Verkehrswege und zeitweise Nutzung als Arbeitsfläche

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  • Hallo Zusammen,

    ich könnte mal Eure Hilfe gebrauchen.

    Mein Problem: Wir habe eine Lager mit relativ breiten Verkehrswegen (tw. 5-6 m). Jeden Tag finden eine Art Qualitätszirkel statt bei dem sich 4-5 Personen stichprobenartig Bahnenware aus dem Lagern anschauen. Diese "Warenschau" findet direkt im Lager statt und beansprucht etwa den halben Verkehrsweg. Die Stapler kommen noch gut vorbei, allerdings sind die Teilnehmer des Qualitätszirkels teilweise sehr in die Betrachtung der Ware und in Diskussionen vertieft. Schnell mal ein Schritt rückwärts und schon ... ist es passiert. Es gibt keinen geeigneten Platz in der Nähe auf den man ausweichen könnte.

    Meine Frage: Ist diese Situation generell überhaupt zulässig? Könnte das Problem durch Verkehrsschilder z.B. "Spielstrasse" ;) oder zeitweises Absperren des Weges zulässig werden?

    Die Stelle ist von weiten einsehbar... ein Schild würde also keine Verbesserung der Sicherheit für die Mitabeiter bringen. Ich drehe mich irgendwie im Kreis. :wacko:

    Gruss Bettina

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  • Die ASR A1.8 ist natürlich die erste Adresse, aber dort geht es ehr um die Auslegung, Grösse, Beschaffenheit. Für meine spezielle Problemstellung hab' ich nichts gefunden.

  • Verboten ist das prinzipiell nicht, aber imo unsicher.
    Schau mal nach Gurt-Absperrpfosten, die sind mobil und flexibel einsetzbar, aber trotzdem gutsichtbar. Wäre eventuell (in Zusammenhang mit einer entsprechenden Betriebsanweisung) eine Hilfe für Dich

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • hallo,

    klar das mußt du dann ja auch in der Gefährdungsbeurteilung bewerten.

    Dazu kannst Du erst mal die ASR A1.8 hernehmen und dann kommt es auf die Bedingungen bei Euch Vorort an....

    kann man z.B. eine zeitliche Trennung machen, wie oft kommt da einer mit dem Stapler vorbei und wann fahren diese?

    Da gibt es viele Möglichkeiten.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo Bettina.
    Es kommt darauf an, was möglich ist. Da ich nicht die genaue Situation kenne, würde ich jetzt klar darauf drängen, dass in den Gängen, wo diese Schau stattfindet, die Einfahrt für Stapler etc. gesperrt wird. Sollte dieses nicht möglich sein, dürfte meiner Meinung nach eine Schau unter diesen Bedingungen nicht stattfinden. Da gibt es jedoch technische Möglichkeiten. Z. B. eine mitführbare Umwehrung aber ob die so stabil ist, wage ich zu bezweifeln. Hier solltest Du organisatorisch eingreifen. Gang mit Begehung: Einfahrt verboten und an den Eingängen/ Einfahrten sperren.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Vielen Dank Euch allen ... Nach der Analyse schien mir der Weg der zeitweiligen Absperrung auch am geeignetsten.
    Jetzt kann mal üben, dass meinem Technischen Leiter überzeugen zu verklickern.