Beiträge von Lucki

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    Hallo Christoph, hallo Thomas,
    wenn ich da mal ein bißchen klugscheißern darf: die Schnittschutzkleidung aus dem Forst wirkt nur im Zusammenhang mit Kettensägen. Vereinfacht gesagt, funktionieren solche Hosen dadurch, dass sich im Inneren der Hose lose, lange Fäden befinden, die sich beim Schnitt durch den Oberstoff um das Antriebsrad der Kettensäge wickeln und diese so in Bruchteilen von Sekunden zum Stillstand bringen. Abhilfe würde in dem Fall der Cuttermesser nur eine schnittfeste Einlage schaffen. Für Security-Personal gibt es stichfeste Kleidung; unter dem Stichwort müsstest Du fündig werden.
    Wenn ich mich an meine Ausbildung erinnere, war doch die erste zu betrachtende Maßnahme die Substitution, dann T O P. Ich bin in dem Thema "Cuttermesser" aber zu wenig drin, um zu sagen, ob das geht. Schnittschutz kommt als "persönliche" Maßnahme aber erst gegen Ende des Maßnahmenkataloges.
    Gruß
    Ludger

    Hallo Quadpac,
    Du bist sicher, dass es mit Kaufen einer Präsentation und Abspielen der Bildchen abgetan ist? Wenn Du eine fundierte Ausbildung machen willst, wirst Du Dich wohl auch selbst bemühen müssen.
    Wie Du schon richtig schreibst, ist eine Präsentation nicht von heute auf morgen erstellt. Das liegt aber nicht daran, das es so schwierig ist, die Bildchen zu erstellen, sondern daran, sich selbst ein fundiertes Wissen anzueignen, das man dann präsentationsunterstützt weitergeben kann. Und zwar so, dass die Schüler davon auch profitieren. Ansonsten schenk ihnen ein Buch über das Thema. Das können sie in den acht Stunden Deines Seminares durchlesen und haben mehr davon als von einer gekauften Präsentation.
    Wir als Lehrer in Sachen Sicherheits- und Gesundheitsschutz sollten niemals die Arbeit scheuen, uns auf unsere Schüler und die zu unterrichtenden Themen richtig vorzubereiten, nur dann können wir den Gedanken der Arbeitssicherheit auch wirklich vertreten und etwas bewirken.
    Zu dem Thema empfehle ich : http://www.faz.net/aktuell/wirtsc…n-13041967.html

    Gruß
    Ludger

    Hallo Alex,
    ich habe damals meine GB "nur" als Tabelle erstellt, in der Arbeit in Gänze aufgeführt und mir drei Punkte herausgenommen, die ich dann haarklein filetiert habe. Letztlich geht es doch darum, dazulegen, dass Du das Instrumentarium beherrschst.
    Gruß
    Lucki

    Hallo,
    grundsätzlich ist das eine Frage, die durch Ausgestaltung des Mietvertrages geregelt sein wird. Wenn solche "Sonderausstattungen" nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind, wieso sollte der Vermieter dann verpflichtet sein, auf seine Kosten einen Sonderumbau zu finanzieren? Der Arbeitgeber ist doch in der Pflicht, die Eignung seiner Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben zu prüfen. Wenn er zu dem Schluss kommt, der Mitarbeiter bringe die (körperlichen) Voraussetzungen zur Durchführung der Tätigkeit nicht mit, so darf er ihn für diese Aufgabe nicht mehr einsetzen, es sei denn, er schafft die Voraussetzungen dafür (z. B. durch einen Fahrzeugumbau). Dabei kann man dann überlegen, wenn man zur Finanzierung mit ins Boot holt.
    Lucki

