Hallo Menschenschützer,
wer ist auch über die VBG versichert? Es geht um die von der VBG verschickten Einwilligungen zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen (siehe Dateianhang). Bekommt ihr die auch? Ich sehe irgendwie nicht ein, daß bei jeder Adressänderung beim Betriebsarzt eine neue Erklärung notwendig sein soll.
Außerdem sind die Inhalte dieser Erklärung höchst missverständlich was die Weitergabe von Daten aus Untersuchungsergebnissen und die ärztliche Schweigepflicht angeht. Da durch dieses Schreiben das Vorgehen der VBG dem Mitarbeiter nicht genug erklärt wird, wird folglich nicht unterschrieben und damit die freiwillige Vorsorgeuntersuchung nicht durchgeführt.
Was ist deine Meinung?
Gruß Frank