wieder in die Firma zu kommen.
    Tanken "auf Vorrat" - um dann auch noch nach Hause und von dort wieder in die Firma zu kommen, fällt mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch unter "Privatvergnügen".

    (woher ich das weiß? Ich habe bei der VBG angerufen ... 8) )

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • (woher ich das weiß? Ich habe bei der VBG angerufen ... 8) )

    ...aber hoffentlich nicht wegen mir.

    Du bist ja ein richtiger Fuchs.... :D

    Super. Danke. DAS hilft mir echt weiter.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • so... ich hab jetzt tatsächlich auch was gefunden.

    "unvorhergesehenes Tanken" (was auch immer das sein mag)

    siehe dazu das angehängte Dokument unter Tanken - Betriebsbedingt "außerplanmäßig".

    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Moin, Mike,

    ...aber hoffentlich nicht wegen mir.

    jein - Dein Beitrag war für mich Anlass, meine Behauptung ("Tanken eines Dienstwagens ist in jedem Fall eine betriebliche Angelegenheit") zu überprüfen ... und siehe da: so pauschal ist meine Aussage nicht richtig ...

    Im Übrigen rufe ich recht oft bei den BGn an, wenn ich Fragen habe.
    Das sind ja schließlich Kollegen, von denen ich mir wünsche, dass mehr von ihnen hier mitschrieben.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Das sind ja schließlich Kollegen


    ohja.... Ich wünschte mancher würde das so verstehen und das auch so sehen....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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