Gelten EU-Verordnungen in der Schweiz?

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  • Hallo,

    wir betreuen im Moment einen Kunden bei der Einführung eines QM-Systems.
    Der Kunde ist in der Wäschereibranche tätig.

    Im Audit hat der Auditor immer wieder im Bezug auf Arbeitssicherheit EU-Richtlinien und Verordnungen zitiert, z.B. zur Lagerung von Gefahrstoffen (hier wurden Auffangwannen gefordert).

    Daher die Frage:
    Diese EU-Richtlinien und Verordnungen im Bereich Arbeitsschutz gelten doch überhaupt nicht für die Schweiz, da kein Mitgliedsstaat, oder bin dich da falsch gewickelt?

    Danke für eure Hilfe!

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  • Hi,

    die Schweiz hat aber ein paar dieser EU Verordnungen übernommen, ebenso die Türkei.

    Die Maschinenrichtlinie haben die sogar noch verschärft.

    Daher mal genau erkundigen, was auch 1:1 Übernommen worden ist, oder sogar noch verschärft worden ist.

    Grüße
    Lucy

  • Im Audit hat der Auditor immer wieder im Bezug auf Arbeitssicherheit EU-Richtlinien und Verordnungen zitiert, z.B. zur Lagerung von Gefahrstoffen (hier wurden Auffangwannen gefordert).

    Die Fragestellung ist für mich eine andere:
    was steht denn im QMH?
    Wenn dort keine Bezüge zu "Einhaltung aller für uns anwendbare Gesetze, Verordnungen, Richtlinien" o.ä. stehen, dann hat der Auditor kein Recht danach zu fragen.
    Bsp., das ich hier schon mal geschrieben habe:
    Wenn im QMS nicht enthalten ist, dass zur Qualität der Dienstleistung auch die Einhaltung von Arbeitsschutz gehört, dann hat der Auditor auch nicht danach zu fragen.

    Ich hatte die Situation, dass ein QM-Auditor nach einer Gefährdungsbeurteilung gefragt hat.
    Ich habe zurückgefragt, wo in unserem QMS steht, dass zur Einhaltung der Qualität unserer Produkte eine GefB gehört.
    Sinngemäße Antwort: jedes Unternehmen muss eine GefB für die ausgeübten Tätigkeiten haben.

    Ich habe ihm klar gemacht, dass wir GefB haben, ihn das aber im Rahmen seines QM-Audits nichts angeht und ihm angeboten, bei einer anderen Meinung auf eigene Kosten den Heimweg anzutreten - das hat er nicht gemacht (weil er ja Geld verdienen will) und nach erfolgter Bestätigung, dass unser QMS keine Abweichungen hat, habe ich ihm die GefB gezeigt :whistling:
    Er hat dann die Lektion verstanden ... :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • ...Im Audit hat der Auditor immer wieder im Bezug auf Arbeitssicherheit EU-Richtlinien und Verordnungen zitiert, z.B. zur Lagerung von Gefahrstoffen (hier wurden Auffangwannen gefordert).

    Daher die Frage:
    Diese EU-Richtlinien und Verordnungen im Bereich Arbeitsschutz gelten doch überhaupt nicht für die Schweiz, da kein Mitgliedsstaat, oder bin dich da falsch gewickelt?...


    Die Schweiz hat viele EU Verordnungen und Richtlinien im Gefahrstoffbereich weitgehend wortgleich übernommen. Bei der Lagerung spielt oft das Wasserrecht eine Rolle, welches oftmals noch von nationalen Regelungen dominiert ist. In Deutschland das WHG und die VAwS der Bundesländer. In der Schweiz gibt es nach meiner Recherche etwas analoges, die "Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF)".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.