    Wo liegt denn das Problem, eine Freimessung durchzuführen? Wir befinden uns unter Erdgleiche in einem Schacht; hier kann von einer Begehung zu nächsten alles mögliche passieren. Vor wenigen Jahren starben zwei Mitarbeiter eines Rohrsanierungsunternehmens bei der Begehung einer Wasserleitung. Die Leitung war von den beiden einige Wochen zuvor getrennt, freigemessen und anschließend wieder verschlossen worden. Als sie nach erneuter Leitungsöffnung diese ohne erneute Freimessung begangen, ertsticken sie. In der Zwischenzeit hatte eine chemische Reaktion stattgefunden, die den gesamen Sauerstoff in der Leitung aufgezehrt hatte. Die beiden Mitarbeiter waren sicherlich schon tausende Male in Wasserleitungen eingestiegen, ohne das ein Gasmessgerät eine Reaktion gezeigt hatte. Sie machten ihre ganz eigene Gefährdungsbeurteilung ("bisher ist noch nie etwas passiert") und bezahlten dafür mit ihrem Leben.
    Daher würde ich nie und nimmer den extrem geringen Aufwand einer Gasmessung durch den scheinbar bequemen Weg einer GB auf Basis von Erfahrungen ersetzen wollen. Bei "Gasunfällen" bewegen wir uns immer im Bereich der Lebensgefahr, das solltet Ihr bedenken. [Anderes Beispiel: Nur weil ich die letzen 10-Mal nachts an einer roten Ampel warten musste, obwohl kein Querverkehr kam, fahre ich doch beim 11. Mal nicht einfach so über die rote Ampel]

    Grüße vom schönen Gardsee
    Lucki

    Hallo,
    gehen wir mal davon aus, dass das betreffende Gebäude nochnicht so alt ist, dass die Baustellenverordnung (BaustellV) noch nicht existierte und demzufolge eine Sigekoordination erforderlich war.
    Dann muss auch eine entsprechende Unterlage (s. schinderhannes) existieren, in der beschrieben wird, wie nach Fertigstellung des Gebäudes solche "Problemstellungen" (Wartung, Reinigung etc.) gelöst werden können. Hier also mal in die Bauunterlagen, speziell die Unterlagen der Sigekoordination sehen. Sonst einfach mal den Architekten und/oder früheren Sigeko befragen,
    welche Gedanken er sich in der Planungsphase zu dem Thema gemacht hat.
    Man kann zwar im Nachhinein kräftig klugsch...., aber die Beschäftigung mit solchen Problemstellungen in der Planungsphase macht halt den Unterschied zwischen einer Sigekoordination und einer guten Sigekoordination aus.

    Gruß
    Ludger

    Hallo Calimero,

    die Sicherheitsmaßnahmen, die Ihr in Eurem speziellen Fall ergreifen müsst, unterscheiden sich nicht von denen, die Ihr grundsätzlich bei Arbeiten mit Abwasserkontakt ergreifen müsst. Da Ihr nie wisst, was oberhalb Eurer Arbeitsstelle eingeleitet wird, sind grundsätzlich die höchsten Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Ich hatte seinerzeit eine BA (http://www.sifapage.de/forum/info_db.…id=1&noheader=0) eingestellt. Zusätzlich sind natürlich auch beim Anschluss einer Hausanschlussleitung an den Sammler noch alle weiteren Gefahren (gefährliche Kanalatmosphäre, Überflutung etc.) zu betrachten.

    Gruß

    Lucki

    Hallo zusammen,

    seit Juni 2007 ist die BGR 126 in einer neuen Version in Kraft.
    Es hat sich einiges gegenüber dem Vorläufermodell geändert (u. a. beim Einsteigen in Schächte).

    Ich habe die BGR hochgeladen unter BGR (Sifa)

    Gruß an alle (speziell diejenigen, die mit Abwasser plantschen)

    Lucki

    Nochmals Hallo,

    gestern hatte ich die Unterlage nicht parat.
    Von der BGFW (Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft gibt es einen netten Ordner "Sicherheit und Gesundheitsschutz in abwassertechnischen Anlagen - Unterweisungshilfen". Hierin ist das gesamte Thema Arbeitsschutz in Kanalisation und Kläranlagen abgedeckt. Ebenfalls von der BGFW gibt es den "Gefährdungs-Check für abwassertechnische Anlagen" Anhang 5 der Handlungshilfe zur Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen.

    So long

    Ludger

    Hallo,

    im Kompendium Arbeitsschutz Bau gibt es zwei Muster-BA's zum Thema Abwasser und Arbeiten mit Abwasserkontakt, die Dir als Grundlage dienen können.
    Desweiteren ist im Rahemen der Gefährdungsbeurteilungen das Modul 13 der gleichnamigen Quelle dem Thema Reinigung und Instandhaltung von Kanalisation und Rohrleitungen gewidmet.
    Daraus sollte sich eigentlich eine BA zimmern lassen. Falls Du keinen Zugriff auf das Kompendium haben solltest melde Dich bei mir.