Hallo liebe Sifas!
In unserer Gruppe gab es stark abweichende Meinungen, was eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung ist.
Das Ausfüllen von Checklisten ist wohl nur eine Benennung, eine Gefährdungsanalyse, eine Diagnostik ?
Die Benennung und Beurteilung der Gefährdung erscheint mir eine Gefährdungsbeurteilung zu sein?
Kolleginnen meinen, dass eine Maßnahmenempfehlung unbedingt zur GeBe dazu gehört?
Extreme Meinungen gehen so weit, dass erst die Durchführung und die Wirksamkeitkontrolle der Maßnahmen zu einer vollständigen GeBe gehören.
Gerne höre ich Eure Meinungen oder Euren fundierten juristischen Standpunkt.
Grüße
Flügelschraube