Hallo mika2013,
Der Autokran wird wie ein mobiler Kran gesehen. Derjenige der die Unterweisung vornimmt muss selbst eine Ausbildung und mehrjährige Erfahrung mit mobilen Kranen haben. Sonst darf er nicht ausbilden.
Nach DGUV Grundsatz 309-003 ist gefordert:
"4.1 Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
Der Kranführer hat nach der Unterweisung seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten durch eine Prüfung nachzuweisen."
sowie
"5. Befähigungsnachweis
Über die bestandene Prüfung wird dem Kranführer ein Befähigungsnachweis ausgestellt; siehe Anhang 2.
Als Befähigungsnachweis gilt die schriftliche Bestätigung über das Erreichen des Unterweisungszieles unter Angabe der Kranarten, für die die Befähigung erworben worden ist."
Dieser Nachweis kann der Kranschein sein.
Mit einer einfachen Einweisung ist es nicht getan. Sollte es zu einem Unfall kommen muss der Unternehmer nachweisen das er den Kranführer geprüft hat und wie macht er das wenn er keine Dokumentation hat?
Ich hoffe das hilft dir.