Hallo zusammen,
ich habe da "mal wieder" eine Frage zum Thema Wegeunfälle.
Klar ist, wo der versicherte Arbeitsweg auf dem Hinweg beginnt. Aber der Rückweg ist mir noch nicht ganz klar. Bei der BGN habe ich gefunden "Es beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür des Betriebs bzw. des Werkstores des Betriebsgeländes.". Nun ist es bei uns so, dass das ein Werkstor vorhanden ist welches auch eine deutliche Grenze darstellen könnte. Andererseits ist es aber auch so, dass vor dem Tor auch noch unser Gelände ist (Pförtnerbude, Mitarbeiterparkplatz, etc.). Passiert nun also ein Unfall vom Werkstor zum Auto, zum Beispiel auf dem MA-Partplatz, ist es dann ein Wegeunfall oder nicht?
Ich bin gespannt auf die Antworten.
Gruß
Kai