ReaCh: falsche Informationen durch einen Lieferanten

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  • Guten Morgen allerseits,

    ich habe hier mal eine knifflige Frage, die aber gerade in Bezug auf die wachsende Kandidatenliste von Stoffen gem. Artikel 33 der Reach-Verordnung an Bedeutung gewinnt (letztendlich aber auch für Informationen im SDB gilt):
    Welche Möglichkeit habe ich als Kunde, wenn ein Lieferant mir falsche Angaben macht (also entweder einen Kandidatenstoff nicht mitteilt, oder im SDB falsche Angaben macht)? Kann ich so etwas der Gewerbeaufsicht melden? Oder gibt es eine Stelle bei der EU oder dem Bundesumweltamt, die dafür zuständig ist?

    Hatte von Euch schon einmal jemand den Fall, dass trotz aller Verhandlungen der Lieferant nicht bereit war informationen preizugeben, bzw. nachweislich über einen Kandidatenstoff nicht informiert hat?

    Danke schon einmal für Eure Hilfe

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (29. Mai 2013 um 13:12)

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  • ...das kann ich mir bei aller Liebe nicht wirklich vorstellen. Wie kommst Du denn zu der Erkenntnis?

    However, meines Wissens gibt es noch irgendwelche Klauseln, die den Bereich "Betriebsgeheimnis / Rezeptur" betreffen. Ist aber, ehrlich gesagt, auch nicht meine spezielle Baustelle...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi Michael,

    Falschaussage ist ein harte Wort - sagen wir mal, wir haben derzeit die starke Vermutung, dass bestimmte Angaben nicht gemacht wurden. Dabei geht es aber weniger um Daten, die die Handhabung betreffen (also Gefährlichkeitsmerkmale etc.) sondern eher in Richtung ReaCh / Kandidatenliste im Sinne der SVHC-Betrachtung.
    Aus einem Arbeitskreis habe ich da defnitiv schon mitbekommen, dass es Lieferanten gibt, die bewusst dazu keine Angaben machen, um einen Wettbewerbsvorteil zu haben und dabei ausnutzen, dass zumindest im Moment ein Verstoss keine Konsequenzen zu haben scheint.
    Daher die Frage - ist das wirklich so oder gibt es für mich als Kunden eine Chance den Druck auf den Liefernaten zu erhöhen in dem mit der Meldung an eine entsprechende Stelle gedroht wird,

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo,

    Hmm, es klingt alles etwas nebulös. Was hat der Lieferant denn nun getan? Einen Stoff der Liste gar nicht angegeben obwohl er in einer konz. von mehr als 0,1 % enthalten ist oder ist der Stoff angegeben und er sagt nicht das es sich um einen SVHC Stoff handelt. Das wäre ja einfach da die liste der Stoffe ja öffentlich ist.
    Es wäre schön wenn du das Problem etwas konkreter beschreiben könntest.

    Wenn ihr wirklich den ernsten Verdacht habt das da geschwindelt wird, was hindert euch daran mit der Aufsichtsbehörde zu reden. Denen gegenüber muss der Lieferant im Ernstfall genau sagen was drin ist

    Grüße
    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hi,

    erst einmal sorry von meiner Seite, dass ich nur wenig konkret werden kann.

    Zum Eigentlichen:
    Der Verdacht liegt nahe, dass der Lieferant einen SVHC mit einem Gehalt von grösser 0,1 % nicht angegeben hat - der letzte Beweis steht aber noch aus.
    Den Lieferanten zu wechseln ist natürlich prinzipiell nicht verkehrt - dummerweise arbeiten wir in einer ziemlichen Nische und bei den Spezialchemikalien sind die Lierferanten nicht ganz so dicht gesäht. Zudem hat die Zusammenarbeit bisher immer reibungslos funktioniert. Wenn die Kommunikation allerdings wie jetzt verbleibt bleibt uns natürlich nichts anderes übrig als uns nach einer Alternative umzuschauen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • ...waere dann allerdings ein starkes Stueck. Wenn ihr einen solchen Verdacht habt, wie immer ihr auch darauf gekommen seit, dann sind natuerlich "Gespraeche" mit dem Lieferanten angesagt. Das haette dann ja schon fast was von Vorsatz. In diesem Zusammenhang seit ihr dann aber wahrscheinlich wohl geruestet, mit beispielsweise Analysen etc.?!?!

    Spannend, keep us updated...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...Der Verdacht liegt nahe, dass der Lieferant einen SVHC mit einem Gehalt von grösser 0,1 % nicht angegeben hat - der letzte Beweis steht aber noch aus....


    Ich würde den Lieferanten explizit nach Stoffen der Kandidatenliste befragen, ob diese in einem Gehalt von >=0.1% im Produkt enthalten sind oder z.B. bei Lagerung als Zersetzungsprodukt entstehen können. Besitzt man entsprechende Messwerte, kann man den Lieferanten ja damit konfrontieren. Über das Produkthaftungsgesetz ist er ja in der Haftung, wenn er falsche Angaben zu seinem Produkt macht.
    In Deutschland ist die baua die nationale REACH Koordinierungsstelle.
    Kontakt
    Und so erreichen Sie den REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden bei der BAuA

    Tel. 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA)
    Fax 0231 9071-2679
    reach-clp@baua.bund.de

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Fachbereich 5 "Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide"
    Friedrich-Henkel-Weg 1-25
    44149 Dortmund

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.