Hallo Grisu,
herzlichen Glückwunsch zur Prüfung !!! Den Rest bekommen wir auch noch hin bis September!!!
Dir erst mal alles gute und ich warte leider immer noch auf mein Ergebnis
Gruß Stephan
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Grisu,
herzlichen Glückwunsch zur Prüfung !!! Den Rest bekommen wir auch noch hin bis September!!!
Dir erst mal alles gute und ich warte leider immer noch auf mein Ergebnis
Gruß Stephan
Moin Mike,
ich würde das Tanken nicht auf den Weg nach Hause machen, sondern auf den Weg zum Kunden und somit ist es kein Wegeunfall, sondern Arbeitsunfall während einer Dienstreise!!!
Dies ist meine persönliche Meinung! Manchmal muss man des Sachverhalt wunschgemäß der Behörden schildern
Gruß
Stev
Hallo Bettina,
da habt ihr eine schöne Quelle
Zu deinen offenen Fragen:
Zitat> Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!
Ok, das habe ich auch so verstanden.
Auch keine Eignungsprüfung bei der Einstellung?
Mit der Änderung 2011/2012 auch keine Eignungsprüfung mehr!
Zitat>- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35
??????
Sobald ihr mit der Quelle umgeht ist eine schriftliche Anweisung zu schreiben, wie und mit welchen Schutzmaßnahmen (ähnlich Betriebsanweisung) zu verfahren ist!
ZitatJetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"?
Ausreichende Anzahl an Strahlenschutzbeauftrage? Gute Frage! Meiner Meinung (wirklich meine persönliche) wird für eine festeingebaute Quelle ein Strahlenschutzbeauftragter völlig ausreichend sein. Kenne aber euren Betriebsablauf nicht.
Jetzt habe ich aber noch eine Frage! Welchen Verwendungszweck habt ihr für die Quelle? Die Dosisleistung in 0,5m Abstand ist immerhin rechnerisch ca. 0,260 mSv/h (ohne Abschirmung)!
Wie oft müssen die Mitarbeiter an die Quelle und habt ihr die Dosisleistung gemessen? Ich versuche gerade nachzuvollziehen, wie ihr auf die 1 mSv/a kommt, damit man die Maßnahmen abschätzen kann.
Gruß Stephan
Moin Bettina,
erstmal tief durchatmen...alles nicht so aufregend.
Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!
Ist das eure Quelle oder gehen eure Mitarbeiter auch mit Fremden Quellen und Einrichtung um? Für fremde Einrichtung musst du §15 der StrlSchV beachten!!!
Darf ich Fragen was ihr für eine Quelle habt und welche Genehmigung ihr habt (auch gerne per PN).
Nicht nur die Werte für das Personal hat sich geändert, sonder leider auch die Freigrenzen für die Quellen.
Versuche mal für dich auf die schnelle die Maßnahmen aufzuschreiben.
Maßnahmen:
- Betriebliche Organisation §31 bis §33 (Strahlenschutzverantwortlicher bzw. Strahlenschutzbeauftragter)
- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35
- Strahlenschutzbereiche??? Habt ihr ein Überwachungsbereich??? oder wo setzt ihr die Quelle ein?? §§ 36,37
- Strahlenschutzunterweisung jährlich § 38
- Ermittlung der Personendosis §41. Üblich ist es die Peronendosis durch amtliche und sofortablesbare Dosimeter zu messen (also 2 Dosimeter sind zu tragen), aber die Behörde kann festelgen, dass die Personendosis auch durch die Ortsdosis (mSv) bzw. Ortsdosisleistung (mSv/h) bestimmt werden kann (Kostenminimierung!!!)
- Aufzeichnungspflicht und Mitteilungspflicht § 42. "[...]Die Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren, bis die Überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre bacg Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätens 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Perosn zu löschen [...]"
- Untersuchung nach Stand StrlSchV 2011 für kat. B nicht erforderlich!!! §60
Sonstige Maßnahmen:
- Lagerung (Quelle darf nicht von unbefugten Personen entwendet werden können) §65
- Dichtheitsprüfung ? je nach Quelle §66
- Quelle muss besonders gekennzeichnet sein §68!!!
- Buchführung und Mitteilung: "Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht, hat der zuständigen Behörde den Bestand an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertszeit von mehr als 100 Tagen am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen (Also bis spätestens 31. Januar) §70
Hinweis:
- zu überwachende Personen §40!!
- Beschäftigungsverbote beachten § 45
- Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen § 54
- Erfordernis der arbeitsmedizinische Vorsorge § 60
Wird die Quelle im öffentlich Verkehrsraum bewegt bitte auch das Gefahrgutrecht (ADR) und ggf. §§ 16-18 StrlSchV (Beförderung radioaktiver Stoffe) beachten!!!!
