Hallo Zusammen,
ich habe "eben" festgestellt, dass durch die Änderung der Grenzwert in der Strahlenschutzverordnung 2001 unser Mitarbeiter jetzt "beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B" sind/ sein könnten (knapp über dem Genzwert von 1mV/a).
Für Personen der Kategorie B gibt es ja eine Reihen von Massnahmen durchzuführen bzw. einzuhalten. Aber zu den Personen der Kategorie B finde ich nichts.
Noch zur allgemeinen Info: Die Strahlenquelle ist umschlossen und festeingebaut. Und es gibt auch nur eine. Also keine wirklich grosse Herausforderung für den Strahlenschutz und im Strahlenschutzkurs wurden ehr die "grossen" Probleme besprochen.
Für Hinweise wäre ich dankbar.
Gruß Bettina