Maßnahmen für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe "eben" festgestellt, dass durch die Änderung der Grenzwert in der Strahlenschutzverordnung 2001 unser Mitarbeiter jetzt "beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B" sind/ sein könnten (knapp über dem Genzwert von 1mV/a).

    Für Personen der Kategorie B gibt es ja eine Reihen von Massnahmen durchzuführen bzw. einzuhalten. Aber zu den Personen der Kategorie B finde ich nichts.

    Noch zur allgemeinen Info: Die Strahlenquelle ist umschlossen und festeingebaut. Und es gibt auch nur eine. Also keine wirklich grosse Herausforderung für den Strahlenschutz und im Strahlenschutzkurs wurden ehr die "grossen" Probleme besprochen.

    Für Hinweise wäre ich dankbar.

    Gruß Bettina

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  • Hi,
    ich vermute du meinst 1mSv/a statt 1mV/a oder ?
    Falss du keine Maßnahmen zur Kategorie B findest könntest du ja schauen ob ihr bereits die Maßnahmen A umgesetzt habt.
    Hast du auch in die aktuelle Strahlenschutzverordnung reingeschaut ?

    grüße
    Wjatscheslaw

  • Moin Bettina,

    erstmal tief durchatmen...alles nicht so aufregend.

    Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!
    Ist das eure Quelle oder gehen eure Mitarbeiter auch mit Fremden Quellen und Einrichtung um? Für fremde Einrichtung musst du §15 der StrlSchV beachten!!!
    Darf ich Fragen was ihr für eine Quelle habt und welche Genehmigung ihr habt (auch gerne per PN).
    Nicht nur die Werte für das Personal hat sich geändert, sonder leider auch die Freigrenzen für die Quellen.

    Versuche mal für dich auf die schnelle die Maßnahmen aufzuschreiben.

    Maßnahmen:
    - Betriebliche Organisation §31 bis §33 (Strahlenschutzverantwortlicher bzw. Strahlenschutzbeauftragter)
    - Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35
    - Strahlenschutzbereiche??? Habt ihr ein Überwachungsbereich??? oder wo setzt ihr die Quelle ein?? §§ 36,37
    - Strahlenschutzunterweisung jährlich § 38
    - Ermittlung der Personendosis §41. Üblich ist es die Peronendosis durch amtliche und sofortablesbare Dosimeter zu messen (also 2 Dosimeter sind zu tragen), aber die Behörde kann festelgen, dass die Personendosis auch durch die Ortsdosis (mSv) bzw. Ortsdosisleistung (mSv/h) bestimmt werden kann (Kostenminimierung!!!)
    - Aufzeichnungspflicht und Mitteilungspflicht § 42. "[...]Die Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren, bis die Überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre bacg Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätens 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Perosn zu löschen [...]"
    - Untersuchung nach Stand StrlSchV 2011 für kat. B nicht erforderlich!!! §60

    Sonstige Maßnahmen:
    - Lagerung (Quelle darf nicht von unbefugten Personen entwendet werden können) §65
    - Dichtheitsprüfung ? je nach Quelle §66
    - Quelle muss besonders gekennzeichnet sein §68!!!
    - Buchführung und Mitteilung: "Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht, hat der zuständigen Behörde den Bestand an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertszeit von mehr als 100 Tagen am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen (Also bis spätestens 31. Januar) §70


    Hinweis:
    - zu überwachende Personen §40!!
    - Beschäftigungsverbote beachten § 45
    - Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen § 54
    - Erfordernis der arbeitsmedizinische Vorsorge § 60

    Wird die Quelle im öffentlich Verkehrsraum bewegt bitte auch das Gefahrgutrecht (ADR) und ggf. §§ 16-18 StrlSchV (Beförderung radioaktiver Stoffe) beachten!!!!

    Gruß Stephan

    Einmal editiert, zuletzt von Stev80 (7. Oktober 2013 um 11:40)

  • Also mal vom Anfang an ...

    1mV/a ist natürlich Quatsch, klar meine ich 1mSv/a.
    >Falss du keine Maßnahmen zur Kategorie B findest könntest du ja schauen ob ihr bereits die Maßnahmen A umgesetzt habt.
    >Hast du auch in die aktuelle Strahlenschutzverordnung reingeschaut ?

    Ich setze im Moment - bis auf die Unterweisung - keine Personenbezogenen Massnahmen um.

    > Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!
    Ok, das habe ich auch so verstanden.
    Auch keine Eignungsprüfung bei der Einstellung?[/color]

    >Ist das eure Quelle oder gehen eure Mitarbeiter auch mit Fremden Quellen und Einrichtung um? Für fremde Einrichtung musst du §15 der StrlSchV beachten!!!
    Nein

    >Darf ich Fragen was ihr für eine Quelle habt
    Am-241 (Aktivität 11.1 GBq)

    >und welche Genehmigung ihr habt (auch gerne per PN).
    Was meinst du damit?

    >Nicht nur die Werte für das Personal hat sich geändert, sonder leider auch die Freigrenzen für die Quellen.

    >Versuche mal für dich auf die schnelle die Maßnahmen aufzuschreiben.

    >Maßnahmen:
    >- Betriebliche Organisation §31 bis §33 (Strahlenschutzverantwortlicher bzw. Strahlenschutzbeauftragter)

    ja

    >- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35
    ???

