ZitatDeine Rechnung kann ich so nicht nachvollziehen.
Das ist falsch, die kommen sehr wohl zum tragen.
Ja, klar, vieleicht falsch ausgedrückt. Wenn du ein Haupteinkommen hast (also lohn, zum Beispiel 30 000€ im Jahr) dann kommen diese so oder so, ob selbstständig oder nicht zum tragen. Machst du einen Nebenjob auf lohnbasis (400 €) zahlst du auf diese aber automatisch 2% Lohnsteuer. Machst du aber Nebenberuflich Selbständig 400 € monatlich Gewinn (also das was übrig bleibt nach dem du alle Kosten abgezogen hast) Wird dieser Gewinn deinem Lohn als Einkommen hinzu gerechnet. Dann passiert was der Kollege oben schon schrieb, du landest in einer Höheren Besteuerungskategorie weil mehr Einkommen. Und dann kann es dir durchaus passieren (weil der Arbeitgeber hat ja nur in deiner Lohnkategorie abgeführt) du eine fette Nachzahlung bekommst. Ist mir so passiert. (wie hoch die Summen tatsächlich waren geht niemand was an)
Aber, dir stehen nicht einmal die Freibeträge für den Lohn zu, und noch einmal für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Die kannst du nur einmal geltend machen auf dein gesamt Einkommen! Jetzt verständlicher?