Feuerlöscher in Tiefgaragen?

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    ich wohnhaft und arbeitend in Rheinland-Pfalz will unsere Arbeitsstätte mit neuen Fuerlöschern nach der neuen ASR A2.2 ausstatten. Jetzt finde ich doch tatsächlich Feuerlöscher in der Tiefgarage. In der Rhl-Pf. Garagenverordnung finde ich dazu aber keine Anforderungen. Hat da jemand andere Informationen? Die Baugenehmigung habe ich noch nicht gesehen. Die muss ich noch lesen.
    Also, die konkrete Fragestellung lautet: muss ich Tiefgaragen mit Feuerlöschern ausstatten?

    Gruß Mick

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    schau in der Baugenehmigung/ BSK, was darin steht.
    Eine Pflicht (Gesetz) zur Ausstattung für RLP gibt es nicht bzw. nicht mehr.
    Ich habe z.B. aktuell gerade eine Tiefgarage in RLP (Bestand), die
    ist mit Wandhydranten (F) sowie mit Feuerlöscher ausgestattet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Morgen,

    vielen Dank. :thumbup:
    Das dachte ich mir. Wir haben auch zusätzlich noch Wandhydranten (auch in der TG), die wir aber außer Betrieb genommen haben. Wir müssten zuviel Geld in die Hand nehmen um die TrinkWVO umzusetzen. Aus diesem Grund rüsten wir mit Feuerlöschern nach. Das ist auch mit dem (mittlerweile) ausgeschiedenen Brandoberinspektor der Stadt Speyer so abgesprochen worden. Offen war allerdings die von mir gestellte Frage gewesen.


    Gruß Mick

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Wenn Feuerlöscher in der Tiefgarage bereitgestellt werden (müssen), wird es spannend bei der Frage welche und wie groß...

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Yep!
    Das ist dann die nächste Frage. Ich denke, dass Feuerlöscher in TG grundsätzlich keinen Sinn machen. Wer löscht schon freiwillig ein brennendes Fahrzeug in einer TG? Wie löscht man ein brennendes Fahrzeug, bei dem man die Motorhaube (sofern man nicht der Fahrzeugführer ist) u. U. nicht öffnen kann? Etwas anderes brennbares in TG habe ich nicht gesehen.
    Also ich würde Pulverlöscher zur Verfügung stellen, wenn ich denn müsste.

    Gruß Mick

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    Gruß Mick

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  • Hallo,


    Aus diesem Grund rüsten wir mit Feuerlöschern nach. Das ist auch mit dem (mittlerweile) ausgeschiedenen Brandoberinspektor der Stadt Speyer so abgesprochen worden.

    Das muss man halt im Einzelfall sehen, ich hatte z.B. mit Hr. Scheidel (Stadt Speyer) ein Objekt
    bei dem mussten die Wandhydranten zwingend nachgerüstet werden.....ging nicht anders.
    Um welche Tiefgarage handelt es sich den in Speyer?


    Ich denke, dass Feuerlöscher in TG grundsätzlich keinen Sinn machen. Wer löscht schon freiwillig ein brennendes Fahrzeug in einer TG? Wie löscht man ein brennendes Fahrzeug, bei dem man die Motorhaube (sofern man nicht der Fahrzeugführer ist) u. U. nicht öffnen kann? Etwas anderes brennbares in TG habe ich nicht gesehen. Also ich würde Pulverlöscher zur Verfügung stellen, wenn ich denn müsste.

    Daher macht ja auch die Ausstattung von Tiefgaragen kein Sinn.
    Wobei es Fälle gibt da kann man dies schon wieder anders bewerten, z.B. wenn an
    die Tiefgarage unmittelbar Räumlichkeiten (z.B. Hausmeister, Abstellräume für Mieter etc.)
    grenzen. Ich persönlich würde nicht zu Pulverlöschern (Pulverwolke- Tiefgarage geringe
    Deckenhöhe....) tendieren, eher zu Schaumlöscher. Bezüglich Anzahl/ Auswahl der Feuerlöscher,
    so würde ich mich im groben an den vorhandenen Wandhydranten orientieren (Wandhydrant- 27 LE
    und dann "umschlagen" auf Feuerlöscher). Letztlich muss man diese Frage aber mit der
    zuständigen Brandschutzdienststelle klären....für Speyer ist das derzeit in Vertretung, Hr. Serr
    von der Fw. Speyer.