    >- Strahlenschutzbereiche??? Habt ihr ein Überwachungsbereich??? oder wo setzt ihr die Quelle ein?? §§ 36,37
    so weit ich das sehe nur einen Überwachungsbereich

    >- Strahlenschutzunterweisung jährlich § 38
    ja

    >- Ermittlung der Personendosis §41. Üblich ist es die Peronendosis durch amtliche und sofortablesbare Dosimeter zu messen (also 2 Dosimeter sind zu tragen), aber die Behörde
    >kann festelgen, dass die Personendosis auch durch die Ortsdosis (mSv) bzw. Ortsdosisleistung (mSv/h) bestimmt werden kann (Kostenminimierung!!!)
    >- Aufzeichnungspflicht und Mitteilungspflicht § 42. "[...]Die Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren, bis die Überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder
    >vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre bacg Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätens 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Perosn zu löschen [...]"
    >- Untersuchung nach Stand StrlSchV 2011 für kat. B nicht erforderlich!!! §60

    Wir überwache niemanden und von "Peronendosis" oder anderen notwendigen Messeinrichtungen steht nichts in der Genehmigung

    >Sonstige Maßnahmen: ...
    Hab ich auf dem Plan!

    >Wird die Quelle im öffentlich Verkehrsraum bewegt bitte auch das Gefahrgutrecht (ADR) und ggf. §§ 16-18 StrlSchV (Beförderung radioaktiver Stoffe) beachten!!!!
    [color=#0000ff]Nein, die Strahlenquelle ist fest eingebau in einer Anlage.


    Jetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"?


    Gruß Bettina

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  • Hallo Bettina,

    da habt ihr eine schöne Quelle ;)

    Zu deinen offenen Fragen:

    Zitat

    > Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!

    Ok, das habe ich auch so verstanden.

    Auch keine Eignungsprüfung bei der Einstellung?

    Mit der Änderung 2011/2012 auch keine Eignungsprüfung mehr!

    Zitat

    >- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35

    ??????

    Sobald ihr mit der Quelle umgeht ist eine schriftliche Anweisung zu schreiben, wie und mit welchen Schutzmaßnahmen (ähnlich Betriebsanweisung) zu verfahren ist!

    Zitat

    Jetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"?

    Ausreichende Anzahl an Strahlenschutzbeauftrage? Gute Frage! Meiner Meinung (wirklich meine persönliche) wird für eine festeingebaute Quelle ein Strahlenschutzbeauftragter völlig ausreichend sein. Kenne aber euren Betriebsablauf nicht.

    Jetzt habe ich aber noch eine Frage! Welchen Verwendungszweck habt ihr für die Quelle? Die Dosisleistung in 0,5m Abstand ist immerhin rechnerisch ca. 0,260 mSv/h (ohne Abschirmung)!
    Wie oft müssen die Mitarbeiter an die Quelle und habt ihr die Dosisleistung gemessen? Ich versuche gerade nachzuvollziehen, wie ihr auf die 1 mSv/a kommt, damit man die Maßnahmen abschätzen kann.

    Gruß Stephan

  • Hallo,

    nicht schon wieder diese Abkürzung SSB = Strahlenschutzbeauftragter, wollte darauf hinweisen ....bitte nicht immer Abkürzungen zu verwenden (dazu gab es auch schon genug Diskussionen).

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Stephan,
    vielen Dank für deine Antwort, ich fühl mich schon viel besser.

    da habt ihr eine schöne Quelle ;)


    Jau, das stimmt wohl. Im Prinzip kommt keiner ran und kann auch keiner in den Strahlenbereich. Eingendlich muß ich mich nur um eine Unfallsituation kümmern.

    Zitat >- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35

    ?????? Sobald ihr mit der Quelle umgeht ist eine schriftliche Anweisung zu schreiben, wie und mit welchen Schutzmaßnahmen (ähnlich Betriebsanweisung) zu verfahren ist!´


    Da bin ich jetzt dran ... ich frage mich nur warum wir keine haben. Das Genehmigungsverfahren ist 1983 gelaufen.

    Zitat Jetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"? Ausreichende Anzahl an Strahlenschutzbeauftrage? Gute Frage! Meiner Meinung (wirklich meine persönliche) wird für eine festeingebaute Quelle ein Strahlenschutzbeauftragter völlig ausreichend sein. Kenne aber euren Betriebsablauf nicht.


    Der Meinung bin ich auch. Zumal auch meine "Privatnummer" bekannt ist und ich damit auch ausserhalb der Dienstzeiten zur Verfügung stehen.

    Jetzt habe ich aber noch eine Frage! Welchen Verwendungszweck habt ihr für die Quelle? Die Dosisleistung in 0,5m Abstand ist immerhin rechnerisch ca. 0,260 mSv/h (ohne Abschirmung)!
    Wie oft müssen die Mitarbeiter an die Quelle und habt ihr die Dosisleistung gemessen? Ich versuche gerade nachzuvollziehen, wie ihr auf die 1 mSv/a kommt, damit man die Maßnahmen abschätzen kann.

    Die Dosisleistung wurde so viel ich weis nie gemessen (bestenfalls bei der Instalation 1983). Die Mitarbeiter müssen planmässig NIE an die Quelle. Wenn der Strahlenkanal offen ist läuft die Maschine und der Bereich ist dann schon aufgrund der hohen mechanischen Gefährdung abgesperrt. Es ist zur Zeit aber noch möglich planmässig in den Strahlenkanal zu gelangen, nähmlich werden der Putz- und Wartungsphasen an der Maschine. Das wird demnächst unterbunden.
    Die Dosisleistung haben ich aus den Herstellerangaben "gerechnet", die lauten "Bei normalem Zugang in die Lagerungszone liegt die Dosisleistung unterhalb von 0,1 mr/h (d.i. unterhalb von 10mrem/Woche)". Daraus errechnt sich ein Wert von unterhalb 2 mSv/a.

    Inzwischen glaub ich auch, dass ich die Sache gut im Griff habe. Vergliechen mit anderen Anwendern radiaktiver Quellen haben wir ein vergleichweise geringes Risiko.

    Danke und viele Grüsse
    Bettina