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  • Hallo liebe Sifas!

    In unserer Gruppe gab es stark abweichende Meinungen, was eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung ist.

    Das Ausfüllen von Checklisten ist wohl nur eine Benennung, eine Gefährdungsanalyse, eine Diagnostik ?
    Die Benennung und Beurteilung der Gefährdung erscheint mir eine Gefährdungsbeurteilung zu sein?
    Kolleginnen meinen, dass eine Maßnahmenempfehlung unbedingt zur GeBe dazu gehört?
    Extreme Meinungen gehen so weit, dass erst die Durchführung und die Wirksamkeitkontrolle der Maßnahmen zu einer vollständigen GeBe gehören.

    Gerne höre ich Eure Meinungen oder Euren fundierten juristischen Standpunkt.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo Flügelschraube,

    in der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA findest Du im Anhang 1 die Definition der GBU (Gefährdungsbeurteilung):


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Flügelschraube,

    meiner Meinung ist die Zusammenstellung von Gefährdungen schon eine GB, jedoch erst nach der Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sehe ich die GB als erledigt. Natürlich nur bis zur nächsten Änderung, Überprüfung oder Fortschreibung. Fertig wird eine GB ja nie!

    Grüße aus DADI

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