Moin,
nach Auskunft unserer SiFa ist in Kindertagesstätten, die Kinder unter drei Jahren betreuen, ein Klemmschutz an den Türen vorgeschrieben. Eine Rechtsgrundlage konnte er mir ad hoc nicht bennenen. Jetzt habe ich mich mal schlau gemacht und das hier gefunden.
Warum sollte diese Regelung nur in Betreuungseinrichtungen mit U3 greifen? Die Verletzungsgefahr ist doch für einen vier- oder fünfjährigen genau so hoch wie für kleinere Kinder? Klar sind die Kleineren eher gefährdet, da sie die Gefahr nicht so erkennen wie ein etwas älteres Kind, aber es sind alles Kleinkinder, die in solchen Einrichtungen betreut werden und somit alle gefährdet.
Gleiche Frage geht auch an die Unfallkasse, mal schauen was die ausgraben.
Gruß Frank
Edit: Ooooops, habe völlig die ASR 1.7 vergessen und wühle mich jetzt gerade durch.