Autos mit Gasanlagen in Tiefgaragen aus Arbeitsschutzsicht

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  • Hi,

    generell ist laut Garagenverordnung das Parken solcher Autos in Tiefgaragen erlaubt. Ist von Bundesland zu Bundesland geregelt. Aber die Frage ist wie es in Tiefgaragen von Firmen aussieht. Muss hier noch etwas aus AS-Sicht beachtet werden.

    Das Lagern von Druckgasgehältern / -flaschen in Räumen unter Erdgleiche ist ja verboten. Wenn ich das genau nehme ist die Gasanlage im Auto ja auch ein Druckgasbehälter. Hat jemand eine Idee wie ich an das Thema ran gehe?

    Danke schon mal und Viel Grüße

    Dan

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  • Wenn du danach gehst und ehrlich bist, müsstest du auch Fahrzeugen mit leicht entzündlichen Betriebsstoffen (Ottokraftstoff, Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 1; H224) im belüfteten(!), also offenem Tank den Aufenthalt in einer Tiefgarage untersagen.
    Nix für ungut ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Wie groß ist die Tiefgarage (m²) und wie hoch stände bei einem Defekt von Behälter/Leitung das Gas?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • LPG-Tanks haben je nach Ausführung zwischen 33 und 105 Liter Inhalt, enthalten also bei der technisch überwachten 80%-Füllung zwischen 26 und 84 Litern (flüssiges) LPG.
    Bei CNG-PKW beträgt die Tankgröße in der Regel bis zu 40 kg, also 40 kg x 200 bar = 8000 kg Erdgas.

    Sicherlich können wir das Worst-Case-Szenario anwenden, das Gas aus dem Tank ausströmt (wird heute technisch zuverlässig verhindert und kann faktisch nur noch nach Manipulation am Ventil bzw. Tank auftreten, aber egal).

    Ich stelle mir nur die Frage, wie weit muss ich in dem Gefährdungsbeurteilungswahn (sorry) eigentlich gehen?
    Muss ich zwingend strenger sein als bestehende gesetzliche Vorgaben und päpstlicher sein als der Papst? Wo ziehen und akzeptieren wir die Grenze?
    Muss ich zwingend jede noch so kleine und unwahrscheinliche Gefährdung (ich hab da von einem Kollegen eines Freundes meines Schwippschwagers auf Facebook gelesen, das einer erzählt hat, das ...), die das Leben mit sich bringt, in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen?

    Sorry. Aber das musste mal sein.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...frag mal deinen Versicherer oder schau bei VdS nach - der wird es dir sagen - wenn du ehrlich eine GB dazu durchführst, wirst du das Verbot auch einsetzen.

    der Text "mit Gas betriebene" ist für mich immer wieder ärgerlich, denn dies bezieht sich i.d.R. auf Autogas.
    Mit meinem Erdgas-Touran fahre ich dennoch in solch eine Garage.
    Der geschätzte Kollege SO hat Recht: da auch Benzin bei einer Leckage auslaufen, eine Lache bilden, verdunsten und ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch erzeugen kann, sollten auch mit Benzin angetriebene Fahrzeuge für Tiefgaragen verboten werden ... :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...Bei CNG-PKW beträgt die Tankgröße in der Regel bis zu 40 kg, also 40 kg x 200 bar = 8000 kg Erdgas....


    Mit der Masse ist das Fahrzeug überladen und der Fahrzeugführer benötigt einen Lkw Führerschein. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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