Hallo Kollegen,
eine junge Mitarbeiterin hat sich beim Umstapeln von schweren Aktenordnern einen Hexenschuss zugezogen. Wir haben vorsichtshalber eine Unfallmeldung an die BG geschickt. Im Netz habe ich jetzt schon die unterschiedlichsten Meinungen dazu gefunden. Wie ist Eure Meinung? Wird dieses als Au anerkannt?
LG Harpe