PSA Gehörschutz

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  • Moin Moin,

    ein Kollege trat letzte Woche mit einem Anliegen an mich heran, die ich nicht beantworten konnte.

    Dieser Kollege trägt in beiden Ohren Hörgeräte und ist täglich einem hohen Lärmpegel auf der Baustelle (Bagger) ausgesetzt. Wir stellen für jeden Mitarbeiter einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung.

    Jetzt stellt sich für ihn aber das Problem wie folgt dar: Mit eingesetztem Gehörschutz kann er die Stopfen nicht einsetzten, dreht er das Gerät runter, hört aber dadurch weniger. Nimmt er die Geräte aus dem Ohr und setzt die Stopfen, hört er sehr wahrscheinlich noch weniger. Jetzt sagt bestimmt jeder, dann soll er doch die sogenannten "Micky Mäuse" aufsetzten, dann ist das Problem gelöst! Jetzt kommt aber das Anliegen/Frage. Er hat sich mit seinem Gehörspezialist das Modell ausgesucht, das er die Hörgeräte im Ohr behalten kann und trotzdem ein angepasster Gehörschutz getragen wird. Ich stelle mir diesen Schutz ähnlich vor, wie die Fahrer bei der Formel 1 ihn tragen.

    Meine Frage an dieser Stelle, liegt eine gesetzmäßige Verpflichtung vor, dass unsere Firma für die Kosten dieser doch speziellen Schutzmaßnahme aufkommen muss? oder ist ihre Schuldigkeit mit der Stellung des Vorhandenen erfüllt?

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  • Moin,

    eine untaugliche PSA ist keine PSA. Es geht ja nicht darum, Paragrafen genüge zu tun, sondern um die Gesundheit der Mitarbeiter. Deswegen stellt sich meines Erachtens die Frage nicht, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Es dreht sich nicht darum irgendwelche § zu reiten, sondern grünes Licht von der GF zu bekommen, diesen Schutz kaufen zu können. Selbstverständlich geht die noch vorhandene Gesundheit / Hörvermögen vor, aber bekanntlicher Weise sind solche Extrakosten nicht gerne gesehen. Meine Frage zielte auch darauf hin, ob hier in diesem Forum schon Erfahrung in dieser Angelegenheit hat.

    Gruß aus HH

  • Moin,

    woher kommt denn seine Schwerhörigkeit? Vieleicht schon durch seine Tätigkeit als Baggerfahrer. Dann wäre die BG ein Ansprechpartner.

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Hier sollte der Werksarzt mal auf die Empfehlung des Hörspezialisten schauen, d.h. wo sind die Hördefizite, was wird durch die Hörgeräte verstärkt und welchen Kapselgehörschützer nimmt man dann, um ein Hören noch zu ermöglichen. Wenn der Werksarzt zu der Art des Gehörschutzes (Auch die Kapselgehörschützer unterscheiden sich kollosal) einverstanden ist, kann die Sifa noch sehen, ob vom Sitz alles stimmt und natürlich auch einen Preisvergleich machen. Es gibt viele gleichwertige Produkte, die große Preisunterschiede haben. Und natürlich muss der Arbeitgeber das bezahlen.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Ich würde da ggf. mal bei der Rentenversicherung anfragen. In vielen solcher Fällen übernehmen die das (ganz oder teilweise) mit ärztlichem Attest. Hatten wir hier schon von Brille über Schuhe bishin zum kompletten Bürocontainer :)

    ... beim Lesen meiner Posts besteht mitunter Prustalarm.Ich übernehme für vollgespuckte Tastaturen und Monitore keinerlei Haftung, stelle bei Bedarf aber gern Putzlappen zur Verfügung.
    Ich empfehle allerdings dringlichst, die Nahrungsaufnahme während des Lesens auf ein überlebensnotwendiges Minimum zu beschränken...

  • Hallo,
    generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden (s. TRLV Lärm, Teil 3). Des Weiteren müssen hörgeschädigte Beschäftigte, genau wie andere MitarbeiterInnen bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) Gehörschutz tragen. Ich bin mir nicht wirklich sicher ob bei einem Bagger dieser Wert ereicht wird.
    Der Unternehmer hat immer geeignete PSA zur Verfügung zu stellen, wenn er den Mitarbeiter in diesem Bereich einsetzt - hier ist die Ursache des Hörschadens nicht relevant.
    Keine geeigneter Gehörschutz - Keine Arbeiten im Lärmbereich.
    Der Rentenversicherer hat nichts damit zu tun, es geht um PSA und nicht um die Hörgeräte.
    Gruß
    AL_MTSA

    In der Anlage ist eine DGUV-Veröffentlichung zu diesem Thema - vielleicht hilft diese als Argumentationshilfe.....

  • Es dreht sich nicht darum irgendwelche § zu reiten, sondern grünes Licht von der GF zu bekommen, diesen Schutz kaufen zu können. Selbstverständlich geht die noch vorhandene Gesundheit / Hörvermögen vor, aber bekanntlicher Weise sind solche Extrakosten nicht gerne gesehen. Meine Frage zielte auch darauf hin, ob hier in diesem Forum schon Erfahrung in dieser Angelegenheit hat.

    Gruß aus HH

    Moin,

    ich würde der Geschäftsführung einfach mal den §3 Arbeitsschutzgesetz ausdrucken. :rolleyes: Wenn die angebotene PSA nicht ausreicht oder unwirksam ist, muss der Arbeitgeber für wirksame PSA sorgen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Im Grunde genommen gib es eigentlich nur drei Möglichkeiten:

    1. Ihr stellt den Lärm ab, bzw. minimiert Ihn unter die Grenze von 80dB(A) über den Arbeitsag gesehen,
    2. Ihr versetzt den Mitarbeiter an einen Arbeitsplatz an dem er diesem Lärmpegel nicht ausgesetzt wird oder...
    3. Ihr besorgt Ihm einen, für seine Vorschädigung, passenden Gehörschutz!

    Grüße Patrick

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

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  • Moinsen,

    ich möchte mich für die vielen Antworten bedanken.

    Unser Mitarbeiter leidet schon sehr lange (10 - 15 Jahre) an diesem Hörverlust, vermutlich durch ein Hörsturz. Seine Aussage. Er befindet sich auch in laufender Behandlung bei einem Hörspezialisten an seinem Wohnort. Er hatte uns erst vor ein paar Tagen über sein Problem berichtet. Bis dahin hatten wir keine Kenntnis davon. Ich habe jetzt unserem Mitarbeiter einen Gehörschutz besorgen lassen, der durch ihn getestet wird.

    Gruß aus Hamburg