Schachtbegehung Trinkwasserquelle

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  • Hallo zusammen,

    hätte da mal eine Frage bzgl dem Begehen von Trinkwasserquellen (Schächten).

    Wie sieht es denn Erfahrungsmäßig bei euch aus? (vlt betreut ja der eine oder andere auch nen Bauhof/Wassermeister in ner Gemeinde oder so)
    Wird vor dem Einstieg (Kontrolle/Wasserprobennahme etc.) in einen Trinkwasserquellschacht eine Freimessung bzw. technische Lüftung durchgeführt?

    Das eine Freimessung im Bereich von Kanälen (Abwasser oder mit Abwasseranschluss), Silos und Tänke unbednigt notwendig ist, ist klar! Aber besteht denn in solchen Frischwasserschächten ebenfalls die Gefahr des Sauerstoffmangels??? Bzw. der Bildung bspw. Ex-Gefährlicher Atmosphäre oder schwefelverbindungen.

    Vklt noch zum Schacht an sich:

    Schacht liegt nicht im Verkehrtsraum sondern abseits im Wald, Tiefe max 3m, Öffnung ca 90 x 90cm, Wasser fließt im Schacht unter Gitterrosten und wird von dort ins Pumpwerk gepumpt. Teilweise sind 2 Öffnungen (Abstand oberirdisch ca. 2m) vorhanden.


    Wäre super wenn mir jemand mit Erfahrungen oder Tipps weiter helfen könnte.

    Grüße B

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  • Wenn bei euch kein Fracking betrieben wird ist imo keine Freimessung notwendig. ^^
    Im Ernst: Die Gefahr einer Entgasung sehe ich auf Grund Deiner ergänzenden Angaben (offenes Fließen unter Gitterrosten) als nicht gegeben an.
    Bei einem Kunden von mir wurden früher immer Freimessungen durchgeführt. Durch die Übernahme in die GBU konnte darauf verzichtet werden.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    hat man einen Tiefenbrunnen und muss die Brunnenstube Begehen sollte man im eigenen Interesse immer eine Freimessung durchführen. Teilweise dürfen solche Arbeiten auch nur zu zweit ausgeführt werden. I.d. Regel verfügen die Zugangsdeckel über eine natürliche Be- und Entlüftung. Aber es gibt nunmal giftige Gase, welche schwerer als Luft sind und sich so am tiefsten Punkt sammel. Wäre hier nunmal die Brunnenstube. Man sollte auch die Lage der Schächte bedenken. Hat man z.B. Übergabeschächte, welche neben einer Straße liegen, kann es sein, dass die die Gase nunmal da unten sammeln.

    Pauschal in einer Gefährdungsbeurteilung also zu definieren, dass man nicht freimessen braucht, ist meiner Meinung nach eine heiße Sache.

    Anbei ein Link zu einem Artikel.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo K-Prinz,

    nicht pauschal, sondern (wie bei jeder GBU üblich) speziell auf die Situation angepasst, konnte bei meinem Kunden auf Grund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, geologischen Bedingungen und ähnlichen Begebenheiten wie bei B_kinG auf eine Freimessung verzichtet werden.

    Edit: Nochmal ein wenig ergänzt, damit es eventuell verständlicher wird.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Servus,

    und erstmal danke für die Beiträge,

    Ich sehe es eigentlich auch so wie bauco, dass es zumindest äußerst unwahrscheinlich ist, dass sich gefährliche Gase ansammeln können. (allein durch die Luftverwirbelungen durch das fließende Wasser steht die Luft ja nicht)

    Aber ich habe natürlich genau die Bedenken wie K-Prinz (nach dem Moto: der Teufel isch halt a Eichhörnle).

    Ich habe das dokument aus dem Link von K-Prinz auch schon gelesen, allerdings muss ich sagen, dass ich auch nach Nachfrage im Umfeld keinen Wassermeister kenne (so viele sinds aber nicht) der bei Frischwasserquellen freimisst.


    Vielleicht hat ja aber noch der eine oder andere noch ein paar Erfahrungen die er hier mitteilen kann.


    Gruß B

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  • Hi,

    Ich würde die Freimessung über einen festgelegten Zeitraum (1 Jahr oder 6 Brunnenbegehungen in verschiedene Jahreszeiten) durchführen lassen. Wenn danach anhand der vorhandenen Messprotokolle alle Grenzwerte nicht erreicht und kein Wert nahe eines Grenzwertes kommt, kann in der Gefährdungsbeurteilung vermerkt werden aufgrund von Kontrollmessungen kann auf die Schachtmessung vor der Begehung verzichtet werden.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Rabau,

    ich denke darauf wird hinauslaufen. Sollen se sich vom Klärwerk ein Messgerät ausleihen und die Messungen dokumentieren. Wenn nix rauskommt muss der Vorgesetzte entscheiden ob er zukünfitg darauf verzichtet.

    Vielen Dank nochmal!

  • Wo liegt denn das Problem, eine Freimessung durchzuführen? Wir befinden uns unter Erdgleiche in einem Schacht; hier kann von einer Begehung zu nächsten alles mögliche passieren. Vor wenigen Jahren starben zwei Mitarbeiter eines Rohrsanierungsunternehmens bei der Begehung einer Wasserleitung. Die Leitung war von den beiden einige Wochen zuvor getrennt, freigemessen und anschließend wieder verschlossen worden. Als sie nach erneuter Leitungsöffnung diese ohne erneute Freimessung begangen, ertsticken sie. In der Zwischenzeit hatte eine chemische Reaktion stattgefunden, die den gesamen Sauerstoff in der Leitung aufgezehrt hatte. Die beiden Mitarbeiter waren sicherlich schon tausende Male in Wasserleitungen eingestiegen, ohne das ein Gasmessgerät eine Reaktion gezeigt hatte. Sie machten ihre ganz eigene Gefährdungsbeurteilung ("bisher ist noch nie etwas passiert") und bezahlten dafür mit ihrem Leben.
    Daher würde ich nie und nimmer den extrem geringen Aufwand einer Gasmessung durch den scheinbar bequemen Weg einer GB auf Basis von Erfahrungen ersetzen wollen. Bei "Gasunfällen" bewegen wir uns immer im Bereich der Lebensgefahr, das solltet Ihr bedenken. [Anderes Beispiel: Nur weil ich die letzen 10-Mal nachts an einer roten Ampel warten musste, obwohl kein Querverkehr kam, fahre ich doch beim 11. Mal nicht einfach so über die rote Ampel]

    Grüße vom schönen Gardsee
    Lucki

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