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • Es handelt sich um unsere eigene Tiefgarage mit Stellplätzen für die Mitarbeiter.
    Ja Herr Serr war auch beteiligt. Herr Scheidel ist ja nach KL gewechselt.
    Ich bin der Meinung, das Pulverlöscher sich besser im Motorraum verteilen und das Feuer ersticken als Schaumlöscher. Unter U. muss ich ja den Motorraum von außen löschen, weil ich die Mototrhaube nicht aufbekomme.
    Aber wie schon beschrieben, werde ich mir jetzt noch die Baugenehmigungen ansehen und dann entscheiden.

    Gruß Mick

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  • Ich würde die Schaumlöscher auch bevorzugen. Ich hatte da auch schon etliche Diskussionen, letztlich gibt es natürlich nicht die eine Lösung.
    Neben der von Simon genannten Problematik auch an die anderen Fahrzeuge beim Einsatz von Pulverlöschern denken ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    Ich bin der Meinung, das Pulverlöscher sich besser im Motorraum verteilen und das Feuer ersticken als Schaumlöscher.

    Je nach Deckenhöhe der Tiefgarage (meist sehr niedrig) wird man mit dem
    Pulverlöscher nicht weit kommen bzw. wird man zügig aufgrund der Pulverwolke
    flüchten.... ich hätte da meine Bedenken und würde die Sinnhaftigkeit von solchen
    Löscheinrichtungen in Frage stellen. Ferner würde ich nicht unterschätzen, dass die
    Pulverwolke eine solche Lage auch erstmal verschlimmern kann. Dies wäre z.B. der
    Fall wenn noch Personen aus der Tiefgarage flüchten müssen (Sicht).


    Unter U. muss ich ja den Motorraum von außen löschen, weil ich die Mototrhaube nicht aufbekomme.

    Ich glaube da erwartet man ein bisschen zu viel von Laien.....
    Ich würde das auch nicht unbedingt als ein Ziel sehen, sollte ein Motorraum brennen und die
    Rauchentwicklung (Eigengefährdung!) noch Löschversuche zulassen, so wäre es
    mir persönlich schon ausreichend, wenn die Brand-/Rauchausbreitung bis zum Eintreffen
    der Feuerwehr gestoppt bzw. begrenzt wird.

    Zur Motorhaube: Motorbrände kann man im "Erstangriff" auch ohne das Öffnen der Motorhaube
    gut bekämpfen, in dem man von unten/Radkasten etc. (je nach Fahrzeug) löscht (funktioniert
    auch mit Feuerlöschern).

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • :62: Guten Morgen,

    erst einmal vielen Dank für die guten Hinweise und für die Unterstützung.

    simon: kann man(n) bei Euch (IGS BSB) noch Mitglied werden?

    Gruß Mick

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Hallo,


    simon: kann man(n) bei Euch (IGS BSB) noch Mitglied werden?

    derzeit nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • Hallo,


    und sind in Rauchwarnmelder in der Tiefgarage Pflicht?

    meinst Du im Bezug auf die Rauchmelderpflicht? Nö, die Rauchmelder-
    pflicht richtet sich an Privathaushalte und Ausnahmen (siehe Forensuche
    oder LBO BaWü usw.).

    Du meinst sicherlich eine BMA und hier hilft ein Blick in die
    Sonderbauvorschrift bzw. hier (allgemein) in die M-GarVO,
    siehe hier unter §17:

    http://www.bauordnungen.de/Muster-Garagenverordnung.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

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