Maschinenbedienplatz Größe

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  • Hallo,

    wir müssen an einer Maschine ein Podest aufstellen, damit diese ergonomisch bedient werden kann.

    Gibt es innerhalb der Normen, Verordnungen Angaben über die Mindesgröße?

    In einigen Angaben sind die 1,5m ² frei Bewegungsfläche am Arbeitsplatz zu finden, die aber auch in der Nähe des Arbeitsplatzes sein dürfen.

    Das Podest sollte doch zumindest so breit und tief sein, das der Bediener nicht "herunterfällt" Es wird nur ca 20 cm hoch also ist umknicken eher das Problem.

    Falls Ihr Anagaben aus einschlägigen Normen habt, immer her damit.

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  • ...Das Podest sollte doch zumindest so breit und tief sein, das der Bediener nicht "herunterfällt" Es wird nur ca 20 cm hoch also ist umknicken eher das Problem....


    Eine Norm ist mir momentan nicht bekannt, aber ich bin auch nicht vom Fach ;)
    Was sagt denn Deine Gefährdungsbeurteilung? Meine Ferndiagnose sagt mir, dass ich mir so ein Podest nur sehr schlecht vorstellen kann. Auch wenn es sich hier wohl nur um eine Stufe handelt, kann ich mir da schon so manchen Unfall vorstellen. Der Bediener geht einen kleinen Schritt zurück und schon tritt er ins Leere, versucht sich natürlich noch aufzufangen und greift dabei an ein rotierendes Teil, einen Schalter, eine heiße Leitung (bitte auswählen, was an der Maschine möglich ist). Was sagt der Hersteller der Maschine, wie selbige ergonomisch und sicher zu bedienen ist?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo!

    Da das Podest etwas kostet, wird natürlich nach der Norm geschrien.
    Ich würde hier meine Gefährdungsbeurteilung anführen.
    Der Stehplatz als Fläche ist sicher nicht das Problem.
    Ich stelle mir seitliche Begrenzungen vor, die ein Herabstolpern sicher verhindern.
    Gerade komme ich vom TÜV wo in der Kfz-Grube auch ein Podest ist. Hier gibt es zum Verlassen eine Bügeltür.
    Alternativ muss die Fläche so groß sein, dass bei der Körperdrehung zum Verlassen dieses Bereiches, die Kante als Stufe eindeutig identifiziert wird.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Erwin V!

    Ja, das ist eine gute Darstellung. Hab mir mal die BGI herunter geladen.
    Unser Problem hier scheint mir nicht wirklich erfasst.
    Bin weiter der Ansicht, es muss eine Gefährdungsbeurteilung, evtl. eine Abschrankung her.
    Schon eine Höhenkante von 3 cm kann zu drastischen Folgen führen, wenn der Überraschte z.B. mit den Armen rudert.
    (ein Betrunkener kann in 20 cm tiefem Wasser ertrinken)
    Es ist halt auch die Frage, wie man reagiert, wenn man stolpert. Das ist wiederum keine Frage des Intellektes sondern mehr der Größe der Überraschung.
    Selbst schwarz/gelbe Kanten sind nur ein Hinweis, wenn man ohne Hektik, solch einen Weg begeht.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Natürlich kostet das Podest Geld, aber es ist kein schreien nach einer Norm, sondern die Suche nach Angaben bei denen sich Fachleute Gedanken darüber gemacht haben das

    Alternativ muss die Fläche so groß sein, dass bei der Körperdrehung zum Verlassen dieses Bereiches, die Kante als Stufe eindeutig identifiziert wird.

    Was anderes macht man bei einer Gefährdungsbeurteilung auch nicht. Man schaut ob das Podest groß genug ist um die erfoderliche Arbeit sicher auszuführen und viele orientieren sich dabei gerne an vorhandenen Werten, da nicht jeder so gut ist dafür selbst notwendige Grenzen festzulegen. Bei Geländerhöhen nimmt man auch vorhandene Werte aus der einschlägigen Literatur und entscheidet nicht anhand der Gefährdungsbeurteilung mal so oder mal so.
    Da ist die Gefährdungsbeurteilung Höhe der Absturzkante, Geometrie der Aufprallfläche, einstürzen in Bottische ... und dann werden in 99,9999% der Fälle die bekannten Geländerhöhen angewandt.

    Die BGI 523 gibt leider keine Antwort auf meine Frage. Über das Kapitel Wirk- und Greifräume lässt sich vielleicht noch der Grundbedarf an Fläche ermitteln aber eben nicht der notwendige Sicherheitzuschlag, eben zum sicheren drehen auf dem Podest.

  • Hallo ajot

    was sagt denn der Hersteller der Maschine?
    Wenn ich das Richtig verstanden habe, kann die Maschine nicht ergonomisch richtig bedient werden weil die Bedienelemente zu hoch sind. Also muss Euch doch der MAschinenhersteller mitgeteilt haben das ihr für den Bediener eine Standfläche benötigt.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

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