Beiträge von Stev80

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    Moin Mike,

    ich würde das Tanken nicht auf den Weg nach Hause machen, sondern auf den Weg zum Kunden und somit ist es kein Wegeunfall, sondern Arbeitsunfall während einer Dienstreise!!!
    Dies ist meine persönliche Meinung! Manchmal muss man des Sachverhalt wunschgemäß der Behörden schildern :whistling:

    Gruß

    Stev

    Hallo Bettina,

    da habt ihr eine schöne Quelle ;)

    Zu deinen offenen Fragen:

    Zitat

    > Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!

    Ok, das habe ich auch so verstanden.

    Auch keine Eignungsprüfung bei der Einstellung?

    Mit der Änderung 2011/2012 auch keine Eignungsprüfung mehr!

    Zitat

    >- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35

    ??????

    Sobald ihr mit der Quelle umgeht ist eine schriftliche Anweisung zu schreiben, wie und mit welchen Schutzmaßnahmen (ähnlich Betriebsanweisung) zu verfahren ist!

    Zitat

    Jetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"?

    Ausreichende Anzahl an Strahlenschutzbeauftrage? Gute Frage! Meiner Meinung (wirklich meine persönliche) wird für eine festeingebaute Quelle ein Strahlenschutzbeauftragter völlig ausreichend sein. Kenne aber euren Betriebsablauf nicht.

    Jetzt habe ich aber noch eine Frage! Welchen Verwendungszweck habt ihr für die Quelle? Die Dosisleistung in 0,5m Abstand ist immerhin rechnerisch ca. 0,260 mSv/h (ohne Abschirmung)!
    Wie oft müssen die Mitarbeiter an die Quelle und habt ihr die Dosisleistung gemessen? Ich versuche gerade nachzuvollziehen, wie ihr auf die 1 mSv/a kommt, damit man die Maßnahmen abschätzen kann.

    Gruß Stephan

    Moin Bettina,

    erstmal tief durchatmen...alles nicht so aufregend.

    Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!
    Ist das eure Quelle oder gehen eure Mitarbeiter auch mit Fremden Quellen und Einrichtung um? Für fremde Einrichtung musst du §15 der StrlSchV beachten!!!
    Darf ich Fragen was ihr für eine Quelle habt und welche Genehmigung ihr habt (auch gerne per PN).
    Nicht nur die Werte für das Personal hat sich geändert, sonder leider auch die Freigrenzen für die Quellen.

    Versuche mal für dich auf die schnelle die Maßnahmen aufzuschreiben.

    Maßnahmen:
    - Betriebliche Organisation §31 bis §33 (Strahlenschutzverantwortlicher bzw. Strahlenschutzbeauftragter)
    - Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35
    - Strahlenschutzbereiche??? Habt ihr ein Überwachungsbereich??? oder wo setzt ihr die Quelle ein?? §§ 36,37
    - Strahlenschutzunterweisung jährlich § 38
    - Ermittlung der Personendosis §41. Üblich ist es die Peronendosis durch amtliche und sofortablesbare Dosimeter zu messen (also 2 Dosimeter sind zu tragen), aber die Behörde kann festelgen, dass die Personendosis auch durch die Ortsdosis (mSv) bzw. Ortsdosisleistung (mSv/h) bestimmt werden kann (Kostenminimierung!!!)
    - Aufzeichnungspflicht und Mitteilungspflicht § 42. "[...]Die Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren, bis die Überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre bacg Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätens 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Perosn zu löschen [...]"
    - Untersuchung nach Stand StrlSchV 2011 für kat. B nicht erforderlich!!! §60

    Sonstige Maßnahmen:
    - Lagerung (Quelle darf nicht von unbefugten Personen entwendet werden können) §65
    - Dichtheitsprüfung ? je nach Quelle §66
    - Quelle muss besonders gekennzeichnet sein §68!!!
    - Buchführung und Mitteilung: "Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht, hat der zuständigen Behörde den Bestand an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertszeit von mehr als 100 Tagen am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen (Also bis spätestens 31. Januar) §70


    Hinweis:
    - zu überwachende Personen §40!!
    - Beschäftigungsverbote beachten § 45
    - Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen § 54
    - Erfordernis der arbeitsmedizinische Vorsorge § 60

    Wird die Quelle im öffentlich Verkehrsraum bewegt bitte auch das Gefahrgutrecht (ADR) und ggf. §§ 16-18 StrlSchV (Beförderung radioaktiver Stoffe) beachten!!!!

    Gruß Stephan

    Moin Charlie,

    Ohne ins ADR Stoffspezifisch zu gucken: Wenn es ein Gefahrguttransport ist, müssen die Ausstattungen gemäß Unfallmerkblatt mitgeführt werden und auch für den Stoff geeignet sein. Aussnahmen gibt es natürlich für freigestellte Mengen (Habe aber gerade das ADR nicht dabei) Kann heute Nachmittag mal schaun.

    Gruß Stephan

    Moin zusammen,

    vielen Dank nochmals für die Antworten!
    Habe erstmal unseren Chemiker was zum Abarbeiten gegeben. Er soll jetzt erstmal eine Liste aller seiner vorhandenen und noch zu erwartenen Chemikalien geben! :whistling:

    Mal sehn wann ich die Listen bekomme.
    Werde im Anschluss dann die Exel Tabellen mit Vorgaben für den Versand vervollständigen.

    Nochmals vielen Dank an alle :thumbup:

    Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten und die Angebote.

    Zur Ergänzung meiner sehr knappen Frage:

    Die meisten Stoffe haben wir in einer Anweisung mit Bildern usw.hinterlegt, damit der Mitarbeiter das nach Vorgaben machen kann. z.B wenn Dieselproben weggeschickt werden und alles was so an Routine anfällt.
    Das Problem tritt auf, wenn unseren Chemiker einfällt, irgendwas zu verschicken wie Hydrazin und seines gleichen. Leider werden solche unbekannten Stoffe zu wenig verschickt, dass der Mitarbeiter nicht geübt ist zu wissen ob begrenzte Menge, welche Verpackung, Gefahrenklasse usw. Dies kommt so 4 bis 10 mal höchstens im Jahr vor und meistens, wenn man selbst auf Dienstreise ist.

    Suche also ein kleines, leicht zu verstehendes IT-Tool ohne Implementierung ins bestehende System (gibt wieder nur Ärger mit der IT).

    Hoffe die Infos reichen!

    Gruß Stephan

    Moin zusammen,

    ich suche gerade ein IT-Tool zur Unterstützung von Gefahrguttransporten. Bei uns tauchen ab und zu uns unbekannte Stoffe auf!
    Ich suche meistens altmodisch mit dem dicken ADR-Buch und habe damit eigentlich keine Probleme als Gefahrgutbeauftragter, aber mein Mitarbeiter der die Papiere und Verpackungen mit Bezettelung abfertigen soll, tut sich damit sehr schwer und fragt nach einem geeignetem IT-Tool. ?(

    Wer kann mir dabei weiterhelfen?
    Auch für negative Erfahrungen wäre ich dankbar!

    Gruß Stephan

    Vielen Dank Reinhard,

    die Winterreifenpflicht hat mich leider schwer getroffen, da ich auch Winterreifen brauche für mein Motorrad und mein Gespann. Leider sind die Reifenherstelller nicht wirklich in der Lage die Reifen für Gespanne vernünftig hinzubekommen.

    Trotzdem vielen Dank für die Zusammenfassung der Änderung!!!

    :v:

    Gruß Stephan