Privates Telefonieren bei der Arbeit ist nichtversicherte Tätigkeit

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  • Stimme bauco absolut zu!

    Jemand, der in der Arbeitszeit an ein sehr aufregenden Streit denkt, ist beriebstechnisch "sicher" in seiner Arbeitsverrichtung, jemand, der seiner Frau mitteilt, dass alles in Ordnung ist, ist dagegen nicht versichert!
    Natürlich denke ich, dass ein Mitarbeiter, der seine Aktiengeschäfte per Handy macht, in dieser Zeit nicht versichert ist. Ein Zeitrahmen von zwei oder drei Minuten privater Kommunikation ist für mich kleinkariert.
    Die juristiscen Grenzen sind immer schwierig auszuloten. Häufig mag ich die Juristerei verstehen. Manchmal aber auch absolut nicht.
    Wichtig finde ich vor allem, dass es eine Info gibt, woran wir uns orientiern können.
    Im Grunde finde ich den gesunden Menschenverstand besser.
    Gerade an Euch richte ich den Apell, sich mit juristischen Fakten auseinander zu setzen.
    Es nützt absolut nichts, sich gegen eine Einschätzung zu stemmen, wenn sie juristisch klar, gegen Euer Empfinden, geklärt ist.

    Bislang scheint die Sifa noch ohne wesentliche Verantwortung, im Bereich der Gerichtsbarkeit. Das wird sich sicher ändern.
    Bei den SiGeKos ist dies schon juristisch eingeläutet.

    Grüße
    flügelschraube

  • mmm, darf der Mensch noch Mensch sein?

    Sind diese zwei Minuten wirklich ein Auslöser für den Wegfall des Versicherungsschutzes?

    Ich kenne jetzt leider nicht die Räumlichkeiten, bei einer Entfernung von 20 Meter und einer Dauer von 2-3 Minuten..., ich würde mit meiner rechtlichen Beratung eine Ernste Diskussion führen. :cursing:

    Das ist jetzt aber wirklich Haarspalterei! Sind wir denn jetzt schon in Amiland? Bitte zahlen Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur recht ordentlich, wir werden dann jeden Fall versuchen abzulehnen!!

    Bin doch etwas verwundert.

    Eine Revision wurde nicht zugelassen, somit scheint das Urteil wie in Marmor gemeiselt zu stehen. Na super!!!

    Das erkläre mal den Kollegen im Betrieb "..wenn Du telefonierst, entfällt Dein Versicherungsschtuz.." oder in der Betriebsanweisung "... bei privaten Telefonaten erlischt in der Dauer des Telefonats und des zurückgelegten Weges, der Versicherungsschutz..,.. Somit ist das Telefonieren während, um und an der Arbeitszeit verboten...Es wird festgelegt, dass alle Telefone beim Rektor abzugeben sind...Kinder haften für Ihre Eltern..."

    Grüße der fassungslose Alex ?(

  • Es nützt absolut nichts, sich gegen eine Einschätzung zu stemmen, wenn sie juristisch klar, gegen Euer Empfinden, geklärt ist.


    Hallo Flügelschraube,

    bravo! Völlig richtig. Sonst wird man zum "Don Quichote"... :D
    Und auch das Argument der "BGV A0 - Der gesunde Menschenverstand" greift da nicht wirklich. :huh:
    Ich spekuliere: Für Richter und andere Juristen ist das Urteil der "gesunde Menschenverstand". Und es zeigt, dass es diesen nicht gibt. Oder dass es in Deutschland zum 31.12.2012 eben 80.523.746 gesunde Menschenverstände gab. ;)

    Bislang scheint die Sifa noch ohne wesentliche Verantwortung, im Bereich der Gerichtsbarkeit. Das wird sich sicher ändern.

    Ja. Die Weichen dahin sind schon lange gestellt. Die Frage ist nur, wann gibt es eine politische Mehrheit zur Überarbeitung des SGB VII (für die Suche: Sozialgesetzbuch 7).
    Nach meiner Einschätzung so etwa 2020 und dann wird es auch das Berufsbild der Sifa/Fasi in der jetzigen Form nicht mehr geben. Ich bin schon gespannt, wie die neue Berufsbezeichnung sein wird. :rolleyes:


    Das ist jetzt aber wirklich Haarspalterei! Sind wir denn jetzt schon in Amiland? Bitte zahlen Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur recht ordentlich, wir werden dann jeden Fall versuchen abzulehnen!!

    Hallo Aroli,
    was hat das jetzt mit Amiland zu tun? Das ist eine der Konsequenzen der Globalisierung und auch "die Amis" leiden darunter.
    Was gestern galt, gilt heute nicht mehr. Oder ist eben nicht mehr durchsetzbar, was am Ende auf das Gleiche hinausläuft.

    mmm, darf der Mensch noch Mensch sein? Sind diese zwei Minuten wirklich ein Auslöser für den Wegfall des Versicherungsschutzes?(

    Was hat das jetzt mit dem Urteil zu tun? Niemand hat doch ein Verbot von privaten Telefonaten ausgesprochen (nach meiner Interpretation). Und der Mitarbeiter wurde auch nicht daran gehindert, sein Telefonat zu führen.
    Die Frage war doch die Zuständigkeit der Versicherung. Und da hat das Gericht geurteilt. Punkt.
    Und ich gehe davon aus, dass die private Kranken- oder auch Unfallversicherung hier zum Tragen kommt.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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