Hallo SiFa's,
Ab welcher Öffnungshöhe ist z.B. bei einem Stanzwerkzeug
keine Schutzvorrichtung notwendig.
Ich habe noch die 8mm in Erinnerung.
Oder andersrum gefragt: Ab welcher Öffnungsweite in mm ist
eine Öffnung keine Quetschstelle mehr für den Finger (keine Gefährdung) und
muss somit nicht umzäunt, umhaust, etc. werden.
Ich habe die Normen DIN EN 13857 und DIN 349 mal angeschaut.
Diese sind aber nicht relevant für mein Anliegen, meine ich.
Gibt es bei uns im Forum eine/einen der mir hier auf die
Sprünge helfen kann?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Eranio