Moin Kollegen.
Ich sitz grade an einer Unterweisung zum Thema "Wohlverhalten am Arbeitsplatz/Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz" von Arbeitnehmern und bin auf eine meiner Meinung nach interessante Frage gestoßen.
Ich hab ich verschiedenen Gerichtsurteilen (LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 3 U 7/09) und Merkblättern (z.B. A007-3 BGRCI) der BG gelesen, dass "eigenwirtschaftliche Tätigkeiten" im konkreten Fall "Tanken" zu einer Aussetzung des Versicherungsschutzes führt.
Manche der Arbeitnehmer haben Geschäftswagen, die sie privat nutzen (1% Regel) dürfen. Wie soll ich das angehen?
- jede 100ste Tankfüllung ist privat?
- der Mitarbeiter fährt 5km (also täglich 10) zur Arbeit und 100km zum Kunden --> 10% der Tankaktionen sind privat
- jeder Tankstop wird privat gewertet, da der Beschäftigte die Rechnung erst hinterher im Geschäft einreicht
Was meint ihr?
Gruss
Mike