Sichere Seldinger-Sets

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  • Hallo Kollegen,

    gerade eben hat ein Hersteller sein Seldinger-Set mit sicheren Arbeitsgeräten gemäß TRBA250 vorgestellt, eine Einführung brächte Mehrkosten in vierstelliger Höhe.

    Nun habe ich aber das große Problem da einen Sicherheitsgewinn zu sehen:

    Die Seldinger-Kanüle, hat einen Schutz ähnlich der Braunüle aus dem Hause des hessischen Unternehmens. Allerdings wird der Schutz nicht automagisch aktiviert, sondern muss vom Arzt aktiviert werden. Das ist prinzipiell auch sinnvoll so:
    Häufig muss nachpunktiert werden, u.A. weil sich zwar der Seldingerdraht vorschieben lässt, der Katheter dann aber nicht.

    Aber: Wenn nun der Katheter liegt, muss er gespült, angenäht werden, Drei-Wege-Hähne müssen angebaut werden,... Also wird der Arzt die Kanüle ohne Schutz abgelegt lassen.
    Er wird sie erst dann wieder in die Hand nehmen, um sie im Abwurfbehälter zu entsorgen, die Katetheterversorgung hat da Vorrang.
    Macht da ein Schutz noch Sinn, wenn die Kanüle eh ins durchstichsicher Behältnis geworfen wird? Ich finde nicht.

    Andererseits wäre man auf dem Stand der Technik und damit auf der sicheren Seite. Aber ist hier der Stand der Technik mit der BGV A0 vereinbar?
    Bislang habe ich noch keine einzige Nadelstichverletzung dokumentiert im Rahmen der Anwendung der Seldinger-Technik.

    Wie seht Ihr das?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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    • Offizieller Beitrag

    hallo hardy,

    deine anfrage ist natürlich sehr sehr speziell. Ich denke, wenn 2-3% der user hier etwas damit anfangen können, ist das fast schon zu hoch gegriffen. :S Wenn du auch gern auf eine meinung eines außenstehenden wert legst (wegen der gelegentlichen betriebsblindheit der fachleute ist das manchmal ja gewünscht, quer zu denken) dann solltest du bitte mal noch ein bild oder link mit beilegen, dass man sich dein problem mal besser vorstellen kann. ;)


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • peter: Das Bild wird einem Krankenhausfremden auch nix bringen. Vor allem müsste ich dann den Produktflyer der Fa. verwenden, möchte aber keine indirekte Werbung machen.
    Aber hier der Link zum Produkt: http://www.bbraun.de/cps/rde/xchg/b…id=PRID00006547
    Aber es sind hier ja noch andere Sifas aus dem Krankenhausbereich unterwegs, AlMTSA beispielsweise.
    Das Problem war mir schon bewusst, aber soll ich deshalb von vorneherein darauf verzichten?

    kelte: Was meine GBU mir sagt ist mir klar. Aber damit stelle ich mich nicht hinter den Stand der Technik. Deshalb wollte ich einfach mal Meinungen dazu hören, deshalb auch der Präfix "Diskussion".

    Hardy

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  • :2: Genau ...deshalb meine Antwort ...es muß nicht immer der neuste Stand der Technik sein....wenn das Deine Gefährdungsbeurteilung ergibt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • :2: Genau ...deshalb meine Antwort ...es muß nicht immer der neuste Stand der Technik sein....wenn das Deine Gefährdungsbeurteilung ergibt


    Aber da fühle ich mich auf durchaus wackeligen Füßen. Deshalb der Diskussionsaufruf.

    Hardy

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  • ok ...solch ein Gefühl habe ich auch manchmal, ich denke das geht jeden von uns so,

    wen ich solch ein Gefühl habe....versuche ich die verantwortlichen davon zu überzeugen das es Sinn macht

    Geld zu investieren, aus Gründen der Arbeitssicherheit.

    Entscheiden tuts eh jemand anderes da ich ja nur berate.....aber ich werde immer wieder das Thema ansprechen (wenn ich ein ungutes Gefühl habe)

    und klar alles dokumentieren.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Andererseits wäre man auf dem Stand der Technik und damit auf der sicheren Seite. Aber ist hier der Stand der Technik mit der BGV A0 vereinbar?
    Bislang habe ich noch keine einzige Nadelstichverletzung dokumentiert im Rahmen der Anwendung der Seldinger-Technik.


    Aktive Sicherungsmechanismen (also vom Benutzer ausgelöste Sicherungen) haben nun mal den Nachteil, das die Auslösung vergessen werden kann.

    Ich persönlich denke, das "sichere Punktionsmittel" durchaus eine Berechigtigung haben. Sinnvoll sind sie in jedem Fall in Situationen, in denen von dem Punktionsgerät in bestimmten Situationen konkrete Gefährdungen ausgehen. Speziell denke ich an den Rettungsdienst, Ambulanzen, Arztpraxen, Notfall-OPs, wo häufig durch Hektik, parallel arbeitendes Personal und nicht relaxierte Patienten Probleme auftreten können.

    In OP-Situationen mit relaxiertem Patient, keine Hektik und sicheres ruhiges Arbeiten möglich, kann ein Verzicht auf 'sichere Punktionsmittel' möglich sein, insbesondere dann, wenn die Unfallzahlen (Stichverletzungen) diese Möglichkeit als akzeptabel zulassen. Es muss allerdings aus meiner Sicht sichergestellt sein, das es nicht zur Retraktion, zum ungezieltem Abwurf oder zur Überdeckung mit anderen Arbeitsmitteln kommen kann. Hier sollte ggf. der konkrete Arbeitsablauf untersucht und ggf. angepasst werden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Ich bin im Klinikbereich nicht sehr bewandert, aber die BAuA schreibt zur TRBA 250:
    "Abgewichen werden kann davon, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann."

    Das ist doch bei Dir auf Grund der bisher nicht aufgetretenen Stichverletzungen der Fall, oder?
    Imo ist der Schutz nicht notwendig, dann eher wie von SO beschrieben den Arbeitsablauf entsprechend anpassen.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ich bin im Klinikbereich nicht sehr bewandert, aber die BAuA schreibt zur TRBA 250:
    "Abgewichen werden kann davon, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann."

    Das ist doch bei Dir auf Grund der bisher nicht aufgetretenen Stichverletzungen der Fall, oder?
    Imo ist der Schutz nicht notwendig, dann eher wie von SO beschrieben den Arbeitsablauf entsprechend anpassen.


    Jep, sehe ich so, habe die tätigkeitsbezogene GBU jetzt verschriftlicht und bespreche sie am Freitag so mit dem ltd. Anästhesisten. Wenn der das auch so sieht, woran ich keinen Zweifel habe, ist der Hering vom Teller.

    Danke für Eure Meinungen.

    Hardy

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