Moin Moin,
ein Kollege trat letzte Woche mit einem Anliegen an mich heran, die ich nicht beantworten konnte.
Dieser Kollege trägt in beiden Ohren Hörgeräte und ist täglich einem hohen Lärmpegel auf der Baustelle (Bagger) ausgesetzt. Wir stellen für jeden Mitarbeiter einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung.
Jetzt stellt sich für ihn aber das Problem wie folgt dar: Mit eingesetztem Gehörschutz kann er die Stopfen nicht einsetzten, dreht er das Gerät runter, hört aber dadurch weniger. Nimmt er die Geräte aus dem Ohr und setzt die Stopfen, hört er sehr wahrscheinlich noch weniger. Jetzt sagt bestimmt jeder, dann soll er doch die sogenannten "Micky Mäuse" aufsetzten, dann ist das Problem gelöst! Jetzt kommt aber das Anliegen/Frage. Er hat sich mit seinem Gehörspezialist das Modell ausgesucht, das er die Hörgeräte im Ohr behalten kann und trotzdem ein angepasster Gehörschutz getragen wird. Ich stelle mir diesen Schutz ähnlich vor, wie die Fahrer bei der Formel 1 ihn tragen.
Meine Frage an dieser Stelle, liegt eine gesetzmäßige Verpflichtung vor, dass unsere Firma für die Kosten dieser doch speziellen Schutzmaßnahme aufkommen muss? oder ist ihre Schuldigkeit mit der Stellung des Vorhandenen erfüllt?