Gasflaschenlager im Freien

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  • Hallo,

    habe folgende Fragestellung:

    Ein Gasflaschenlager(Argon Entnahmestelle) wurde ca. 4m vom einen ca. 3m tiefen Lichtschacht (5x5m), in Form einer Mobilbox (http://www.heringinternational.com/de/industrie-p…depots-1082.htm) errichtet. Der Lichtschacht dient als Transportweg für evtl. Revisionsarbeiten im Kellergeschoss und ist durch eine Tür vom Kellergeschoss her zugänglich. Würde gerne wissen ob die Aufstellung der Mobilbox arbeitsschutzrechtl. so in Ordnung geht. Positon des Gasflaschenlagers ist ein "großzügiger" Innenhof, eine Art Korridor, Belüftung sollte gewährleistet sein. Inversionswetterlagen einmal ausgeschlossen. Die Literatur spricht in diesem Zusammenhang von "Aufstellung in der Nähe von Gruben, Kanälen etc. sind zu vermeiden". Thema Sicherheitsabstand ist ja eine andere Baustelle.

    Bin für jede Info dankbar.

    Gruß,
    Guido

    Glückauf,

    rukasifa

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  • Argon ist ein ungiftiges und nicht brennbares Gas. Es ist nicht als Gefahrstoff im Sinne der GefStoffV eingestuft.

    Argon kommt zu etwa 1% als natürlicher Bestandteil in der Atemluft vor.

    Aus meiner bescheidenen Sicht spricht nichts dagegen.

    Die Gasflaschen in vorschriftsmäßigen Halterungen gegen Umfallen sichern und schon ist die Birne geschält.


    Gruß

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Und wieso steht am Argonlager ein Schild mit "Vorsicht Explosionsgefahr" das ist bei Argon unsinnig!

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Guten Morgen,

    Argon ist zwar nicht kennzeichnungspflichtig, trotzdem können von diesem Gas u. U. Gefahren ausgehen. Bei Erwärmung kann Argon schon explodieren, besonders, wenn es unter Druck steht. Wie stark ist die Sonneneinstrahlung an dieser Stelle im Sommer ?
    Argon in hoher Konzentration kann auch zum Ersticken führen. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass Hinsichtlich der Position in der Nähe eines Lichtschachtes vorsicht geboten ist. Was ist denn am Ende des Lichtschachtes? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass wenn eine Gasflasche undicht ist, eine hohe Konzentration in den Lichtschacht eindringt und dort sich Personen aufhalten? Das solltest Du auf jeden Fall in deiner GB abfragen.

    H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei
    Erwärmung explodieren.
    EIGA-As Erstickend in hohen Konzentrationen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Bei Erwärmung kann Argon schon explodieren, besonders, wenn es unter Druck steht. Wie stark ist die Sonneneinstrahlung an dieser Stelle im Sommer ?

    Hallo Mick,
    das Lager hat ein Dach. Damit ist die Lagerung prima und Sonneneinstrahlung irrelevant. Die Flaschen halten noch ganz andere Temperaturen aus. Die stehen auch in heißen Industrieanlagen als Schweißgas oder in heißen Wüstenländern.

    Zum Lichtschacht musst du über deine GB entscheiden, on das Raumvolumen und die Durchlüftung, sowie der Abstand zum Flaschenlager ausreichend ist. Glück hast du, da es sich nur um Argon handelt, das nur in hohen Dosen (durch Sauerstoffverdrängung) gefährlich werden kann. Entscheide, ob überhaupt austretendes Argon in den Lichtschacht absinkt oder sich eher mit der Umgebungsluft vermischt. Vorschlag: Sauerstoffmessgerät in Lichtschacht, eine Argonflasche im Lager aufdrehen und Sauerstoffgehalt messen. Bleibt er über 19% alles ok. 8o

