Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich wohnhaft und arbeitend in Rheinland-Pfalz will unsere Arbeitsstätte mit neuen Fuerlöschern nach der neuen ASR A2.2 ausstatten. Jetzt finde ich doch tatsächlich Feuerlöscher in der Tiefgarage. In der Rhl-Pf. Garagenverordnung finde ich dazu aber keine Anforderungen. Hat da jemand andere Informationen? Die Baugenehmigung habe ich noch nicht gesehen. Die muss ich noch lesen.
Also, die konkrete Fragestellung lautet: muss ich Tiefgaragen mit Feuerlöschern ausstatten?
Gruß Mick