Definition einer Quetschstelle - Ab wann keine Schutzvorrichtung (Zaun, etc.) notwendig

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  • Hallo SiFa's,

    Ab welcher Öffnungshöhe ist z.B. bei einem Stanzwerkzeug
    keine Schutzvorrichtung notwendig.

    Ich habe noch die 8mm in Erinnerung.

    Oder andersrum gefragt: Ab welcher Öffnungsweite in mm ist
    eine Öffnung keine Quetschstelle mehr für den Finger (keine Gefährdung) und
    muss somit nicht umzäunt, umhaust, etc. werden.

    Ich habe die Normen DIN EN 13857 und DIN 349 mal angeschaut.
    Diese sind aber nicht relevant für mein Anliegen, meine ich.

    Gibt es bei uns im Forum eine/einen der mir hier auf die
    Sprünge helfen kann?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Gruß
    Eranio

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  • Hi Markus,

    dass sind die erwähnten Normen, die ich bereits angeschaut habe.

    Ich präzisier die Frage vielleicht ein wenig genauer: Ab welcher Breite, Öffnung, Weg der Zuschließbewegung wird eine vermeintliche Quetschstelle nicht als Gefährdung für den Finger betrachtet und daher auch nicht mit Schutzvorrichtung versehen?

    Gruß
    Eranio

  • Quetschstelle und Gefährdungsbeurteilung

    Hallo!

    Ich kenne keine konkrete Zahl, würde aber gerne zur Gefährdungsbeurteilung etwas sagen.

    Grundsätzlich muss man sich die Stelle sicher genauer anschauen.
    Die Öffnung 8 mm scheint mir ein guter Ansatz aber nicht das letzte Wort.

    - Arbeitet hier eine kleine Frau mit bloßen Händen oder ein großer Mann mit dicken Handschuhen?
    - Wird möglicherweise das Werkstück mit Hand-Kraft, in Richtung des Spaltes gedrückt?
    - Wie schnell schließt sich die Öffnung (Sekundenbruchteile oder Stunden)?
    - Welche Wiederholfrequenz ist hier vorgesehen oder vorgegeben?
    - Wie tief kann man hineingeraten?
    - Ist die Quetschstelle scharfkanntig oder abgerundet?
    - Welche Sicherheitseinrichtungen gibt es (Notaus, Lichtgitter)?

    Mir wäre ein metallener, scharfkantiger Schlitz, der sich innerhalb einer halben Sekunde schließt, mit max. 5 mm sicher genug.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin moin,

    also eine konkrete Zahl die sich bzgl. des Mindestabstand für eine Presse festlegen lässt kenne ich spontan auch nicht. Orientiert man sich jedoch an einschlägigen Normen, so wird hier der Abstand von 4mm als Größe genannt ab der z.B. ein Eingreifen mit dem Finger / Fingerspitze möglich ist.

    Wie Flügelschraube schon sagte würde ich nicht immer alles an Normen oder anderen Regelwerken festmachen. Diese geben sicher den Stand der Technik wieder , jedoch kann über die GFB vor Ort und den persönlichen Voraussetzungen der Arbeiter trotzdem eine Gefährdung entstehen.

    Hier habe ich mal noch ein Paar Normen die sich mit Sicherheit von Pressen und so beschäftigen, eventuell findest du da eine kokrete Antwort.

    DIN EN 692 / 1996 : Mechanische Pressen, Sicherheit

    DIN EN 692 : 2006 Werkzeugmaschinen- Mech. Pressen , Sicherheit

    DIN EN 693 : 2000 : Sicherheits Werkzeugmaschinen- Hudraulische Pressen


    Viel Glück


    Gruss Marco

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