Fluchtwege im Grünstreifen überwuchert. Machete neben Notausgang?

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  • Moin Moin die Damen und Herren,

    mal wieder ne kurze Frage:

    In einem Bereich in dem keine ständigen Arbeitsplätze sind, kommt man durch die Notausgänge in einen Grünstreifen von dem aus man eigentlich eine Machete bräuchte um zur Sammelstelle oder zur Straße zu kommen. Es ist alles mit Brennnesseln, Diesteln, Brombeeren etc. überwuchtert. Im Brandfall wäre mir das zwar gleich ob ich gepikst werde etc. Aber wenn man die Gefahr schon sieht.

    Gibt es da ne Regelung, dass Fluchtwege im freien von Vegetation befreit werden müssen um ein schnelles Erreichen der Sammelplätze zu ermöglichen? Oder muss man auf den guten Willen der GL hoffen, dass diese es genauso sieht?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Fawbzn

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  • Moin moin,
    schaue doch mal in die ASR A 2.3 (Fluchtwege,...) dort steht unter Punkt 4 (2) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.
    Ich denke, dass das ausreichen sollte, die Wege freischneiden zu lassen. Denn sonst sind sie nicht "jederzeit benutzbar".
    Es besteht die Gefahr, dass Personen bei der Flucht über das Grünzeug fallen und von den nachfolgenden überrannt werden.

    Hoffe, dass dir das hilft.

    Viele Grüße
    Thomas

  • Danke für die Antwort!

    Aber war es nicht so, dass der Fluchtweg bis zum erreichen des Freien bzw eines anderen Brandabschnittes gilt. Wenn man draussen ist, ists kein Fluchtweg mehr?!

  • Guten Morgen,

    sofern, und davon gehe ich mal aus, im Notfallmanagement die Anweisung lautet "Einfinden am entsprechenden Sammelplatz", wäre für mich der Weg bis zum Sammelplatz
    der benannte Fluchtweg und somit freizuhalten. Sollte das Einfinden am Sammelplatz nicht verbindlich vorgegeben sein, stehen weitere Fragen im Raum, z.B. wie wird die
    Überprüfung auf Vollständige Evakuierung durchgeführt usw., daher gäbe es für keine Diskussion.

    MfG

    Jürgen

  • Danke für die Antwort!

    Aber war es nicht so, dass der Fluchtweg bis zum erreichen des Freien bzw eines anderen Brandabschnittes gilt. Wenn man draussen ist, ists kein Fluchtweg mehr?!


    Moin,
    da würde ich auf ASR A2.3 6.5 verweisen:

    (5) Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich im Freien bzw.der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass
    sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie z. B. durch
    Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können.

    Gruß Moritz

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  • Hallo,

    braucht man Ernsthaft dazu eine rechtliche Grundlage?
    Wenn die Leute aus dem Gebäude nicht rauskommen, weil sie in einem
    "Urwald" landen, brauche ich auch keine Flucht- und Rettungswege....

    Daher GMV, einfach in regelmäßigen Abständen durch einen
    Mitarbeiter (z.B. Azubi :D )/ Gärtner etc., die Ausgänge der Flucht- und
    Rettungswege "freischneiden" lassen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    PS: In solchen Fällen auch mal bedenken, die Leute müssen nicht nur raus,
    es müssen Leute (z.B. Feuerwehr) auch ins Gebäude.

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • derartige Bewachsung zu einer eigenen Gefahr wird, sollte einem der vernünftige Menschenverstand sagen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ist ein Füßweg überwuchert, geht schon auch mal eine ganz eigene Gefahr von der eingeschränkten Nutzungsfähigkeit aus. Auch wenn es kein Notweg ist, wird so ganz schnell einer daraus, weil er seine Passanten in Not bringt


    Gruß,

    Marcus

    Das Leben kann nur in der Rückschau verstanden werden. Aber es muss in der Vorrausschau gelebt werden.

    Søren Kierkegaard