Guten Morgen allerseits,
ich habe hier mal eine knifflige Frage, die aber gerade in Bezug auf die wachsende Kandidatenliste von Stoffen gem. Artikel 33 der Reach-Verordnung an Bedeutung gewinnt (letztendlich aber auch für Informationen im SDB gilt):
Welche Möglichkeit habe ich als Kunde, wenn ein Lieferant mir falsche Angaben macht (also entweder einen Kandidatenstoff nicht mitteilt, oder im SDB falsche Angaben macht)? Kann ich so etwas der Gewerbeaufsicht melden? Oder gibt es eine Stelle bei der EU oder dem Bundesumweltamt, die dafür zuständig ist?
Hatte von Euch schon einmal jemand den Fall, dass trotz aller Verhandlungen der Lieferant nicht bereit war informationen preizugeben, bzw. nachweislich über einen Kandidatenstoff nicht informiert hat?
Danke schon einmal für Eure Hilfe