Klemmschutz an Türen in Kindertagesstätten

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  • Moin,

    nach Auskunft unserer SiFa ist in Kindertagesstätten, die Kinder unter drei Jahren betreuen, ein Klemmschutz an den Türen vorgeschrieben. Eine Rechtsgrundlage konnte er mir ad hoc nicht bennenen. Jetzt habe ich mich mal schlau gemacht und das hier gefunden.

    Warum sollte diese Regelung nur in Betreuungseinrichtungen mit U3 greifen? Die Verletzungsgefahr ist doch für einen vier- oder fünfjährigen genau so hoch wie für kleinere Kinder? Klar sind die Kleineren eher gefährdet, da sie die Gefahr nicht so erkennen wie ein etwas älteres Kind, aber es sind alles Kleinkinder, die in solchen Einrichtungen betreut werden und somit alle gefährdet.

    Gleiche Frage geht auch an die Unfallkasse, mal schauen was die ausgraben.

    Gruß Frank

    Edit: Ooooops, habe völlig die ASR 1.7 vergessen und wühle mich jetzt gerade durch. :love:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,
    die GUV V S2 und GUV SR 2002 beschreibt die Sicherung der Türkanten.
    Die ASR ist natürlich auch bedingt einzubringen, aber hier geht es um Arbeitsschutz für Beschäftigte und die Kinder sind im Rahmen der Aufsichtspflicht nach BGB zu betrachten.
    Eine Einschränkung von Kindern bis 3 Jahre ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich ist der Kantenschutz in der gesamten Einrichtung gefordert (jedenfalls Saarland) :thumbup:
    Anbei noch eine gute Info über das Thema der UK Rlp.

  • Danke,

    die RLP-Broschüre habe ich bereits. Hauptsächlich geht es mir um diese ominöse Grenze U3. Denn mir erschließt sich nicht, warum Einrichtungen, die ältere Kinder betreuen, von dieser Regelung ausgenommen sein sollten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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