Moin zusammen,
ich hab da mal wieder ein Problem für Euch Experten.
Wir haben, speziell im Gleisbau, die Situation, dass an den Baggern dort häufiger Ketten verwendet werden, deren Haken keine Hakensicherung (mehr) besitzen. Die angeschlagenen Lasten werden nicht sehr hoch (max. etwa hüfthoch) gehoben.
Einerseits besteht ohne Sicherung natürlich nicht dieselbe Sicherheit wie mit Sicherung, andererseits gab es bisher keine Unfälle, bei denen die fehlende Hakensicherung ursächlich gewesen wäre. Meine Suche im Vorschriftendschungel und natürlich der Suchfunktion hat mich auch nicht wirklich schlauer gemacht (vielleicht hab ich auch mal wieder an der falschen Stelle gesucht). Sollte einer von Euch die entsprechende Vorschrift parat haben, wäre ich dankbar, wenn er mich an seiner Weisheit teilhaben läßt.
Vielleicht gibt es ja auch (wieder mal) gar keine eindutige Regelung, sodass die Zauberworte (wieder mal) Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung heißen.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964