Gruß Stephan
Moin Charlie,
Ohne ins ADR Stoffspezifisch zu gucken: Wenn es ein Gefahrguttransport ist, müssen die Ausstattungen gemäß Unfallmerkblatt mitgeführt werden und auch für den Stoff geeignet sein. Aussnahmen gibt es natürlich für freigestellte Mengen (Habe aber gerade das ADR nicht dabei) Kann heute Nachmittag mal schaun.
Gruß Stephan
Moin zusammen,
vielen Dank nochmals für die Antworten!
Habe erstmal unseren Chemiker was zum Abarbeiten gegeben. Er soll jetzt erstmal eine Liste aller seiner vorhandenen und noch zu erwartenen Chemikalien geben!
Mal sehn wann ich die Listen bekomme.
Werde im Anschluss dann die Exel Tabellen mit Vorgaben für den Versand vervollständigen.
Nochmals vielen Dank an alle
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten und die Angebote.
Zur Ergänzung meiner sehr knappen Frage:
Die meisten Stoffe haben wir in einer Anweisung mit Bildern usw.hinterlegt, damit der Mitarbeiter das nach Vorgaben machen kann. z.B wenn Dieselproben weggeschickt werden und alles was so an Routine anfällt.
Das Problem tritt auf, wenn unseren Chemiker einfällt, irgendwas zu verschicken wie Hydrazin und seines gleichen. Leider werden solche unbekannten Stoffe zu wenig verschickt, dass der Mitarbeiter nicht geübt ist zu wissen ob begrenzte Menge, welche Verpackung, Gefahrenklasse usw. Dies kommt so 4 bis 10 mal höchstens im Jahr vor und meistens, wenn man selbst auf Dienstreise ist.
Suche also ein kleines, leicht zu verstehendes IT-Tool ohne Implementierung ins bestehende System (gibt wieder nur Ärger mit der IT).
Hoffe die Infos reichen!
Gruß Stephan
Moin zusammen,
ich suche gerade ein IT-Tool zur Unterstützung von Gefahrguttransporten. Bei uns tauchen ab und zu uns unbekannte Stoffe auf!
Ich suche meistens altmodisch mit dem dicken ADR-Buch und habe damit eigentlich keine Probleme als Gefahrgutbeauftragter, aber mein Mitarbeiter der die Papiere und Verpackungen mit Bezettelung abfertigen soll, tut sich damit sehr schwer und fragt nach einem geeignetem IT-Tool.
Wer kann mir dabei weiterhelfen?
Auch für negative Erfahrungen wäre ich dankbar!
Gruß Stephan
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Gruß aus Friesland
Herzlich Willkommen und viel Spaß im Forum.
Vielen Dank Reinhard,
die Winterreifenpflicht hat mich leider schwer getroffen, da ich auch Winterreifen brauche für mein Motorrad und mein Gespann. Leider sind die Reifenherstelller nicht wirklich in der Lage die Reifen für Gespanne vernünftig hinzubekommen.
Trotzdem vielen Dank für die Zusammenfassung der Änderung!!!
Gruß Stephan
Den sollen ja auch DIE installieren, oder können die das nicht...Hardy
Können DIE leider nicht, weil erstmal ein auftrag dafür brauchen und mir das zu viel Nerven kostet (leider). Werde aber unseren FaSi darauf ansetzen, dass er dieses für alle Rechner des Standortes durchsetzen sollte. Dann bekommen auch die anderen Kollegen dies mit!
Herzlich Willkommen und viel Spaß hier im Forum!
Danke auch von mir für den Tip, nur leider hat meine IT was dagegen wenn ich diesen Bildschirmschoner installiere. Aber zum Glück gibt es ja auf der gleichen Seite die selbstlaufende Version!
Moin,
hier die versprochenen Bilder:
Willkommen hier im Forum,
Wünsche dir hier viele Spaß und Info's!
Gruß aus dem Norden
Herzlich Willkommen Horst und viel Erfolg bei deiner Ausbildung!
Hallo Safety-Officer,
habe dir gerade Bilder per Mail geschickt.
Hoffe du kannst diese Verwenden und es ist noch nicht zu spät.
Gruß Stephan
Echt super...Kopfkino an...lachen...Kopfkino aus...und Sekretärin morgen fragen ob Sie mit Ihrem "Sven" schon beim TÜV war
So in der Art schaut jetzt meine Aussenverpackung aus und dies ist laut ADR 3.4 Begrenzte Menge ausreichend