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Nochmal Hallo,

    Hallo Mick,
    das Lager hat ein Dach. Damit ist die Lagerung prima und Sonneneinstrahlung irrelevant. Die Flaschen halten noch ganz andere Temperaturen aus. Die stehen auch in heißen Industrieanlagen als Schweißgas oder in heißen Wüstenländern.


    der Hinweis war so gedacht, dass er diesen möglichen Fall der Überwärmung in der Gefährdungsanalyse betrachtet. Des Weiteren entstammt der Sicherheitshinweis (H280) aus einem Sicherheitsdatenblatt für Argon. Wenn also Argon (hochverdichtet) in Druckgasverpackungen, in heissen Industrieanlagen steht, dann ist bestimmt auch ein Zeitfenster mitzubetrachten. Je länger, desto heißer! Das gleiche gilt auch für die heißen Wüstenländer. Zusätzlich steht im Sicherheitshinweis "kann" bei Erwärmung explodieren, muss aber nicht. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass bei einer längeren intensiven Sonneneinstrahlung, wie in diesem Sommer, durchaus die Erwärmung, auch unterhalb eines Daches sehr hoch sein kann. Unter dem Strich kann also eine Explosion nicht ausgeschlossen werden. Somit ist also die Kennzeichnung am Shelter nicht gänzlich verkehrt.
    Wer schon einmal eine Ursachenfindung zu einem Unfall (Root Cause Analyzis) durchgeführt hat, wird festgestellt haben, das es immer mehrere Ursachen sind, die zu einem Unfall geführt haben.
    Zusammenfassung: lieber alles in einer Gefährdungsanalyse betrachtet und bewertet, als hinterher blöde Fragen zu beantworten.

    Den Hinweis mit dem Sauerstoffmessgerät finde ich in Ordnung. Das würde ich aber vor den Arbeiten im Lichtschacht durchführen lassen. Siehe Vorgehensweisen für "Arbeiten in engen Räumen". Solltest du eine spezielle GB benötigen schicke mir bitte eine PN.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Danke ersteinmal,

    die Idee mit der Sauerstoffmessung finde ich praktikabel, ich werde das so in der GB abbilden. Sicherlich wird der Lichtschacht nur selten begangen, nichts desto trotz, stelllt ein mit Argon gefluteter Schacht eine Gefährdung dar und diese gilt es hier zu beurteilen.

    Gruß,
    Guido

    Glückauf,

    rukasifa

  • ... Es ist nicht als Gefahrstoff im Sinne der GefStoffV eingestuft. ...


    Zumindest für das Druckgas gilt §3a Abs. 3 ChemG => es ist ein gefährlicher Stoff, welcher spätestens seit CLP als Druckgas auch über eine entsprechende Kennzeichnung verfügt.

    Jetzt zum Problem selbst. Natürlich kann man messen, man kann aber auch überschlägig rechnen. Der Schacht hat 5*5m Grundfläche, welche wir hier bei der Rechnung mal zu 1m Höhe fluten wollen => 25m³.
    In Luft haben wir 21% Sauerstoff enthalten, den wollen wir bis 19% absenken.
    => in den 25m³ sind 5,25 m³ Sauerstoff bei 21% Gehalt bzw. 4,75m³ Sauerstoff bei 19% Gehalt enthalten. Es muss somit 0,5m³ Sauerstoff verdrängt werden. In der Ausgangsluft sind 21% enthalten => davon müssen 0,5/21*100=2,381m³ Luft verdrängt werden.
    Argon wird in der Regel mit 200 bar Flaschendruck befüllt. => 2381L/200bar=11,9l
    Somit wird in dem Schacht bei vollständigem Ausströmen einer 12 L Flasche und vollständigem Abfließen in den Schacht der Sauerstoffgehalt bis auf 1 m Höhe auf 19% abgesenkt.
    Messtechnisch kann man dies natürlich noch überprüfen, wobei ich vermute, dass man hier auf eine deutlich geringere Absenkung des Sauerstoffgehaltes kommen wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.